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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8877
BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96 (https://dejure.org/1997,8877)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1997 - NotZ 3/96 (https://dejure.org/1997,8877)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1997 - NotZ 3/96 (https://dejure.org/1997,8877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgaben eines Notars für eine länderübergreifende Anstalt des öffentlichen Rechts - Verbindung einer monatlichen Festsetzung auf Grund des jeweils mitgeteilten abgabenpflichtigen Gebührenaufkommens eines Notars in den einzelnen Monaten mit einer Jahresabrechnung zu einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 820
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und NotZ 9/93 - die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden auf und wies dabei die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück.

    Der Senat hat die dafür maßgeblichen Fragen in seinen Beschlüssen vom 25. April 1994 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und vom 8. Mai 1995 (MittBayNot 1995, 241) behandelt.

    Entgegen der Anregung des Antragstellers ist eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens wegen der Verfassungsbeschwerden, die gegen die Senatsbeschlüsse vom 25. April 1994 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und vom 8. Mai 1995 (MittBayNot 1995, 241) eingelegt worden sind, nicht veranlaßt.

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 26/94

    Rechtswirksamkeit der satzungsrechtlichen Regelungen der Notarkasse München über …

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Auch damit drang er weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Beschwerdeverfahren vor dem Senat durch (Senatsbeschluß vom 8. Mai 1995 - NotZ 26/94 = BGHR BNotO § 113 Teil I Abs. 7 Notarabgaben 1 und 2 und Notarkasse 1 = MittBayNot 1995, 241).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 9/93

    Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide einer Ländernotarkasse - Erhebung von …

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und NotZ 9/93 - die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden auf und wies dabei die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück.
  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 14/91

    Gerichtliche Entscheidung über ein Gesuch um vorzeitige Bestellung zum …

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Unter zulässiger Berücksichtigung des vorausgegangenen Vorbringens in anderen Antragsverfahren und der dabei deutlich gewordenen, eine Abgabenpflicht in der von der Antragsgegnerin gewählten Art grundsätzlich bestreitenden Rechtsauffassung des Antragstellers ergibt sich bereits aus der Anfechtung als solcher (vgl. BGHR BNotO § 111 Abs. 1 Antragsvoraussetzungen 1), daß der Antragsteller den Rückvergütungsbescheid in der Neufeststellung der Abgabenschuld für Oktober 1991 bis September 1992 angreift und die Rückzahlung sämtlicher für diesen Zeitraum unter Vorbehalt entrichteten Abgaben erstrebt.
  • OLG Celle, 01.03.1993 - Not 26/92
    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Senats für Notarverwaltungssachen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Januar 1996 - Ds Not 26/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1. Juni 1993, betreffend die "2.
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    II. gegen 1. a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1997 - NotZ 6/96 -, b) den Beschluss des Senats für Notarverwaltungssachen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Januar 1996 - DSNot 17/95 -, c) den Abgabenbescheid der Ländernotarkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Leipzig - für den Monat Februar 1995, 2. a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1997 - NotZ 3/96 -, b) den Beschluss des Senats für Notarverwaltungssachen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Januar 1996 - DSNot 26/92 -, c) den Abgabenbescheid der Ländernotarkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Leipzig - vom 1. Juni 1993 .
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 3/03

    Zurückweisung der Beschwerde eines Notars gegen die Festsetzung von an die …

    Den seinerzeit vertretenen Rechtsstandpunkt hat der Senat in der Folgezeit bestätigt (vgl. Beschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 3/96 - DNotZ 1997, 820 unter II 2 und NotZ 4/96 - DtZ 1997, 359 unter II 2 a; vom 19. Juli 1999 - NotZ 7/99 - ZNotP 1999, 411 unter II 1 b aa; vom 20. März 2000 - NotZ 15/99 - NJW 2000, 2429 unter II 1 a und vom 8. Juli 2002 - NotZ 9/02 - NJW-RR 2002, 1491 unter II 1 a, 2 b).
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