Rechtsprechung
| BayObLG, 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1988, 30
- Rpfleger 1986, 257
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Nürnberg, 06.02.2018 - 15 W 1753/17
Antrag auf Eintragung in das Grundbuch und Vollzug der …
Der Ausschluss des Mitgebrauchs wird von Anfang an - wenn auch unter der aufschiebenden Bedingung - zum Inhalt des Sondereigentums eines jeden Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85 -, abgedruckt in DNotZ 1988, 30). - OLG Hamm, 11.02.1997 - 15 W 490/96
Eintragung einer Erweiterung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98
Sondernutzungsrechte
2 Z 119/84">1985, 378 ff.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193) oder bei der Begründung zusätzlicher Sondernutzungsrechte an dem in seinen Grenzen unverändert bleibenden Sondernutzungsbereich (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 30 f.).
- BayObLG, 06.03.1991 - BReg. 2 Z 12/91
Unterteilung eines Sondernutzungsrechts ohne Mitwirkung der anderen Miteigentümer
Dinglich Berechtigte, die durch die Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch an im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen oder Flächen ausgeschlossen sind, brauchen nicht mitzuwirken, wenn an diesen Räumen oder Flächen weitere Sondernutzungsrechte geschaffen werden, da sie dadurch in ihrer Rechtsstellung nicht betroffen werden (BayObLG RPfleger 1986, 257;… Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9. Aufl. Rn. 2913).Es gilt hier nichts anderes als bei der Unterteilung (und Veräußerung) bereits bestehenden Wohnungseigentums, die der Eigentümer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer vornehmen darf (BayObLG RPfleger 1986, 257 f.).
- KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10
Grundbucheintragung: Erforderlichkeit der Zustimmung des …
Dabei muss nur eine rechtliche, nicht eine lediglich wirtschaftliche Beeinträchtigung mit Sicherheit auszuschließen sein (BGHZ 91, 343 = NJW 1984, 2409; OLG Hamm, OLGZ 1989, 160; BayObLG, DNotZ 1988, 30). - BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/93
Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, Überbau
Der Inhaber eines Sondernutzungsrechts kann dieses zwar innerhalb der Gemeinschaft auf einen anderen Wohnungseigentümer übertragen, ohne daß es der Mitwirkung der weiteren, nicht beteiligten Wohnungseigentümer bedarf (BGHZ 73, 145 ff. = DNotZ 1979, 168 ); auch die Übertragung eines genau bezeichneten Teils einer Sondernutzungsfläche begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 30). - BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 112/91
Bestimmtheit eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts an einer …
An dieser Aufteilung braucht die Eigentümerin der Wohnung Nr. 2 nicht mitzuwirken (BayObLG Rpfleger 1986, 257), ihre rechtlichen Interessen werden dadurch nicht berührt; sie braucht deshalb zum Verfahren nicht zugezogen zu werden. - OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 11/93
Eintragung von Sondernutzungsrechten bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer und dinglich Berechtigten bedarf es dagegen nicht, wenn diese bereits durch bestehende Sondernutzungsrechte vom Mitgebrauch ausgeschlossen sind und es nur darum geht, an dieser Fläche die bestehenden Sondernutzungsrechte zu ändern, denn dann ist eine (weitere) rechtliche Beeinträchtigung zu verneinen (BayObLG DNotZ 1988, 30). - BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum
Der Inhaber eines Sondernutzungsrechts kann dieses zwar innerhalb der ãEURŒ Gemeinschaft auf einen anderen Wohnungseigentomer obertragen, ohne daB es der Mitwirkung der weiteren, nicht beteijigten Wohnungseigentomer bedarf (BGHZ 73, 145ff. ãEURŒï¼� MittBayNot 1978, 206 =DN0tZ 1979, 168]); auch die o bertragung eines genau bezeichneten Teils einer Sondernutzungsflache begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 30 ). - KG, 30.11.2010 - 1 W 468/10
Entbehrlichkeit der Zustimmung bei einer starken Beeinträchtigung im Wert durch …
Dabei muss nur eine rechtliche, nicht eine lediglich wirtschaftliche Beeinträchtigung mit Sicherheit auszuschließen sein (BGHZ 91, 343 = NJW 1984, 2409; OLG Hamm, OLGZ 1989, 160; BayObLG, DNotZ 1988, 30).
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