Rechtsprechung
| BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Kindergeld - Einkünfte des Kindes - Jahreseinkommensgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4
Kindergeldschädliche Einkünfte und Bezüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
- Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge bei Kürzungsmonaten
- Die monatliche Zurechnung der Einkünfte und Bezüge
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
- BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98
Papierfundstellen
- DStRE 2000, 1144
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98
Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 wird der Jahresgrenzbetrag von 12 000 DM verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht. - BFH, 01.03.2000 - VI R 162/98
Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98
Nach dem Senatsurteil vom 1. März 2000 VI R 162/98 (BFH/NV 2000, 917, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2000, 919) ist der Betrag von 12 000 DM (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) für alle Monate um 1/12 zu mindern, zu deren Beginn das Kind sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. - BFH, 12.04.2000 - VI R 34/99
Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98
Die im Laufe des Jahres aus dem Berufsausbildungsverhältnis gezahlten Sonderzuwendungen sind den Monaten anteilig zuzuordnen, in denen Berufsausbildung stattgefunden hat (vgl. auch Senatsurteil vom 12. April 2000 VI R 34/99, BFH/NV 2000, 1037, DStR 2000, 936). - BFH, 12.04.2000 - VI R 135/99
Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Sonderzuwendung, wie im Streitfall, im Zeitraum der Volljährigkeit zugeflossen ist (vgl. Senatsurteil vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFH/NV 2000, 1038). - FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
Ermäßigung des Grenzbetrags für Kindergeldanspruch
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 958 wiedergegebenen Gründen statt.
- BFH, 11.12.2001 - VI R 113/99
Kindergeld; vermögenswirksame Leistungen als eigene Einkünfte
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist nach den Senatsentscheidungen in BFHE 191, 59, BStBl II 2000, 464 und vom 9. August 2000 VI R 32/98 (BFH/NV 2001, 37) nicht im Verhältnis der jeweils erzielten Einnahmen zueinander, sondern zeitanteilig aufzuteilen. - BFH, 10.01.2003 - VIII B 160/01
Kindergeld; Sonderzuwendungen aus dem Berufsausbildungsverhältnis
Das gilt uneingeschränkt, wenn sich das Kind das ganze Jahr über in Berufsausbildung befindet; die Aufteilung auf das ganze Jahr ist auch dann vorzunehmen, wenn das Kind im Laufe des Berufsausbildungsjahres volljährig wird, so dass die Einkünfte in die Zeit der Minderjährigkeit zurückreichen (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 2000 VI R 32/98, BFH/NV 2001, 37;… Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 90). - FG Köln, 20.02.2002 - 3 K 3249/01
Ausschluß des Schadens mangels Zwangslage; Umwandlung einer monatlichen …
Dieser Umstand kann jedoch nicht die Tatsache aufwiegen, dass der Entschluss zum Verkauf der Geschäftsanteile und damit auch zur Ablösung der Rentenansprüche aus der freien Entscheidung des Klägers entsprang und nicht durch eine Zwangslage entstanden ist (…vgl. auch BFH-Urteil v. 11.03.1996 IV B 55/95, BFH/NV 1996, 737; FG Düsseldorf, Urteil v. 13.04.2000 14 K 4677/96 H (L), DStRE 2000, 1144; Rev.: XI R 38/00).
- FG Münster, 08.06.1999 - 6 K 6549/98
Einkommensgrenze bei Vollendung des 18. Lebensjahres
Nur so wird das mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht im Einklang stehende Ergebnis vermieden, dass im Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahres alleine die (geringe) unterschiedliche Höhe der Zuflüsse im Laufe des Jahres zum Wegfall des Kindergeldanspruches führt (ebenso: Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 10.7.1998 - VII (V) 823/97 -, EFG 1999, 177 (Revision eingelegt, Bundesfinanzhof - R 162/98 -); Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.1.1999 - 5 K 1741/98 - (Revision eingelegt Bundesfinanzhof - VI R 32/99 - Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 19.2.1998 - IV (V) 288/97 -, EFG 1998, 958 (Revision eingelegt Bundesfinanzhof - VI R 32/98 -) und Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz , 17. Aufl. 1998, § 32 Rdn. 29). - FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98
Kindergeld für Auszubildende im Jahr der Volljährigkeit
Allerdings sei gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg unter dem Aktenzeichen - VI R 32/98 - eine Revision anhängig, Insoweit werde das Ruhen des Verfahrens beantragt. - FG Münster, 26.06.2002 - 10 K 4774/99
Sonderzuwendungen an Auszubildenden als anrechenbare Einkünfte
Rn. 39 Der BFH hat in seinen neueren Urteilen vom 09.08.2000 VI R 32/98, BFH/NV 2001, 37 und vom 11.12.2001 VI R 113/99, BFH/NV 2002, 636 die anteilige Zuordnung von Sonderzuwendungen (lediglich) für Fälle ausgesprochen, in denen die Sonderzuwendungen aus dem Berufsausbildungsverhältnis während der Zeit der Volljährigkeit zugeflossen sind. - FG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 5 K 320/00
Prüfung der Überschreitung des anteiligen Jahresgrenzbetrag bei der Gewährung von …
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