Rechtsprechung
| FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 8 Nr. 1; HGB § 355 Abs. 1
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- FG Hamburg (Leitsatz)
Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
- BFH, 21.07.2010 - IV R 2/08
Papierfundstellen
- DStRE 2008, 945
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BFH, 29.03.2007 - IV R 55/05
Avalgebühr ist kein Entgelt für Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG - …
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
c) Entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung im Bilanzsteuerrecht (§ 6 EStG) sind Verbindlichkeiten bei verschiedenen Gläubigern oder auf mehreren bzw. wechselnden Konten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals in der Regel jeweils für sich zu betrachten (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991, I R 101/88, BStBl II 1991, 851;vom 29. März 2007, IV R 55/05, BStBl II 2007, 655).Ausnahmsweise können mehrere Verbindlichkeiten als einheitliche Schuld zu behandeln sein, wenn die Kredite wirtschaftlich eng zusammenhängen und durch Vereinbarungen zwischen den Kreditgebern und zwischen ihnen und dem Kreditnehmer derart verknüpft sind, dass gerade die Verknüpfung dem Kreditnehmer die längerfristige Nutzung von Kreditmitteln sichert (BFH-Urteile vom 20. Juni 1990, I R 127/86, BStBl II 1990, 915;vom 6. Februar 1991, I R 101/88, BStBl II 1991, 851;vom 29. März 2007, IV R 55/05, BStBl II 2007, 655).
- BFH, 29.01.2003 - I R 50/02
Dauerschulden bei Forderungserlass unter Besserungsvorbehalt
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
Dies betrifft vor allem Kredite mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und Kredite zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19. Januar 2003, I R 50/02, BStBl II 2003, 768, m.w.N.).Steht der Kredit dagegen in engem (wirtschaftlichen) Zusammenhang mit einzelnen, nach Art des Betriebs immer wiederkehrenden Geschäftsvorfällen, insbesondere mit dem Erwerb von Umlaufvermögen, so wird er in der Regel - unabhängig von seiner Laufzeit - als sog. Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs nicht den Dauerschulden zugerechnet (BFH-Urteil vom 19. Januar 2003, I R 50/02, BStBl II 2003, 768;… s. auch Blümich/Hofmeister, § 8 GewStG Rz. 48 f.).
- BFH, 19.08.1998 - XI R 9/97
Begriff der Dauerschuld
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
Der Zusammenhang muss grundsätzlich vertraglich begründet und bei der Abwicklung des Kredits auch tatsächlich gewahrt werden (BFH-Urteil vom 19. August 1998, XI R 9/97, BStBl II 1999, 33, m.w.N.).Eine besondere Tilgungsvereinbarung für jedes einzelne Kreditgeschäft ist nicht erforderlich, wenn das laufende Geschäft und das Kreditgeschäft einander in der Weise tatsächlich zugeordnet sind, dass verfügbare Erlöse (einschließlich erzielter Zinsen) aus dem finanzierten Geschäft ausschließlich zur Rückführung des jeweiligen Kredits verwendet werden (BFH in BStBl II 1999, 33, 34).
- BFH, 20.06.1990 - I R 127/86
Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditgebern als einheitliche …
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
Ausnahmsweise können mehrere Verbindlichkeiten als einheitliche Schuld zu behandeln sein, wenn die Kredite wirtschaftlich eng zusammenhängen und durch Vereinbarungen zwischen den Kreditgebern und zwischen ihnen und dem Kreditnehmer derart verknüpft sind, dass gerade die Verknüpfung dem Kreditnehmer die längerfristige Nutzung von Kreditmitteln sichert (BFH-Urteile vom 20. Juni 1990, I R 127/86, BStBl II 1990, 915;vom 6. Februar 1991, I R 101/88, BStBl II 1991, 851;vom 29. März 2007, IV R 55/05, BStBl II 2007, 655).Dass die Kredite zu unterschiedlichen Konditionen gewährt werden, steht der Annahme einer einheitlichen Schuld nicht entgegen, solange die Kredite dem gleichen Finanzierungszweck dienen und aufgrund der übrigen Kreditvereinbarungen als Teile einer langfristigen Kreditgewährung anzusehen sind (BFH-Urteile vom 20. Juni 1990, I R 127/86, BStBl II 1990, 915, 916).
- BFH, 06.02.1991 - I R 101/88
1. Keine einheitliche Schuld bei Verbindlichkeiten gegenüber mehreren …
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
c) Entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung im Bilanzsteuerrecht (§ 6 EStG) sind Verbindlichkeiten bei verschiedenen Gläubigern oder auf mehreren bzw. wechselnden Konten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals in der Regel jeweils für sich zu betrachten (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991, I R 101/88, BStBl II 1991, 851;vom 29. März 2007, IV R 55/05, BStBl II 2007, 655).Ausnahmsweise können mehrere Verbindlichkeiten als einheitliche Schuld zu behandeln sein, wenn die Kredite wirtschaftlich eng zusammenhängen und durch Vereinbarungen zwischen den Kreditgebern und zwischen ihnen und dem Kreditnehmer derart verknüpft sind, dass gerade die Verknüpfung dem Kreditnehmer die längerfristige Nutzung von Kreditmitteln sichert (BFH-Urteile vom 20. Juni 1990, I R 127/86, BStBl II 1990, 915;vom 6. Februar 1991, I R 101/88, BStBl II 1991, 851;vom 29. März 2007, IV R 55/05, BStBl II 2007, 655).
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 51/04
Refinanzierungskredite des Leasinggebers als Dauerschulden
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
Die Rechtsprechung bestimmt dies, ausgehend von den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des betroffenen Geschäftsbetriebs, nach dem Charakter der jeweiligen Schuld (vgl. etwa BFH-Urteil 13. Dezember 2006, VIII R 51/04, BFHE 215, 276, m.w.N.). - BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90
Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu …
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
a) Dient ein Kredit der Beschaffung des eigentlichen Dauerbetriebskapitals, das dem Betrieb nach dessen Eigenart, besonderer Anlage und Gestaltung ständig zur Verfügung stehen muss, so wird es sich im Zweifel um eine Dauerschuld i.S.d § 8 Nr. 1 GewStG handeln (vgl. etwa BFH-Urteile vom 7. August 1990, VIII R 423/83, BFHE 162, 117;vom 18. April 1991, IV R 6/90, BStBl II 1991, 548). - BFH, 03.07.1997 - IV R 2/97
Kontokorrentschuld als Dauerschuld
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
Ergibt sich ein Guthaben innerhalb des Jahreszeitraums nur an wenigen Tagen, so steht das der Annahme einer Dauerschuld nicht entgegen (BFH-Urteil vom 3. Juli 1997, IV R 2/97, BStBl II 1997, 742, m.w.N.). - BFH, 07.08.1990 - VIII R 423/83
Objektgebundener Kredit zur Anschaffung von Umlaufvermögen wird auch dann nicht …
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
a) Dient ein Kredit der Beschaffung des eigentlichen Dauerbetriebskapitals, das dem Betrieb nach dessen Eigenart, besonderer Anlage und Gestaltung ständig zur Verfügung stehen muss, so wird es sich im Zweifel um eine Dauerschuld i.S.d § 8 Nr. 1 GewStG handeln (vgl. etwa BFH-Urteile vom 7. August 1990, VIII R 423/83, BFHE 162, 117;vom 18. April 1991, IV R 6/90, BStBl II 1991, 548). - BFH, 03.08.1993 - VIII R 40/92
Kontokorrentkredit mit nachweisbarer Beziehung zu laufenden Geschäften ist keine …
Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 350/04
Ein solcher Zusammenhang wird auch in Bezug auf Kontokorrentkredite vor allem dann angenommen, wenn die Erlöse des jeweiligen kreditfinanzierten Geschäfts zur Tilgung des betreffenden Kredits verwendet werden sollen und auch tatsächlich verwendet worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 1993, VIII R 40/92, BStBl II 1994, 664, 665;… Blümich/Hofmeister, § 8 GewStG Rz. 90 "Kontokorrentschulden", a.E., m.w.N.). - BFH, 20.11.1980 - IV R 81/77
Kontokorrentkredit als Dauerschuld trotz vorübergehender Abdeckung durch Darlehen …
- BFH, 05.11.1980 - I R 132/77
Kontokorrentkredit als Dauerschuld trotz vorübergehender Abdeckung durch Darlehen …
- FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 2796/06
Schuld als sog. Dauerschuld nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) i.R.d. Stärkung …
Der Senat sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung, wonach auch bei der Finanzierung von nicht individualisierbaren Waren eine konkrete Zuordnung zu erfolgen hat (…BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 2002 - VIII B 118/01, BFH/NV 2003, 343;… vom 7. Februar 1997 - I B 86/96, BFH/NV 1997, 612; FG Hamburg, Urteil vom 28. November 2007 - 6 K 350/04, DStRE 2008, 945).
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