Rechtsprechung
| FG Bremen, 07.03.2000 - 299351K 5 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2
Tätigkeitsvergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Zwischenschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft in den Leistungsaustausch - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tätigkeitsvergütungen bei Zwischenschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft in den Leistungsaustausch; Kostenumlagevertrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 07.03.2000 - 299351K 5
- BFH, 10.07.2002 - I R 71/01
Papierfundstellen
- DStRE 2002, 417
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
Auszug aus FG Bremen, 07.03.2000 - 299351K 5
Unter Bezug auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 25.02.1991 GrS 7/89, BFHE 163.1, BStBl. II 1991, 691 hält er die Rechtssprechung zur doppelstöckigen GmbH und Co KG im Streitfall nicht für anwendbar, sondern meint, es gehe um Tätigkeitsvergütungen, die ein Kommanditist einer einstufigen GmbH und Co KG als Geschäftsführer der Komplementärin von dieser erhalte. - BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94
Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme
Auszug aus FG Bremen, 07.03.2000 - 299351K 5
So hat der BFH das Entgelt, das der Kommanditist einer GmbH & Co KG für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Komplementär GmbH bezieht, als Vergütung im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG beurteilt, und zwar auch dann, wenn der Anstellungsvertrag des Geschäftsführer-Gesellschafters nicht mit der KG, sondern mit der Komplementär-GmbH abgeschlossen wurde (BFH-Urteil vom 06.07.1999 VIII R 46/94, nv). - BFH, 09.02.1999 - VIII R 43/98
Tätigkeitsvergütung als Sondervergütung
Auszug aus FG Bremen, 07.03.2000 - 299351K 5
Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist nicht jeder zivilrechtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, KG) Gesellschafter im Sinne dieser Vorschrift, sondern nur derjenige, der Mitunternehmer ist, das heisst der kumulativ Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.1999 VIII R 43/98, nv). - BFH, 23.09.1994 - I B 63/94
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung
Auszug aus FG Bremen, 07.03.2000 - 299351K 5
Unbeschadet der Tatsache, dass der Antrag deshalb unzulässig ist (vgl. BFH-Beschluß vom 2311, 1994 I B 63/94, BFH/NV 1995, 980), wäre der Antrag auch unbegründet, weil die Beteiligung der Beigeladenen zu 3 an der ABI lediglich gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen darstellen könnte und die dafür erforderliche Einlagehandlung auch nach Auffassung der Beigeladenen zu 3 selbst nicht erfolgt ist.
- FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2002 - 5 K 1329/99
Erbringen Kommanditisten einer KG mittelbare Dienstleistungen
Erbringt der Gesellschafter im Rahmen einer derartigen Variante des sog. "Ausgliederungsmodells" (vgl. HG in DStR 1999 S. 1438 m. w. N.) seine Leistung zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes der Personengesellschaft, ist die Zwischenschaltung einer weiteren solchen Gesellschaft in den Leistungsaustausch zwischen KG und ihren Kommanditisten insoweit nicht nur dann unbeachtlich, wenn der einzige Kommanditist gleichzeitig auch Alleingesellschafter-Geschäftsführer der weiteren GmbH ist; dies gilt auch dann, wenn der Kommanditist nur als Arbeitnehmer der GmbH tätig ist (vgl. FG Saarbrücken vom 11. April 2000, Az.: 1 V 56/00, JURIS-Steuerrecht; vgl. auch FG Bremen vom 7. März 2000, Az.: 299351 K5, DStRE 2002 S. 417).
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