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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7195
OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93 (https://dejure.org/1993,7195)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.10.1993 - 3 W 111/93 (https://dejure.org/1993,7195)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 3 W 111/93 (https://dejure.org/1993,7195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 49; RhldPfAGBGB §§ 13 f.
    Erfordernis der Generationennachfolge beim Leibgeding

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Leibgedingsrechts; Vollzug eines Übergabevertrages im Grundbuch ; Bedenken gegen die Eintragung des Leibgedinges unter der Sammelbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 209
  • MDR 1994, 104
  • DNotZ 1994, 893
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 8/75
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
    Wäre das nicht zu bejahen, könnte von dem Privileg der erweiterten Bezugnahme gemäß § 49 GBO (Eintragung unter der Sammelbezeichnung) nämlich kein Gebrauch gemacht werden (vgl. nur BayObLGZ 1975, 132, 134).

    Auch die in der Beurteilung der Voraussetzungen von Leibgedingeverträgen nicht so strenge zuletzt genannte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Mitt. BayNot 1993, 208, 209) hält an diesem Erfordernis fest; dementsprechend wurde auch stets ein "Versorgungsbedürfnis" verlangt (BayObLGZ 1975, 132, 135).

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 60/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines Leibgedingsvertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
    Ungeachtet der unterschiedlichen Akzentuierung im Einzelfall hat der Bundesgerichtshof den Wesenszug des Leibgedinge- oder Altenteilsvertrags durchgehend darin gesehen, daß er das Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit regelt, und zwar unter Abwägung der Interessen des abziehenden Altenteilers und des nachrückenden Angehörigen der nächsten Generation (vgl. BGH LM Nr. 6 zu Art. 15 PreußAGBGB; BGHZ 53, 41, 43 [BGH 31.10.1969 - V ZR 138/69]; BGH DNotZ 82, 45, 46 = NJW 1981, 2568; BGH NJW-RR 1989, 451).
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 138/66

    Unpfändbarkeit von Altenteilsbezügen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
    Ungeachtet der unterschiedlichen Akzentuierung im Einzelfall hat der Bundesgerichtshof den Wesenszug des Leibgedinge- oder Altenteilsvertrags durchgehend darin gesehen, daß er das Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit regelt, und zwar unter Abwägung der Interessen des abziehenden Altenteilers und des nachrückenden Angehörigen der nächsten Generation (vgl. BGH LM Nr. 6 zu Art. 15 PreußAGBGB; BGHZ 53, 41, 43 [BGH 31.10.1969 - V ZR 138/69]; BGH DNotZ 82, 45, 46 = NJW 1981, 2568; BGH NJW-RR 1989, 451).
  • BayObLG, 26.04.1993 - 1Z RR 397/92

    Leibgeding, Leistungsstörungen, Kündigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
    Es kann dahinstehen, ob mit dem Oberlandesgericht Köln (Beschluß vom 1. April 1992, Rpfleger 1982, 431, 432) hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß bei der Übertragung eines ausschließlich (eigenen) Wohnzwecken dienenden Grundstücks deshalb ein Leibgedinge- bzw. Altenteilsvertrag grundsätzlich nicht in Betracht kommt (anderer Meinung: BayObLG Mitt. BayNot 1993, 208, 209 = DNotZ 1993, 603 ff).
  • BGH, 03.04.1981 - V ZR 55/80

    Grundstücksüberlassung - Leibgedingevertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
    Ungeachtet der unterschiedlichen Akzentuierung im Einzelfall hat der Bundesgerichtshof den Wesenszug des Leibgedinge- oder Altenteilsvertrags durchgehend darin gesehen, daß er das Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit regelt, und zwar unter Abwägung der Interessen des abziehenden Altenteilers und des nachrückenden Angehörigen der nächsten Generation (vgl. BGH LM Nr. 6 zu Art. 15 PreußAGBGB; BGHZ 53, 41, 43 [BGH 31.10.1969 - V ZR 138/69]; BGH DNotZ 82, 45, 46 = NJW 1981, 2568; BGH NJW-RR 1989, 451).
  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
    Weiter kann dahinstehen, ob eine Verfügung mit dem Ziel, den Antragsteller zur Stellung eines neuen, geänderten Eintragungsantrags zu veranlassen, grundsätzlich nicht anfechtbar ist (vgl. dazu etwa BayObLGZ 1977, 81, 83; OLG Hamm Rpfleger 1975, 134 f;… Horber/Demharter, GBO, 19. Aufl., Anm. 7 b zu § 18).
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69

    Rechtsweg bei einer Abwehrklage gegen den Träger der Straßenbaulast - Aufgaben …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
    Ungeachtet der unterschiedlichen Akzentuierung im Einzelfall hat der Bundesgerichtshof den Wesenszug des Leibgedinge- oder Altenteilsvertrags durchgehend darin gesehen, daß er das Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit regelt, und zwar unter Abwägung der Interessen des abziehenden Altenteilers und des nachrückenden Angehörigen der nächsten Generation (vgl. BGH LM Nr. 6 zu Art. 15 PreußAGBGB; BGHZ 53, 41, 43 [BGH 31.10.1969 - V ZR 138/69]; BGH DNotZ 82, 45, 46 = NJW 1981, 2568; BGH NJW-RR 1989, 451).
  • OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 7/91

    Begriff des "Altenteils"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
    Mit einer - nicht unterzeichneten - Zwischenverfügung vom 14. Januar 1993 hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 1. April 1992 (Rpfleger 1992, 431 ff) Bedenken gegen die Eintragung des Leibgedinges unter der Sammelbezeichnung erhoben und den Antragstellern anheimgestellt, den Eintragungsantrag binnen 4 Wochen "entsprechend abzuändern".
  • OLG München, 03.02.2016 - 34 Wx 290/15

    Eintragung eines Nießbrauchs als Leibgeding

    Danach ist entscheidend darauf abzustellen, dass es sich um eine Bündelung solcher Rechte handelt, die typischerweise Versorgungszwecken dienen (BGHZ 125, 69/73; KG Rpfleger 2015, 75/76; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 190/191; OLG Zweibrücken DNotZ 1994, 893 und MittBayNot 1994, 334).

    Erkennt das Grundbuchamt aus der Bewilligung, dass die von den Beteiligten gewählte Bezeichnung als Leibgeding offensichtlich nicht zutrifft, so hat es auf die rechtlichen Bedenken gegen die begehrte Eintragung hinzuweisen und bei Nichtbehebung des Hindernisses den Eintragungsantrag abzulehnen (OLG Zweibrücken DNotZ 1994, 893;… Wegmann in Bauer/von Oefele § 49 Rn. 20 - 22).

  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95

    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

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  • OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 7/91

    Begriff des "Altenteils"

    ã‚¿äEURtsatz der Schr諺leitung) Pflzisches OLG Zweibrticken, BeschluB vom 26.10.1993 äEUR 3 W 111/93 äEUR, mitgeteilt von Notar Dr èEUR³'O状 M dç›® fischbach-Burgalben.
  • OLG Zweibrücken, 28.04.1994 - 3 W 46/94

    Altenteil i. S. d. § 49 GBO

    Die Vorinstanzen sind bei ihrer Entscheidung der Rechtsprechung des Senats zum Begriff des Leibgedinges und den diesbezüglichen Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 49 GBO gefolgt (Beschluß vom 26.10.1993 - 3 W 111/93 - NJW-RR 1994, 209 mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Darstellung des Streitstandes).
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