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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.02.1996 - 9 W 22/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,23297
OLG Schleswig, 22.02.1996 - 9 W 22/96 (https://dejure.org/1996,23297)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.02.1996 - 9 W 22/96 (https://dejure.org/1996,23297)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 9 W 22/96 (https://dejure.org/1996,23297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 922
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.02.2003 - XI ZB 21/02

    Erstattung der gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der …

    Wollte man darüber hinaus - wie das Beschwerdegericht unter Hinweis auf die allerdings zu der abweichenden Rechtslage vor dem 1. Januar 2000 ergangene Entscheidung des OLG Jena vom 15. Februar 2000 (NJW 2001, 685, 686; dagegen Hansens BRAGOreport 2000, 44, 45;… AnwKomm-BRAGO/N. Schneider Anh. I Rdn. 31) andeutet und wie in der Instanzrechtsprechung für Notare vereinzelt vertreten wird (OLG Schleswig-Holstein DNotZ 1996, 922, 926 mit abl. Anm. Lappe) - eine Hinweispflicht der zu höheren Gebühren berechtigten Rechtsanwälte auf die niedrigeren Gebühren ihrer Kollegen annehmen, würden über den Umweg des Schadensersatzes bei Nichterfüllung der Hinweispflicht die Voraussetzungen der Gebührenermäßigung umgangen und deren Sinn und Zweck verfehlt.
  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 205/02

    Gebührenermäßigung in Grundbuchsachen aufgrund des Einigungsvertrags

    aa) Ein Teil wendet die Gebührenermäßigung auf in seinem Zuständigkeitsbereich entstandene Gerichtsgebühren nicht an, auch wenn der Kostenschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand im Beitrittsgebiet hat, da sich aus dem Gesamtzusammenhang der Ermäßigungsregelung ergebe, dass sie nur im Beitrittsgebiet gelte (so OLG München JurBüro 1995, 147/148 mit zust. Anm. Mümmler und MDR 1996, 749; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 481/482; SchlHOLG DNotZ 1996, 922/924 mit zust. Anm. Lappe; OLG Hamm JurBüro 1997, 146 und 147).

    b) Über die Voraussetzungen einer Ermäßigung von Gebühren nach der Kostenordnung (Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 20 Buchstabe a zu Art. 8 des Einigungsvertrags) haben bislang, soweit ersichtlich, das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (DNotZ 1996, 922/924) und das Oberlandesgericht Düsseldorf (FGPrax 1996, 76/77) entschieden.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2004 - 10 W 80/04

    Zur Anwendung der Gebürenermäßigung in den neuen Bundesländern

    Der Senat folgt jedoch der vom BGH (vgl. MDR 1996, 205) vertretenen, erstgenannten Auffassung (vgl. schon in OLGR 1995, 279; OLG Nürnberg MDR 1998, 371; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 461 f; OLG Schleswig-Holstein OLGR 2003, 402;… Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 11 GKG, Vorbem.; a.A. noch OLG Schleswig-Holstein DNotZ 1996, 922ff; OLG Stuttgart Rplfeger 1996, 481f; OLG Hamm JurBüro 1997, 146 f).
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