Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 20.02.2009 - 16 K 311/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vorsteuerabzug: Angabe der Steuernummer in Rechnungen bei bisheriger Nichterteilung einer Steuernummer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 UStG; § 14a UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Vorausetzungen der Ausübung des Vorsteuerabzugs; Identität von Leistungserbringer und Rechnungsaussteller; Umsatzsteuerliche Anforderungen an die Rechnungsstellung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 14; UStG § 15
Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Existenzgründer - Rechnungsstellung vor Vergabe der Steuernummer
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.02.2009 - 16 K 311/08
- BFH, 02.09.2010 - V R 55/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 798
- DStRE 2009, 1069
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 14.07.1988 - 123/87
Jeunehomme u.a. / Belgischer Staat
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.02.2009 - 16 K 311/08
Da die neue Regelung die im Leitsatz des EuGH-Urteils vom 14.07.1988, Rs. 123/87 - Jeunehomme -, UR 1989, 380 beschriebene Gefahr in sich barg, "durch ihre Zahl oder ihre technische Kompliziertheit die Ausübung des Rechts zum Vorsteuerabzug unmöglich (zu) machen oder übermäßig (zu) erschweren," war nach dem Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucks. 15/1945, 33) in einem BMF-Schreiben zu regeln, welchen Anforderungen eine Rechnung im Einzelnen genügen muss, um dem aus der Sicht des Leistungsempfängers bedeutsamen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu genügen (vgl. Kraeusel, UVR 2004, 2, 17). - FG Hessen, 23.06.1988 - 6 K 273/83
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.02.2009 - 16 K 311/08
Da die neue Regelung die im Leitsatz des EuGH-Urteils vom 14.07.1988, Rs. 123/87 - Jeunehomme -, UR 1989, 380 beschriebene Gefahr in sich barg, "durch ihre Zahl oder ihre technische Kompliziertheit die Ausübung des Rechts zum Vorsteuerabzug unmöglich (zu) machen oder übermäßig (zu) erschweren," war nach dem Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucks. 15/1945, 33) in einem BMF-Schreiben zu regeln, welchen Anforderungen eine Rechnung im Einzelnen genügen muss, um dem aus der Sicht des Leistungsempfängers bedeutsamen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu genügen (vgl. Kraeusel, UVR 2004, 2, 17).
- FG München, 20.05.2014 - 2 K 875/11
Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen
Eine Rechnung mit fehlerhafter Steuernummer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 2010 V R 55/09, DStRE 2009, 1069;… BFH-Beschluss vom 11. Februar 2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739).
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