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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 20.07.2007 - 09 O 354/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34066
LG Leipzig, 20.07.2007 - 09 O 354/07 (https://dejure.org/2007,34066)
LG Leipzig, Entscheidung vom 20.07.2007 - 09 O 354/07 (https://dejure.org/2007,34066)
LG Leipzig, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 09 O 354/07 (https://dejure.org/2007,34066)
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Papierfundstellen

  • DS 2007, 318
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Leipzig, 20.07.2007 - 9 O 354/07
    Fehlen feste Sätze oder Beträge, kann es daher für die Annahme einer üblichen Vergütung ausreichen, dass für die Leistung innerhalb einer solchen Bandbreite liegende Sätze verlangt werden, innerhalb derer die im Einzelfall angemessene Vergütung zu ermitteln ist ( BGH NJW-RR 2007, 56 [BGH 04.04.2006 - X ZR 80/05] -59).

    Diese Berechnungsregel ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu beanstanden, der hierzu ausführt (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2006 - Az: X ZR 80/05 ; X ZR 122/05 ):.

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Leipzig, 20.07.2007 - 9 O 354/07
    Diese Berechnungsregel ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu beanstanden, der hierzu ausführt (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2006 - Az: X ZR 80/05 ; X ZR 122/05 ):.
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98

    Begriff der üblichen Vergütung

    Auszug aus LG Leipzig, 20.07.2007 - 9 O 354/07
    Üblich ist diejenige Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach einer festen Überzeugung am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt ( BGH, Urteil vom 26.10.2000 - Az: VII ZR 239/98 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus LG Leipzig, 20.07.2007 - 9 O 354/07
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Umfang der den Geschädigten zustehenden Schadensersatzansprüche die Kosten für Sachverständigengutachten auch dann erfasst, wenn das Gutachten objektiv ungeeignet ist oder seine Kosten übersetzt sind ( OLG Köln NZV 99, 88).
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 265/63

    Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens

    Auszug aus LG Leipzig, 20.07.2007 - 9 O 354/07
    "Andererseits fällt ebenso entscheidend ins Gewicht, dass das von einem Wert- oder Schadensgutachter begehrte Honorar die Gegenleistung für das als Erfolg des Werkvertrags geschuldete Gutachten darstellt, so dass das Honorar in angemessenem Verhältnis zu dem stehen muss, was der Auftraggeber durch das Gutachten an wirtschaftlichem Wert erhalten soll, wobei nicht außer acht gelassen werden darf, welche Honorare andere Sachverständige für ähnliche Gutachten verlangen ( BGH NJW 1966, 539, 540 [BGH 29.11.1965 - VII ZR 265/63] ).
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