Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2013 - 9 K 9151/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10b Abs 1 S 1 EStG 2002, EStG VZ 2008, § 10b Abs 4 EStG 2002
Kein Sonderausgabenabzug von eigennützigen Aufwendungen als Spende i. S. des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG - Kein Vertrauensschutz nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG bei erkennbarem Gegenleistungsverhältnis - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Einkommensteuer 2008
- IWW
§ 10 b EStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10b Abs. 1; EStG § 10b Abs. 4
Kein Spendenabzug bei Verausgabung zum Zweck der Erlangung einer Gegenleistung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuermindernde Berücksichtigung von Sonderausgaben wegen Zuwendungen in einen Vermögensstock
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Spendenabzug bei Verausgabung zum Zweck der Erlangung einer Gegenleistung
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2013 - 9 K 9151/13
- BFH - X B 13/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- DStR 2015, 1278
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.08.2006 - XI R 6/03
Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2013 - 9 K 9151/13
Der Gesetzgeber anerkennt die Notwendigkeit, staatliche Gemeinwohlverwirklichung durch private uneigennützige und freigiebige Gemeinwohlförderung zu ergänzen (BFH-Urteil vom 2. August 2006 XI R 6/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 8 m. w. N. zu Zuwendungen an einen Golfclub).
- BFH, 12.12.2017 - X R 46/16
Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem …
Rn. 35 a) Das FG hat zunächst keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Zahlungen des Klägers aufgrund des ihm von der Stiftung gewährten Darlehens überhaupt als unentgeltlich zu qualifizieren sind (vgl. dazu das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19. November 2013 9 K 9151/13, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 840, Rz 35 f.). - FG Köln, 19.04.2018 - 13 K 2410/12 Sie entspricht ihrer Struktur nach einer inländischen OHG bzw. aufgrund ihrer fehlenden Verpflichtung zur Eintragung ins Handelsregister eher einer inländischen GbR (vgl. Schmidt/Renger, IStR 2015, 253, 255; Salzmann, DStR 2015, 1278; FG München, Urteil vom 29.06.2015 - 7 K 928/13, EFG 2015, 1931; FG Münster, Urteil vom 11.12.2013 - 6 K 3045/11 F, EFG 2014, 753).
- FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
Sonderausgabenabzug von Spenden und Berücksichtigung von Zinsen als …
Ein Spendenabzug sei daher schon ausgeschlossen, wenn die Zuwendung unmittelbar und ursächlich mit einem Vorteil zusammenhänge (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2013, 9 K 9151/13, juris; Sächsisches FG, Urteil vom 27. September 2019, 1 K 1832/15). - FG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 10 K 3811/12
Zuwendungen an Stiftung nicht als Sonderausgaben abzugsfähig - …
Der Beklagte verweist außerdem auf ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. November 2013 9 K 9151/13.
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