Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 18.12.2006 - 1 U 77/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch wegen unzureichender steuerlicher Beratung im Zusammenhang mit der einkommensteuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung ; Voraussetzung der hinreichend substantiierten Darlegung eines Schadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Keine Steuerberaterhaftung wegen verfassungswidriger Steuernorm
- brak-mitteilungen.de
, S. 28 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Vertrauen auf Fortbestand der Rechtsprechung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Rechtsprechungsänderungen durch den Steuerberater
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Vertrauen auf Fortbestand der Rechtsprechung
- brak-mitteilungen.de
, S. 28 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Vertrauen auf Fortbestand der Rechtsprechung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 09.03.2006 - 2 O 345/05
- OLG Karlsruhe, 18.12.2006 - 1 U 77/06
Papierfundstellen
- DB 2007, 1299
- DStR 2007, 1458
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92
Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00
Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96
Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.06.2000 - VI B 31/00
Doppelte Haushaltsführung; Trennungsgeld aus öffentlichen Kassen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 24.11.2020 - 6 U 169/19
Regress des Steuerberaters
Ergänzend kann darauf hingewiesen werden, dass der Steuerberater nicht für die unterlassene Aufklärung des Mandanten bei nachträglich vom Bundesverfassungsgericht festgestellter Verfassungswidrigkeit einer Steuernorm haftet, wenn nicht in der Rechtsprechung und Literatur keine gewichtigen Gegenstimmen zu Verfassungswidrigkeit der Norm vorhanden sind (OLG Karlsruhe, DStR 2007, 1458; OLG Hamburg, DStRE 2007, 1593; BGH DStR 2009, 450).
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