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Rechtsprechung
   FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8291
FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94 (https://dejure.org/2000,8291)
FG Köln, Entscheidung vom 25.10.2000 - 6 K 4859/94 (https://dejure.org/2000,8291)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 6 K 4859/94 (https://dejure.org/2000,8291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederholungs- und Folgevergütungen an Mitarbeiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Lohnsteuer: - Wiederholungs- und Folgevergütungen an Mitarbeiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2003, 141
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.03.1995 - VI R 63/94

    Vergütungen eines Musiktheaters an angestellte Orchestermusiker für die …

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94
    In dieser Auffassung sieht sich der Kläger durch das BFH-Urteil vom 6. März 1995 VI R 63/94 (BStBl II 1995, 471) bestätigt.

    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und wenn die Einnahme als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen ist, d.h. wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH in BStBl II 1995, 471 m.w.N.).

    Wegen dieser umfassenden und abschließenden Regelung bereits bei Eingehen des Beschäftigungsverhältnisses erscheint der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsverhältnis und den Wiederholungs- und Folgevergütungen so eng, daß neben dem Ersthonorar auch diese Vergütungen als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft zu werten sind (vgl. BFH in BStBl II 1995, 471).

    Auch wenn das Verhalten des Klägers möglicherweise nicht als schuldhaft bezeichnet werden kann, weil die damalige Verwaltungsauffassung zur Zuordnung von Wiederholungshonoraren an Arbeitnehmer rechtlich nicht ganz bedenkenfrei war, wie das BFH-Urteil in BStBl II 1995, 471 bestätigt hat, so zeigt es doch, daß der Kläger eine spätere Inanspruchnahme als Haftungsschuldner von vornherein in Kauf genommen hat.

  • BFH, 29.10.1993 - VI R 26/92

    Lohnsteuer-Haftungsschuld ist selbst dann mit dem (niedrigeren) Bruttosteuersatz …

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94
    Erst in diesem Zeitpunkt können die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen weiteren Zufluß von Lohn und eine diesbezügliche Haftung des Klägers vorliegen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1993 VI R 26/92, BStBl II 1994, 197).
  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln; …

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94
    Die Höhe der Lohnsteuer, für die der Kläger danach haftet, brauchte im Streitfall nicht individuell ermittelt zu werden, da der Kläger sich im Klageverfahren mit der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden erklärt hat (BFH-Urteil vom 17. März 1994 VI R 120/92, BStBl II 1994, 536).
  • BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94
    In einem solchen Fall ist die Inanspruchnahme des Arbeitgebers in aller Regel ermessensfehlerfrei (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BStBl III 1962, 282, und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696).
  • BFH, 12.01.1968 - VI R 117/66

    Lohnsteuerhaftungsbescheid - Rechtsmittelverfahren - Arbeitnehmer - …

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94
    Eine vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers vor dem Arbeitnehmer kann danach unzulässig sein, wenn die Lohnsteuer ebenso schnell und ebenso einfach vom Arbeitnehmer nacherhoben werden kann (BFH-Urteile vom 30. November 1966 VI 164/65, BStBl III 1967, 331, und vom 12. Januar 1968 VI R 117/66, BStBl II 1968, 324).
  • BFH, 30.11.1966 - VI 164/65

    Steuerpflicht der Wehrersatzämter als Arbeitgeber von Musterungsärzten

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94
    Eine vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers vor dem Arbeitnehmer kann danach unzulässig sein, wenn die Lohnsteuer ebenso schnell und ebenso einfach vom Arbeitnehmer nacherhoben werden kann (BFH-Urteile vom 30. November 1966 VI 164/65, BStBl III 1967, 331, und vom 12. Januar 1968 VI R 117/66, BStBl II 1968, 324).
  • BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U

    Anspruch eines durch Haftungsbescheid für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in …

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94
    In einem solchen Fall ist die Inanspruchnahme des Arbeitgebers in aller Regel ermessensfehlerfrei (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BStBl III 1962, 282, und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696).
  • FG Hamburg, 04.09.2003 - VI 118/00

    Abgabenordnung: Arbeitgeber-Haftung für Lohnsteuer

    Auch bei Gewissheit des Beklagten, dass die Klägerin keinen Regress geltend machen würde oder könnte, war der niedrigere Bruttosteuersatz anzuwenden (vgl. BFH v. 29. Oktober 1993, VI R 26/92, BFHE 172, 472, BStBl II 1994, 197 ; FG Köln v. 25. Oktober 2000, 6 K 4859/94, DStRE 2003, 141 ).
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