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| BGH, 18.12.2000 - II ZR 171/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Interessenabwägung, Kündigung, wichtiger Grund
Papierfundstellen
- DStR 2001, 1312
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft …
Rn. 106 dd) Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung und Abberufung des Geschäftsführers fehlen kann, wenn sich die Gesellschaft ihrerseits rechtswidrig oder vertragsbrüchig verhält (16. Zivilsenat…, Urteil vom 23.04.1999 - 16 U 126/98, Rz. 88 - 90, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 18.12.2000 - II ZR 171/1999, DStR 2001, S. 1312). - LG Bielefeld, 23.11.2010 - 15 O 86/10
Anspruch eines Geschäftsführers einer Gesellschaft auf Zahlung seines Gehaltes …
Dadurch hat sich die Beklagte selbst in Annahmeverzug gesetzt, ohne dass es noch eines Angebots des Klägers, die Dienste doch noch erbringen zu wollen, bedurft hätte (vgl. BGH NJW 2001, 287 ff.; BGH DStR 2001, 1312 ff. mit Anmerkung von Goette; s. weiter OLG Oldenburg NZG 2000, 1038 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2008, 6 U 104/07, Tz 125 f., zitiert nach JURIS).
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