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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8233
FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/2001 (https://dejure.org/2003,8233)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28.05.2003 - IV 422/2001 (https://dejure.org/2003,8233)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - IV 422/2001 (https://dejure.org/2003,8233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, 10
    Freigebige Zuwendung durch Zahlung für vor der Eheschließung erklärten Verzicht auf Teile eines möglichen nachehelichen Unterhalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freigebige Zuwendung durch Zahlung für vor der Eheschließung erklärten Verzicht auf Teile eines möglichen nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schenkung unter Lebenden als jede freigebige Zuwendung, durch die der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; Unentgeltlichkeit eines Erwerbs eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht; Verzicht auf nachehelichen Unterhalt als ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2003, 1463
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Selbst wenn man in dem teilweisen Verzicht auf künftige Unterhaltsforderungen eine hinreichende Gegenleistung nicht erkennen würde, entfiele nach der Rechtsprechung das subjektive Tatbestandsmerkmal, weil auch bei objektiv unentgeltlichen Leistungen subjektiv eine Verfolgung geschäftlicher Interessen des Zuwendenden angenommen werde, wenn dieser dartue, dass die Bereicherung des Empfängers objektiv und nahezu ausschließlich auf die Erzielung eigener persönlicher Vorteile gerichtet gewesen sei (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1997 II R 60/94, BStBl. II 1997, 832).

    Zwar könne nach dem BFH-Urteil vom 29.10.1997 (in BStBl. II 1997, 832) das subjektive Merkmal der Freigebigkeit entfallen, soweit der Zuwendende in nachvollziehbarer Weise dartun könne, dass die Bereicherung des Empfängers der Förderung seines Geschäfts gedient habe, also objektiv und nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile gerichtet gewesen sei.

    Denn eine derartige vermögensrechtliche Vorsorge betrifft - selbst wenn sie mit Rücksicht auf seine Beteiligungen an seinen Betrieben erfolgte - nicht den Bereich geschäftlicher Beziehungen, für die der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.10.1997 (in BStBl. II 1997, 832) entschieden hat, dass das subjektive Merkmal der Freigebigkeit trotz Vorliegens der Kenntnis des Zuwendenden hinsichtlich der Umstände, die seine Leistung zu einer objektiv unentgeltlichen machen, entfallen kann, soweit er in nachvollziehbarer Weise darzutun vermag, dass die Bereicherung des Zuwendungsempfängers der Förderung des Geschäfts des Zuwendenden diente, d. h. objektiv und nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile des Zuwendenden gerichtet war.

  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und die Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszwecks in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 02.03.1994 II R 59/92, BStBl. II 1994, 366, BGH-Urteil vom 27.11.1991 IV ZR 164/90, NJW 1992, 564).

    Der Wille zur Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn sich der Zuwendende der Unentgeltlichkeit der Zuwendung derart bewusst ist, dass er seine Leistung ohne Verpflichtung und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 02.03.1994 in BStBl. II 1994, 366).

  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht - …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Auch aus den BFH-Entscheidungen vom 28.11.1967 II 72/63 (BStBl. II 1968, 239), vom 26.01.1971 II B 32/70 (BStBl. II 1971, 184) und vom 23.06.1971 II R 59/67 (BStBl. II 1972, 43) zum früheren Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen ergebe sich, dass danach nicht geschuldete Unterhaltszahlungen als entgeltliche Vorgänge angesehen worden seien, insbesondere auch wegen einer gegebenen Zwangssituation (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 1968, 239, 241).

    Eine Entgeltlichkeit der Abfindungszahlung ergibt sich auch nicht aus den vom Klägervertreter angeführten BFH-Entscheidungen vom 28.11.1967 (in BStBl. II 1968, 239), vom 26.01.1971 (in BStBl. II 1971, 184) und vom 23.06.1971 (in BStBl. II 1972, 43).

  • BFH, 23.06.1971 - II R 59/67

    Scheidung der Ehe - Gewährung nachehelichen Unterhalts - Rentenstammrecht - …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Auch aus den BFH-Entscheidungen vom 28.11.1967 II 72/63 (BStBl. II 1968, 239), vom 26.01.1971 II B 32/70 (BStBl. II 1971, 184) und vom 23.06.1971 II R 59/67 (BStBl. II 1972, 43) zum früheren Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen ergebe sich, dass danach nicht geschuldete Unterhaltszahlungen als entgeltliche Vorgänge angesehen worden seien, insbesondere auch wegen einer gegebenen Zwangssituation (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 1968, 239, 241).

    Eine Entgeltlichkeit der Abfindungszahlung ergibt sich auch nicht aus den vom Klägervertreter angeführten BFH-Entscheidungen vom 28.11.1967 (in BStBl. II 1968, 239), vom 26.01.1971 (in BStBl. II 1971, 184) und vom 23.06.1971 (in BStBl. II 1972, 43).

  • BFH, 26.01.1971 - II B 32/70

    Grundstücksübertragung - Ehescheidungsverfahrens - Abfindung der gesetzlichen …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Auch aus den BFH-Entscheidungen vom 28.11.1967 II 72/63 (BStBl. II 1968, 239), vom 26.01.1971 II B 32/70 (BStBl. II 1971, 184) und vom 23.06.1971 II R 59/67 (BStBl. II 1972, 43) zum früheren Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen ergebe sich, dass danach nicht geschuldete Unterhaltszahlungen als entgeltliche Vorgänge angesehen worden seien, insbesondere auch wegen einer gegebenen Zwangssituation (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 1968, 239, 241).

    Eine Entgeltlichkeit der Abfindungszahlung ergibt sich auch nicht aus den vom Klägervertreter angeführten BFH-Entscheidungen vom 28.11.1967 (in BStBl. II 1968, 239), vom 26.01.1971 (in BStBl. II 1971, 184) und vom 23.06.1971 (in BStBl. II 1972, 43).

  • BFH, 25.01.2001 - II R 22/98

    Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 25.01.2001 II R 22/98 (BStBl. II 2001, 456), mit dem eine für einen Pflichtteilsverzicht bezahlte Abfindung als freigebige Zuwendung qualifiziert worden sei, und der dortigen Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG.

    Der teilweise Verzicht auf eine zukünftig vielleicht einmal entstehende Forderung stelle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen in Geld bewertbaren Vermögenswert dar, sondern verkörpere allenfalls eine bloße Erwerbsausicht, die als solche nicht geeignet sei, Gegenstand einer die Freigebigkeit ausschließenden Gegenleistung zu sein (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2001, in BStBl. II 2001, 456).

  • BFH, 30.03.1994 - II R 105/93

    Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Der Wille zur Unentgeltlichkeit ist dabei auf der Grundlage der dem Zuwendenden bekannten Umstände nach den Maßstäben des allgemein Verkehrsüblichen festzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70, 73).
  • FG Niedersachsen, 21.01.1998 - III 120/92

    Kapitalquotenverändernde Kapitalerhöhung bei einer GmbH zugunsten eines …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Die Grundsätze im genannten BFH-Urteil betreffen ausschließlich den Bereich geschäftlicher Beziehungen und sind auf Zuwendungen im familiären Bereich -wie hier zwischen Ehegatten - nicht anwendbar (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.01.1998 III 120/92, EFG 1998, 828).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
    Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und die Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszwecks in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 02.03.1994 II R 59/92, BStBl. II 1994, 366, BGH-Urteil vom 27.11.1991 IV ZR 164/90, NJW 1992, 564).
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2025 - 14 K 14153/24

    Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung gegen Beteiligung am Erlös aus dem …

    Entsprechend kann die Abtretung oder der Verzicht auf eine aufschiebend bedingte Forderung schenkungsteuerlich keine die Freigebigkeit ausschließende Gegenleistung sein (Finanzgericht -FG- Nürnberg, Urteil vom 28. Mai 2003, IV 422/2001, DStRE 2003, 1463, nachgehend BFH, Urteil vom 17. Oktober 2007, II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256).
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