Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
InvZulG 1999 § 3; ; BerlinFG 1990 § 14; ; BerlinFG 1990 § 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung von zu anderen Rechtsnormen ergangener Rechtsprechung auf § 3 InvZulG 1999; Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken; Leerstand von mehr als einem Jahr während der fünfjährigen Bindungsfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Investitionszulage für die Durchführung von Modernisierungsarbeiten an einem Mehrfamilienhaus; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs auf Investitionszulage nach § 3 Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999); Notwendigkeit des ununterbrochenen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendung von zu anderen Rechtsnormen ergangener Rechtsprechung auf § 3 InvZulG 1999 - Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken - Leerstand von mehr als einem Jahr während der fünfjährigen Bindungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04 B
- BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Papierfundstellen
- EFG 2009, 962
- DStRE 2009, 874
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.01.1992 - III R 24/89
Wärmerückgewinnanlage dient der Forschung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04
Im Übrigen verwies der Beklagte auf die Urteile des Bundfinanzhofs - BFH vom 23. März 1990 (III R 83/87, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1990, 726) und vom 14. Januar 1992 (III R 24/89, BStBl II 1992, 427), wonach das Tatbestandsmerkmal "Dienen" mit einer tatsächlichen Nutzung gleichzusetzen sei.Dagegen ist die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des BFH, nach der ein "Dienen" im Sinne der §§ 14, 19 BerlinFG bzw. des § 4 des Investitionszulagegesetzes in der Fassung der Jahre 1977 und 1978 eine tatsächliche Nutzung für die begünstigten Zwecke voraussetzt (vgl. Nachweise im Urteil des BFH vom 24. Januar 1992 - III R 24/89, BStBl II 1992, 427), nicht auf § 3 InvZulG 1999 anwendbar.
- BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98
Einkommensteuer - Absetzung für Abnutzung - Erhöhte Absetzungen - Fremder …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04
Ein vorübergehender Leerstand sei unschädlich (BFH, Urteil vom 21. August 2001 - IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325).Denn die Dauer des Leerstands, die bei allen drei Wohnungen jeweils mehr als ein Jahr beträgt, kann auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Streitfalls nicht als ein nur vorübergehender Leerstand im Sinne der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21. August 2001 - IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325;… vgl. auch Bundesfinanzministerium -BMF-, Schreiben vom 28. Februar 2003, BStBl II 2003, 318, Rz. 17) angesehen werden.
- BFH, 19.05.2004 - III R 12/03
Investitionszulage für Wohnungen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- zu § 3 InvZulG 1999 (Urteil vom 19. Mai 2004 - III R 12/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 837 m.w.N.) dient ein Gebäude Wohnzwecken, wenn es dazu geeignet und bestimmt ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen. - BFH, 23.03.1990 - III R 33/87
Ein Wirtschaftsgut dient nur dann unmittelbar einem begünstigten Zweck, wenn es …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04
Darüber hinaus stellt der BFH in seinem Urteil vom 23. März 1990 (III R 33/87, BStBl II 1990, 726) darauf ab, dass die in § 14 Abs. 2 BerlinFG geforderte Unmittelbarkeit einer bestimmten Verwendung auf der Grundlage einer bloßen Zweckbestimmung nicht in verlässlicher Weise nachgeprüft werden könne.
- FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - 13 K 1853/06
Investitionszulagenschädlichkeit der kapazitätsbedingten Abmeldung des …
Im Gegensatz zur aktiv geprägten Formulierung des Dienens für fremde Wohnzwecke in § 3 InvZulG 1999 (vgl. hierzu Urteil des Finanzgerichts Berlin- Brandenburg vom 27. September 2007 13 K 2430/04 B, Revision beim BFH unter III R 91/08), kann bei § 2 Abs. 1 InvZulG 1999 das Erfordernis einer tatsächlichen Nutzung weder unter die Zugehörigkeits- noch unter die Verbleibens- oder Nutzungsvoraussetzung subsumiert werden.
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Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 16 K 335/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug in einer Spielhalle
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Aufteilung der Vorsteuern in steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze gem. § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Judicialis
UStG § 15 Abs. 4
- rechtsportal.de
Aufteilung; Vorsteuern; Spielhalle - Aufteilung der Vorsteuern einer steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze erzielenden Spielhalle nach der Anzahl der Geräte
- datenbank.nwb.de
Aufteilung der Vorsteuern einer steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze erzielenden Spielhalle nach der Anzahl der Geräte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 16 K 335/07
- BFH, 27.11.2008 - XI B 60/08
Papierfundstellen
- DStRE 2009, 874
Wird zitiert von ... (6)
- FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06
Aufteilungsmaßstab bei nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuern; Steuerschätzung
Rn. 25 Der Kl. hat in den Streitjahren sowohl steuerfreie Umsätze mit Geldspielgeräten als auch steuerpflichtige Umsätze mit Unterhaltungsgeräten erzielt, wovon auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen (hinsichtlich der Steuerpflicht von Umsätzen mit Unterhaltungsgeräten vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2008, 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, juris; ferner Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.12.2005, 5 K 182/05, EFG 2006, 447; nachfolgend BFH-Urteil vom 29.05.2008, V R 7/06, BFHE 221, 528, BStBl II 2009, 64).Es muss einen inneren Zusammenhang zwischen der Höhe der Aufwendungen und dem Aufteilungskriterium geben (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2008, 16 K 335/07, a.a.O.), d.h. es bedarf eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann.
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem …
Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (vgl. Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte).Rn. 37 b) Auch eine Aufteilung der Vorsteuern aus den Energiekosten nach der Anzahl der von jedem Gerätetyp vorhandenen Geräte ist nicht sachgerecht (vgl. zur Aufteilung von Vorsteuern eines Spielhallenbetriebs nach der Anzahl der aufgestellten Geräte Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. April 2008, 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, BFH-Beschluss vom 27. November 2008, XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431).
- FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07
Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung …
Aber auch einen Zusammenhang etwa zwischen dem Strom-, Gas- und Wasserverbrauch oder den Reinigungskosten und der Anzahl der Geräte kann der Senat nicht erkennen (vgl. Nds. FG, Urteil vom 24. April 2008, 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, BFH-Beschluss vom 27. November 2008, XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431).
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3175/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (das Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte). - FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (vgl. hierzu bereits das Urteil des Senats vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte). - FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2782/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (das Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte).
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