Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStR 1996, 879
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.03.1988 - II ZR 135/87
Inhaltskontrolle der Beteiligung an einer Publikums-KG; Recht zur Übernahme …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93
Dies muß erst recht dann gelten, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Publikumsgesellschaft gegründet worden ist, deren Mitgliederzahl zunächst unbestimmt war und die aus Gesellschaftern besteht, die sich nur kapitalistisch an ihr beteiligen und mehr oder weniger zufällig zusammengeführt werden (vgl BGHZ 104, 50 (53)) - Bei einer solchen Gesellschaft muß für die einzelnen Mitglieder anhand des Vertrages klar erkennbar sein, welche Pflichten sie und die anderen Mitglieder übernommen haben, zumal die Anteile auch auf Dritte übertragen werden können. - BGH, 27.09.1982 - II ZR 241/81
Verpflichtung eines Gesellschafters zum Verlustausgleich - Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93
Sollen die Gesellschafter, deren Beitrag ... vertragsgemäß darin besteht, daß sie Einlagen in vereinbarter Höhe einzahlen, entgegen der eindeutigen gesetzlichen zusätzlich zum Verlustausgleich verpflichtet seien, so muß dies in verständlicher und eindeutiger Weise aus dem Gesellschaftsvertrag hervorgehen (BGH NJW 1983, 164). - BGH, 13.03.1989 - II ZR 193/88
Einlagepflicht - Entnahmerecht - BGB - Publikumsgesellschaft - Gesellschafter an …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93
Der Gesellschaftsvertrag selbst mußte geändert bzw. ergänzt werden, damit die Zahlungspflichten, die hier gegenüber dem Beklagten geltend gemacht werden, für alle Gesellschafter in gleicher Weise verbindlich sind, vgl. BGH NJW-RR 1989, 993 (995).
- OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
Zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses der eine Nachschussverpflichtung …
Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.12.1994, Aktenzeichen 17 U 33/93, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 15.01.1996, Aktenzeichen II ZR 22/95, durch welches eine Klage der GbR gegen den Kläger auf Leistung von Liquiditätszuschüssen abgewiesen worden sei.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1996 - II ZR 22/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStR 1996, 879
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
Zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses der eine Nachschussverpflichtung …
Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.12.1994, Aktenzeichen 17 U 33/93, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 15.01.1996, Aktenzeichen II ZR 22/95, durch welches eine Klage der GbR gegen den Kläger auf Leistung von Liquiditätszuschüssen abgewiesen worden sei. - LG Stuttgart, 23.01.2024 - 49 O 142/23
Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis gegenüber einem …
Der in diesem Zusammenhang klägerseits zitierte Beschluss des BGH vom 15.01.1996 (Az. II ZR 22/95, Kurzwiedergabe in DStR 1996, 879, und juris), aus dem sich anderes ergeben soll, dürfte nicht übertragbar sein: Insoweit lässt sich den Veröffentlichungen des Beschlusses bereits kein vergleichbarer Sachverhalt entnehmen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".