Rechtsprechung
| FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Betriebs-Berater
Nur Abweichungen in der Steuerbilanz führen zu organschaftlichen Mehr- oder Minderabführungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliches Einlagekonto einer Organgesellschaft: Ermittlung einer das Einlagenkonto mindernden Mehrabführung in organschaftlicher Zeit Korrektur der handelsrechtlich erfolgswirksamen Erfassung eines steuerrechtlich als Einlage anzusehenden Ertragszuschusses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des steuerlichen Einlagekontos einer Organgesellschaft im Hinblick auf die Ermittlung einer das Einlagenkonto mindernden Mehrabführung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerliches Einlagekonto einer Organgesellschaft: Ermittlung einer das Einlagenkonto mindernden Mehrabführung in organschaftlicher Zeit - Korrektur der handelsrechtlich erfolgswirksamen Erfassung eines steuerrechtlich als Einlage anzusehenden Ertragszuschusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- pwc.de (Kurzinformation)
Nur Abweichungen in der Steuerbilanz führen zu organschaftlichen Mehr- oder Minderabführungen
Verfahrensgang
- FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
- BFH, 15.03.2017 - I R 67/15
Papierfundstellen
- BB 2015, 2928
- EFG 2015, 1974
- DStRE 2016, 1433
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10
Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen - …
- BFH, 15.04.2015 - I R 44/14
Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn …
Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
Hieraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Anpassung der erfolgswirksamen Buchung der Zuführung des Ertragszuschusses in der Handelsbilanz eine Korrektur in der Steuerbilanz ist (wie hier: BFH vom 15. April 2015 I R 44/14, BFH/NV 2015, 1177). - BFH, 27.11.2013 - I R 36/13
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
Dies wird durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. November 2013 I R 36/13, BStBl II 2014, 651 Rz. 26 ff., bestätigt.
- BFH, 09.01.2013 - I R 24/12
Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und …
Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
a) In rechtssystematischer Hinsicht stellen die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes für die einbezogenen Umwandlungsvorgänge einen eigenständigen und sondergesetzlichen Rechtskreis dar, der den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften vorgeht (so BFH-Urteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFH/NV 2013, 881). - BFH, 29.08.2012 - I R 65/11
Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für …
Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
Dieser Ansicht hat sich der BFH im Urteil vom 29. August 2012 I R 65/11, BStBl II 2013, 555 ausdrücklich angeschlossen und darauf abgestellt, dass die Entscheidung darüber, ob eine Mehrabführung vorliegt, nicht im Sinne einer Legaldefinition abschließend bestimmt wird, sondern vom Grundanliegen des Gesetzgebers auszugehen ist. - BFH, 06.10.2009 - I R 24/08
Steuerliches Einlagekonto - Einlagerückgewähr
Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
Steuerrechtlich bleibt dies unbeachtlich, denn Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital und dem Einlagekonto sind nicht im Einlagekonto auszugleichen (z.B. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 24/08, BFH/NV 2010, 160). - BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 616/08
Auslegung einer Nettolohnvereinbarung
Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
Steuerrechtlich bleibt dies unbeachtlich, denn Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital und dem Einlagekonto sind nicht im Einlagekonto auszugleichen (z.B. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 24/08, BFH/NV 2010, 160).
- BFH, 15.03.2017 - I R 67/15
Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 13. August 2015 6 K 39/13 wird, soweit sie sich gegen den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 des Körperschaftsteuergesetzes richtet, als unzulässig verworfen.Das Finanzgericht (FG) München, Außensenate Augsburg, hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 13. August 2015 6 K 39/13, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1974).
- FG Köln, 15.06.2023 - 10 K 1196/17
Ermittlung des Gewinns der Organgesellschaft selbständig und ungeschmälert um …
Dies gelte sowohl im Körperschaft- als auch Gewerbesteuerrecht (vgl. zur körperschaftsteuerlichen Organschaft zuletzt BFH v. 15.3.2017, I R 67/15, DStRE 2016, 1433).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".