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Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.04.2004

Rechtsprechung
   BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02   

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https://dejure.org/2004,10752
BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02 (https://dejure.org/2004,10752)
BFH, Entscheidung vom 07.01.2004 - VI B 108/02 (https://dejure.org/2004,10752)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - VI B 108/02 (https://dejure.org/2004,10752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    SGB IV § 17 Abs. 1 Nr. 3; ; SachBezV § 3; ; SachBezV § 3 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Anwendung von Sachbezugswerten bei kostenloser und verbilligter Überlassung von Unterkünften der Höhe nach - Wertbestimmung anch der so genannten Sachbezugsverordnung - Ansatz des Wertes für die Überlassung einer Unterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachbezugswerte

  • datenbank.nwb.de

    Verbindliche Übernahme der amtlichen Sachbezugswerte bei kostenloser und verbilligter Überlassung von Unterkünften für Besteuerungszwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2004, 932
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
    Da es sich bei diesem Sachbezugswert um eine gesetzliche Regelung im materiellen Sinne handelt, kann sich die Klägerin auch nicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen, wonach in Verwaltungsvorschriften angesetzte Pauschbeträge dann keine Anwendung finden können, wenn sie offensichtlich unzutreffend sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000; vom 29. April 1988 VI R 175/83, BFHE 153, 359, BStBl II 1988, 780;… Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 5 Rz. 20 ff., 25).
  • BFH, 05.04.1995 - I B 126/94

    Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung …

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
    Die Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig; sie lässt sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 28, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1987 - VI R 24/84

    1. Aufwendungen für zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung als Arbeitslohn …

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
    Diese Rechtsauffassung wird allseits geteilt (…z.B. Blümich/ Glenk, Einkommensteuergesetz, § 8 Rz. 130; Birk in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 8 EStG Anm. 123;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 8 EStG Rn. 470; Jachmann in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 8 Anm. 144;… Adamek in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 8 Rn. 161;… Thomas in Personalbuch 2003, Stichwort Sachbezug Rz. 26;… Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort Sachbezüge Rz. 33; Coler/Naeve, Der Betrieb --DB-- 1995, 1484, 1485; vgl. auch BFH-Urteil vom 6. Februar 1987 VI R 24/84, BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355 unter 3.; R 31 Abs. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 2003).
  • BFH, 29.04.1988 - VI R 175/83

    Zu den Voraussetzungen einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung bei …

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
    Da es sich bei diesem Sachbezugswert um eine gesetzliche Regelung im materiellen Sinne handelt, kann sich die Klägerin auch nicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen, wonach in Verwaltungsvorschriften angesetzte Pauschbeträge dann keine Anwendung finden können, wenn sie offensichtlich unzutreffend sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000; vom 29. April 1988 VI R 175/83, BFHE 153, 359, BStBl II 1988, 780;… Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 5 Rz. 20 ff., 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 R 3187/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Zurverfügungstellung von …

    Der BFH hat die Frage, ob die einschlägigen Sachbezugswerte (der SachBezV) vor Inkrafttreten der Billigkeitsregelung in § 3 Abs. 3 SachBezV zum 01.01.2004 in Fällen der vorliegenden Art zwingend anzuwenden sind und eine Abweichung im Fall der Unbilligkeit nicht im Festsetzungs-, sondern allenfalls im Erhebungsverfahren (§ 227 Abgabenordnung, AO) stattfinden kann, ersichtlich (erst) durch Urteil vom 23.08.2007 (- VI R 74/04 -, in juris) abschließend - zuvor Beschlüsse des BFH vom 07.01.2004, - VI B 108/02 - und vom 06.06.2005, - VI B 145/04 - beide in juris) - revisionsgerichtlich geklärt.
  • BFH, 23.08.2007 - VI R 74/04

    Anwendung der Sachbezugsverordnung bei verbilligter Überlassung von Unterkünften …

    b) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschlüsse vom 7. Januar 2004 VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087, vom 6. Juni 2005 VI B 145/04, BFH/NV 2005, 1793) ist der sich nach § 2 i.V.m. § 3 bzw. § 5 SachBezV in ihrer in den Streitjahren jeweils gültigen Fassung ergebende Wert für die Überlassung einer Unterkunft, der ggf. in Sonderfällen nach § 3 Abs. 2 SachBezV --wie hier in zwischen den Beteiligten unstreitigem Maße geschehen-- durch Abschläge zu mindern ist, im Festsetzungsverfahren zwingend anzusetzen.

    Da es sich --wie der Senat bereits in seinem Beschluss in BFH/NV 2004, 1087 (unter 4. der Gründe, m.w.N.) hervorgehoben hat-- bei den Sachbezugswerten um gesetzliche Regelungen im materiellen Sinne handelt, ist für sie die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach in Verwaltungsvorschriften angesetzte Pauschbeträge dann keine Anwendung finden können, wenn sie offensichtlich unzutreffend sind, nicht einschlägig.

    Dass sich die in der SachBezV festgesetzten Werte in einem nicht mehr im Rahmen der Vereinfachung liegenden Ausmaß von dem tatsächlichen Verkehrswert entfernt hätten (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355, m.w.N.) und sie deshalb zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen, hat der erkennende Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2004, 1087 (unter 4. der Gründe) ausdrücklich verneint.

  • FG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 1586/13

    Berechnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und …

    Der Steuerpflichtige hat keine Möglichkeit, im Einzelfall einen geringeren Sachbezugswert nachzuweisen (BFH Urteil vom 7. Januar 2004 Az. VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 204/00

    Möglichkeit einer Billigkeitsmaßnahme bei überhöhten Sachbezugswerten - …

    Die vom FA angeführte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 07.01.2004 VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087) stehe einer Abweichung von den amtlichen Sachbezugswerten in Fällen einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung nicht grundsätzlich entgegen; die Entscheidung des BFH sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass in dem dort beurteilten Fall Anhaltspunkte dafür, dass die Sachbezugswerte in zahlreichen Fällen zu einer nicht hinnehmbaren Übermaßbesteuerung führen würden, lediglich behauptet, aber nicht ausreichend vorgetragen worden seien.

    Rn. 23 cc) Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des BFH vom 07.01.2004 (a.a.O.) ab.

  • BFH, 06.06.2005 - VI B 145/04

    Amtliche Sachbezugswerte; Ortsbesichtigung von Unterkünften

    Denn das FG hat in seinem Urteil unter Hinweis auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 7. Januar 2004 VI B 108/02 (BFH/NV 2004, 1087) entschieden, dass die amtlichen Sachbezugswerte in den Streitjahren nach § 8 Abs. 2 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 3 der Sachbezugsverordnung für den dort genannten Personenkreis auch der Höhe nach zwingend für die Besteuerung zu übernehmen waren.
  • FG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 K 11/14
    Diese setzen sich aus den auf die beiden Monate entfallenden Zahlungen an die Z einschließlich der anteiligen Vermittlungsgebühren in Höhe von insgesamt 3.740 EUR und den Beträgen für Unterkunft und Verpflegung laut Sachbezugsverordnung in Höhe von 2 x 423 EUR zusammen (§ 8 Abs. 2 S. 6, 7 EStG in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung, vgl. BFH-Urteil vom 7. Januar 2004 VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.04.2004 - VI B 13/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9278
BFH, 22.04.2004 - VI B 13/04 (https://dejure.org/2004,9278)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2004 - VI B 13/04 (https://dejure.org/2004,9278)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2004 - VI B 13/04 (https://dejure.org/2004,9278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen bei offensichtlich unzutreffender Besteuerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2004, 932
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei …

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VI B 13/04
    Ungeachtet des Umstands, dass Pauschalregelungen wegen ihres Vereinfachungszwecks nur ausnahmsweise in Frage zu stellen seien (Hinweis auf Bundesfinanzhof --BFH-- Urteil vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200 mit Anm. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1986, 184, 186), führten die im Streitfall vorliegenden Umstände jedenfalls zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, so dass nur die dem Kläger tatsächlich erwachsenen Aufwendungen zu berücksichtigen seien (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777, 780 unter Ziff. 2 c - zu Übernachtungskosten; Abschnitt 40 Abs. 2 Sätze 4 und 5 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- 1996).
  • BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86

    Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für …

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VI B 13/04
    Ungeachtet des Umstands, dass Pauschalregelungen wegen ihres Vereinfachungszwecks nur ausnahmsweise in Frage zu stellen seien (Hinweis auf Bundesfinanzhof --BFH-- Urteil vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200 mit Anm. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1986, 184, 186), führten die im Streitfall vorliegenden Umstände jedenfalls zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, so dass nur die dem Kläger tatsächlich erwachsenen Aufwendungen zu berücksichtigen seien (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777, 780 unter Ziff. 2 c - zu Übernachtungskosten; Abschnitt 40 Abs. 2 Sätze 4 und 5 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- 1996).
  • BFH, 13.05.1998 - IV B 53/97

    Verpflegungsmehraufwendungen: unzutreffende Besteuerung

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VI B 13/04
    Insbesondere weicht das FG mit seiner Entscheidung, dass die in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen ausnahmsweise dann nicht anzuerkennen sind, wenn deren Anwendung im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, nicht von der BFH-Rechtsprechung ab (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 13. Mai 1998 IV B 53/97, nicht veröffentlicht;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Anm. 55).
  • BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05

    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

    Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das FG mit seiner Entscheidung, dass die in den LStR 1999 vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland im Streitfall nicht anzuerkennen sind, auch nicht von der Rechtsprechung des BFH ab (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 22. April 2004 VI B 13/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2004, 932; vom 17. März 2004 I B 158/03, n.v.).
  • FG Sachsen, 04.03.2009 - 8 K 1098/08

    Steuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten für Auslandsübernachtungen in …

    Sie verweisen auf den BFH-Beschluss vom 22.04.2004 VI B 13/04, DStRE 2004, 932.
  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2006 - 10 K 62/05

    Versagung der in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehenen Pauschbeträge, für …

    Diese Verwaltungsanweisungen führen wegen des Gebots der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung der Verwaltung und begründen grundsätzlich einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschalen (vgl. BFH, Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1999, 777;… Beschl.v. 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; Beschl. v. 22. April 2004 VI B 13/04, DStRE 2004, 932).
  • FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 3 K 10119/02

    Kürzung der Werbungskosten eines seines Wahlstation in New York ableistenden …

    Rn. 21 Nach der einschlägigen Rechtsprechung (Urteile des BFH vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BStBl II 1990, 777; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BStBl II 1986, 445;… vom 16. September 1993 VI R 108/89, BFH/NV 1994, 234; sowie Beschluss vom 22. April 2004 VI B 13/04, DStRE 2004, 932) sind zwar die Pauschbeträge der Lohnsteuer-Richtlinien grundsätzlich auch von den Finanzgerichten zu beachten.
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