Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 06.02.1989 - 5 W 9/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1990, 48
- Rpfleger 1989, 365
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; …
2 Z 12/85">Rpfleger 86, 220; OLG Oldenburg Rpfleger 89, 365), noch ist der vom BayObLG (DNotZ 81, 123 = Rpfleger 80, 477) gleichbehandelte Fall gegeben, in dem beim zweiten möglichen Zugang zum Gemeinschaftseigentum ein Weg von 150 m Länge zurückzulegen ist. - BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94
Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats müssen Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum eröffnen (Treppenhäuser, Dielen, Flure), grundsätzlich ebenfalls zwingend gemeinschaftliches Eigentum sein; denn diese Räume gehören, wie das Landgericht zutreffend darlegt, damit ihrerseits zu den Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (§ 5 Abs. 2 WEG ) und ihnen einen ungestörten Gebrauch der gemeinschaftlichen Räume ermöglichen sollen (vgl. BGH NJW 1991, 2909 für den Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage und zu den zentralen Versorgungseinrichtungen des Hauses; BayObLGZ 1986, 26 für den Zugang zum Heizungsraum; BayObLG DNotZ 1992, 490 gleichfalls für den Zugang zum Heizungsraum; Senatsbeschluß vom 16.3.1995 2Z BR 12/95 für den Zugang zum "Geräteraum"; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1986, 374 f.; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 365). - OLG Hamm, 27.02.2001 - 15 W 17/01
Sondereigentum an Garage - Zugang zu unbebauter Grundstücksfläche
Dementsprechend wird auch in der Praxis der Oberlandesgerichte § 5 Abs. 2 WEG nur in Bezug auf solche Räume angewandt, die den Zugang zu mehreren Eigentumswohnungen oder zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden (BayObLGZ 1986, 26; NJW-RR 1995, 908; NJW-RR 1996, 12; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 365; OLG Düsseldorf Rpfleger 1999, 387; OLG Saarbrücken ZMR 1999, 431 = MittRhNotK 1998, 361;… Senat DNotZ 1987, 225 = Rpfleger 1986, 374 sowie zuletzt Beschluß vom 31.05.1999 - 15 W 141/99 - ebenso in der Literatur: Bärmann/ Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 5 Rdnr. 33;… Staudinger/Rapp, BGB, 12. Bearbeitung, § 5 WEG, Rdnr. 33;… von Oefele in Bauer/von Oefele, GBO, AT V Rdnr. 70 f.;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3, Rdnr. 18;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdnr. 2826). - OLG Düsseldorf, 12.03.1999 - 3 Wx 72/99
Sondereigentumsfähigkeit des Zugangs zur Heizungsanlage und Einrichtungen der …
Grundsätzlich müssen auch die Zugänge zu diesen Einrichtungen im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, es sei denn, sie dienen nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Eigentümer (vgl. BGH Rpfl 1991, 454; BayObLGZ 1986, 26, 28; BayObLG DNotZ 1992, 490, 491, 492; NJW-RR 1995, 908, 909; OLG Oldenburg DNotZ 1990, 48; Saarl.
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