Rechtsprechung
| OLG Bremen, 11.08.2014 - 5 W 26/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Oberlandesgericht Bremen
- RA Kotz
Sachverständigenablehnung wegen Befangenheit - Überschreitung des Gutachtenauftrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 46 Abs. 2; ZPO § 406
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Beantwortung vom Gericht nicht gestellter Fragen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht gestellte Fragen beantwortet: Gutachter befangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ablehnung eines Sachverständigen bei Misstrauen an seiner Unparteilichkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ablehnung eines Sachverständigen bei Misstrauen an seiner Unparteilichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gutachtenauftrag überschritten: Sachverständiger befangen? (IBR 2014, 637)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 24.06.2014 - 3 O 750/12
- OLG Bremen, 11.08.2014 - 5 W 26/14
Papierfundstellen
- BauR 2014, 2145
- BauR 2015, 300
- DS 2014, 255
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …
Auszug aus OLG Bremen, 11.08.2014 - 5 W 26/14
Ob ein solches Verhalten einen Ablehnungsantrag zu rechtfertigen vermag, lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten, sondern hängt ab von allen Umständen des Einzelfalles (BGH, Beschluss vom 11.04.2013, Az. VII ZB 32/12, zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1 …
Maßgeblich sind vielmehr auch insoweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW-RR 2013, 851; OLG Stuttgart DS 2012, 397; OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bremen DS 2014, 255; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2022, 863), wobei die Überschreitung des Gutachtenauftrages für sich genommen in der Regel nicht ausreicht, sondern zudem das sonstige Verhalten des Sachverständigen eine parteiliche Tendenz zugunsten oder zulasten einer Partei erkennen lassen muss (OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2017, Az.: 4 W 16/17, BeckRS 2017, 104968; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2018, Az.: 9 W 4/18, BeckRS 2018, 2180; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.06.2019, Az.: 12 W 15/18, BeckRS 2019, 14223; OLG Dresden, Beschl. v. 26.05.2020, Az.: 4 W 335/20; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.05.2021, Az.: 12 W 14/21, BeckRS 2021, 12895). - OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 17 W 3/22
Befangenheit medizinischer Sachverständiger
Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur auf Grund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12 -, Rn. 13, juris mwN), wobei der dem Sachverständigen erteilte Gutachtenauftrag und der damit zusammenhängende Beweisbeschluss dahin zu bewerten sind, ob mit der Beantwortung der Beweisfragen aus Sicht der verständigen Partei bereits eine offensichtliche und ohne Weiteres erkennbare Überschreitung des Beweisthemas durch den Sachverständigen einhergeht (vgl. ähnlich OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. September 2013 - 9 W 21/13, Rn. 24f., juris; OLG Bremen, Beschluss vom 11. August 2014 - 5 W 26/14 -, Rn. 2f., juris).
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