Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- RA Kotz
Zutrittsverweigerung gegenüber beauftragten Sachverständigen mit der Verkehrswertermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 74a Abs. 5 S. 3
Festsetzung des Verkehrswertes des Versteigerungsobjekts durch Wertfeststellung eines Sachverständigen ohne Möglichkeit der Innenbesichtigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Verkehrswertes des Versteigerungsobjekts durch Wertfeststellung eines Sachverständigen ohne Möglichkeit der Innenbesichtigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schuldner vereitelt Wertermittlung: Beschwerde unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschwerde eines Schuldners kann unzulässig sein, wenn er eine Ortsbesichtigung verweigert hat
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 10.01.2012 - 1 K 50/11
- LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12
Papierfundstellen
- DS 2013, 37
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 95/06
Folgen der Einstellung des Verfahrens nach dem Schluss der Versteigerung
Auszug aus LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten vorliegend nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH, Beschl. v. 15.03.2007 - V ZB 95/06; Beschl. v. 20.07.2006 - V ZB 168/05; Beschl. v. 18.05.2005 - V ZB 142/05). - BGH, 18.05.2006 - V ZB 142/05
Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Wertermittlung; Aufklärung eines …
Auszug aus LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten vorliegend nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH, Beschl. v. 15.03.2007 - V ZB 95/06; Beschl. v. 20.07.2006 - V ZB 168/05; Beschl. v. 18.05.2005 - V ZB 142/05). - BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05
Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im …
Auszug aus LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten vorliegend nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH, Beschl. v. 15.03.2007 - V ZB 95/06; Beschl. v. 20.07.2006 - V ZB 168/05; Beschl. v. 18.05.2005 - V ZB 142/05).
- OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85
Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen
Auszug aus LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12
Das Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung jeder Rechtsverfolgung folgt aus dem Grundsatz, dass die Zivilgerichtsbarkeit dem Einzelnen Schutz nur im Rahmen der Gemeinschaft gewährt und niemand die Gerichte als Teil der Staatsgewalt für unnütze oder gar unlautere Zwecke bemühen darf (OLG Hamm MDR 1986, 858 und GRUR 1991, 336;… LG Lüneburg, Beschl. v. 05.07.2007 - 4 T 92/07 - Rn. 4;… LG Mühlhausen, Beschl. v. 05.05.2008 - 2 T 94/08 - Rn. 25 f.; AG Stuttgart, Beschl. v. 10.10.1989 - 8 C 7155/89 - alle zitiert nach [...]). - AG Stuttgart, 10.10.1989 - 8 C 7155/89
Auszug aus LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12
Das Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung jeder Rechtsverfolgung folgt aus dem Grundsatz, dass die Zivilgerichtsbarkeit dem Einzelnen Schutz nur im Rahmen der Gemeinschaft gewährt und niemand die Gerichte als Teil der Staatsgewalt für unnütze oder gar unlautere Zwecke bemühen darf (OLG Hamm MDR 1986, 858 und GRUR 1991, 336;… LG Lüneburg, Beschl. v. 05.07.2007 - 4 T 92/07 - Rn. 4;… LG Mühlhausen, Beschl. v. 05.05.2008 - 2 T 94/08 - Rn. 25 f.; AG Stuttgart, Beschl. v. 10.10.1989 - 8 C 7155/89 - alle zitiert nach [...]). - LG Lüneburg, 05.07.2007 - 4 T 92/07
Auszug aus LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12
Das Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung jeder Rechtsverfolgung folgt aus dem Grundsatz, dass die Zivilgerichtsbarkeit dem Einzelnen Schutz nur im Rahmen der Gemeinschaft gewährt und niemand die Gerichte als Teil der Staatsgewalt für unnütze oder gar unlautere Zwecke bemühen darf (OLG Hamm MDR 1986, 858 und GRUR 1991, 336; LG Lüneburg, Beschl. v. 05.07.2007 - 4 T 92/07 - Rn. 4;… LG Mühlhausen, Beschl. v. 05.05.2008 - 2 T 94/08 - Rn. 25 f.; AG Stuttgart, Beschl. v. 10.10.1989 - 8 C 7155/89 - alle zitiert nach [...]). - LG Mühlhausen, 05.05.2008 - 2 T 94/08
Auszug aus LG Stuttgart, 21.03.2012 - 19 T 26/12
Das Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung jeder Rechtsverfolgung folgt aus dem Grundsatz, dass die Zivilgerichtsbarkeit dem Einzelnen Schutz nur im Rahmen der Gemeinschaft gewährt und niemand die Gerichte als Teil der Staatsgewalt für unnütze oder gar unlautere Zwecke bemühen darf (OLG Hamm MDR 1986, 858 und GRUR 1991, 336;… LG Lüneburg, Beschl. v. 05.07.2007 - 4 T 92/07 - Rn. 4; LG Mühlhausen, Beschl. v. 05.05.2008 - 2 T 94/08 - Rn. 25 f.; AG Stuttgart, Beschl. v. 10.10.1989 - 8 C 7155/89 - alle zitiert nach [...]).
- BGH, 07.12.2017 - V ZB 86/16
Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen …
Rn. 7 aa) Allerdings entspricht es verbreiteter Auffassung, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG gestützte sofortige Beschwerde zu verneinen ist, wenn der Schuldner dem gerichtlich bestellten Sachverständigen den Zutritt zu den Innenräumen des Versteigerungsobjekts grundlos versagt hat und weder das Gutachten noch die Wertfestsetzung offensichtlich an einem schwerwiegenden Mangel leiden (vgl. LG Lüneburg, Rpfleger 2008, 38, 39 f.; LG Mühlhausen, BeckRS 2011, 11939; LG Stuttgart, DS 2013, 37 f.; LG Freiburg im Breisgau, ZflR 2016, 150;… Löhnig, ZVG, § 74a Rn. 13;… Dassler/Schiffhauer/Hintzen, ZVG, 15. Aufl., § 74a Rn. 51; Strauß, ZfIR 2016, 151 f.). - LG Freiburg, 02.09.2015 - 4 T 116/15
Zwangsversteigerungsverfahren - Zutrittsverweigerung gegenüber Sachverständigen
Nachdem der Schuldner dem gerichtlich bestellten Sachverständigen den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Versteigerungsobjekts in rechtlich vorwerfbarer Weise versagt hat, dem Sachverständigen ausschließlich deshalb keine Innenbesichtigung möglich war und im Übrigen weder das Gutachten noch der Wertfestsetzungsbeschluss offensichtlich an einem schwerwiegenden Mangel leiden, fehlt der Verkehrswertbeschwerde bereits das Rechtsschutzbedürfnis, weshalb das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist (LG Stuttgart, Beschluss vom 21. März 2012 - 19 T 26/12 -, juris).
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