Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 21.09.2004 - 9 K 1073/04 H (L) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung eines geldwerten Vorteils in Höhe von 1 Prozent pro Monat des inländischen Listenpreises eines Fahrzeugs gem. § 6 Abs. 1 Nr.4 Einkommensteuergesetz (EStG) bei nicht ordnungsgemäßer Führung eines Fahrtenbuches
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Excel-Tabelle kein Nachweis für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Ein Fahrtenbuch muss fortlaufend geführt werden, nachträgliche Änderungen sind unzulässig
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 21.09.2004 - 9 K 1073/04 H (L)
- BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04
Papierfundstellen
- DStRE 2005, 1433
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- FG Düsseldorf, 19.02.2004 - 9 V 387/04
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.09.2004 - 9 K 1073/04
Rn. 12 Der Senat hat im Verfahren 9 V 387/04 mit Beschluss vom 19. Februar 2004 einen Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt.Rn. 13 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch in 9 V 387/04 - sowie der vom Beklagten vorgelegten Steuerakten Bezug genommen; alle Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Rn. 17 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss im Verfahren 9 V 387/04 vom 19. Februar 2004 dargelegt hat, enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzuerkennen ist.
Wegen der weiteren Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Beschlusses vom 19. Februar 2004 im Verfahren gleichen Rubrums 9 V 387/04 Bezug genommen.
- FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 235/00
Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1996 und 1997
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.09.2004 - 9 K 1073/04
Jedenfalls erfüllt die nachträgliche Erfassung von Fahrten in einer Standardtabellenkalkulationssoftware, wie dem verwendeten Microsoft Excel, die eine nachträgliche Änderung weder verhindert noch hinreichend dokumentiert, nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (ebenso: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2002, 2 K 235/00, EFG 2002, 667; Nds. FG, Urteil vom 5. Mai 2004, 2 K 636/01, n.v.). - FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01
Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Für ein Fahrtenbuch …
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.09.2004 - 9 K 1073/04
Jedenfalls erfüllt die nachträgliche Erfassung von Fahrten in einer Standardtabellenkalkulationssoftware, wie dem verwendeten Microsoft Excel, die eine nachträgliche Änderung weder verhindert noch hinreichend dokumentiert, nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (ebenso: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2002, 2 K 235/00, EFG 2002, 667; Nds. FG, Urteil vom 5. Mai 2004, 2 K 636/01, n.v.).
- BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen …
Vorhanden war allein eine erstinstanzliche Rechtsprechung, die ein solches "Fahrtenbuch" nur dann als ordnungsgemäß i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung ansah, wenn nachträgliche Veränderungen der Aufzeichnungen technisch ausgeschlossen sind oder zumindest dokumentiert werden (z.B. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2000 4 K 3019/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 717; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Februar 2002 2 K 235/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 667; Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. Mai 2004 2 K 636/01, EFG 2004, 1817; Urteil des FG Düsseldorf vom 21. September 2004 9 K 1073/04 H (L), DStRE 2005, 1433; Urteil des FG Münster vom 24. August 2005 1 K 2899/03 G,U,F, EFG 2006, 32). - FG Münster, 18.02.2005 - 11 K 5218/03
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, außergewöhnliche Abschreibung eines …
Diese Auslegung entspricht auch dem Sinn und Zweck der Norm, denn die Typisierung will erkennbar im Interesse einer gleichmäßigen und einfachen Handhabung eine Schätzung anhand anderer Maßstäbe als der 1 % - Regelung ausschließen (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 21. September 2004 - 9 K 1073/04 H, juris).
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