Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2001 - 3 K 2089/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 62; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Zur Abgrenzung von steuerpflichtigem Arbeitslohn von Zuschüssen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zur Abgrenzung von steuerpflichtigem Arbeitslohn von Zuschüssen, die keinen Arbeitslohn darstellen bzw. die gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind
Papierfundstellen
- DStRE 2002, 149
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- FG Rheinland-Pfalz, 09.08.1991 - 3 K 2438/90
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2001 - 3 K 2089/98
Arbeitslohn ist aber nur das, was bestimmungsgemäß als solcher geleistet wird (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. August 1991, Az. 3 K 2438/90, EFG 1992, 116).(Da, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Sozialversicherungspflicht des Arbeitnehmers geleistet hat, bereits kein Arbeitslohn vorliegt, handelt es sich hierbei insoweit um eine Regelung mit deklaratorischem Charakter, vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 9. August 1991, Az. 3 K 2438/90, a. a. O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 K 2180/06
Zufluss von Arbeitslohn bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen einer …
Dies kann aber nicht zu einer Besteuerung der Beträge als Arbeitslohn in den Zeitpunkten der jeweiligen Zahlungen an die DAK, hier also 1997 bis Mai 2002, führen (vgl. Urteile des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 09. August 1991, Az.: 3 K 2438/90, EFG 1992, 116; vom 20. Juli 2001, Az.: 3 K 2089/98, DStRE 2002, 149, NZB der Kläger vom BFH mit Beschluss vom 30. April 2002, Az.: VI B 237/01, BFH/NV 2002, 1029 zurückgewiesen), maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des entsprechenden Entschlusses des Arbeitgebers und dessen Umsetzung. - LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 11 R 728/12
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