Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 411 ZPO, § 492 ZPO
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 411; ZPO § 492
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ergänzungsanträge nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens? (IBR 2010, 1090)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.09.2009 - 25 OH 6/08
- OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1643
- DS 2010, 195
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09
Rn. 4 Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit dem Zugang des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGHZ 150, 55 unter II. 1b der Gründe; Senat…, Beschluss vom 07.10.2009, 19 W 61/09, Rdnr. 4 m. w. N., zitiert nach Juris). - BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08
Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09
Rn. 8 Gegen die Möglichkeit einer Wiederaufnahme eines bereits beendeten selbständigen Beweisverfahrens spricht im Übrigen auch der Zweck der formalen Anknüpfung der Rechtsprechung an die Vorlage des schriftlichen Sachverständigengutachtens zur Durchsicht bzw. an den Ablauf der richterlichen Stellungnahmefrist, den Zeitraum der Hemmung der Verjährung nach Beendigung des eingeleiteten Verfahrens eindeutig bestimmen zu können (BGH, Beschluss vom 24.03.2009, VII ZR 200/08, Rdnr. 7 m. w. N., zitiert nach Juris). - BGH, 20.10.2005 - IX ZB 147/01
Rechtsfolgen der Zustellung durch Niederlegung; Erneute Ingangsetzung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09
Die gesetzliche Regelung zum Beginn und zum Ablauf einer Frist bleibt auch dann maßgebend, wenn erneut zugestellt und dabei falsch belehrt worden ist (BGH, Beschluss vom 20.10.2005, IX ZB 147/01, Rdnr. 16 m. w. N., zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09
Rn. 4 Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit dem Zugang des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGHZ 150, 55 unter II. 1b der Gründe; Senat, Beschluss vom 07.10.2009, 19 W 61/09, Rdnr. 4 m. w. N., zitiert nach Juris).
- OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Antrag auf Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen …
Das selbständige Beweisverfahren endet jedoch nach Ablauf einer gem. §§ 492, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO gesetzten Frist und kann dann nicht mehr verzögert werden i.S.d. § 296 ZPO (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2009, 19 W 87/09, juris Rn. 3; BGH NJW 2011, 594). - OLG Braunschweig, 14.10.2025 - 5 W 5/25
Beendigung selbstständiges Beweisverfahren; Ladung des Sachverständigen; …
Wird gem. §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO eine richterliche Frist gesetzt, die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen mitzuteilen, endet das selbstständige Beweisverfahren, wenn die entsprechenden Anträge nicht innerhalb der Frist gestellt werden (Umkehrschluss aus BGH, Urteil vom 20.02.2002, VIII ZR 228/00, NJW 2002, 1640 (1641); OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2009, 19 W 87/09, DS 2010, 195 (196); OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.07.2012, 8 W 32/12, IBRRS 2012, 3145; OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2009, 16 W 19/09, NJW-RR 2009, 1364 (1365)). - OLG Frankfurt, 21.08.2019 - 13 W 40/19
Selbstständiges Beweisverfahren: Angemessener Zeitraum für Einwendungen bei …
Nachdem das Landgericht davon abgesehen hat, entsprechend § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eine Frist zur Stellungnahme zu dem am 5.3.2019 übersandten und den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin am 14.3.2019 zugestellten Ergänzungsgutachten zu setzen, wäre das selbstständige Beweisverfahren nur dann beendet worden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zustellung des Gutachtens keine Einwände, Fragen oder Anträge auf mündliche bzw. schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens vorgebracht worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 24.3.2009 - VII ZR 200/08; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 87/09 ; OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 40/09; Zöller/Herget ZPO, § 492 Rn 4). - OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10
Selbständiges Beweisverfahren: Zeitpunkt der Beendigung bei nicht angeordneter …
Nachdem das Landgericht in Ausübung seines ihm nach § 411 IV 2 ZPO eingeräumten Ermessens davon abgesehen hat, eine Frist zur Stellungnahme zu dem am 07.09.2009 übersandten und den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin am 11.09.2009 zugestellten Gutachten zu setzen, wäre das selbständige Beweisverfahren nur dann beendet worden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zustellung des Gutachtens keine Einwände, Fragen oder Anträge auf mündliche bzw. schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens vorgebracht worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08 [juris Rn 7]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 87/09 [juris Rn 4]; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2009 - 19 W 40/09 [juris Rn 91];… Zöller/ Herget, a.a.O., § 492 Rn 4 jeweils m.w.Nachw.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".