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   BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00   

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BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00 (https://dejure.org/2000,6477)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2000 - 7 B 71.00 (https://dejure.org/2000,6477)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 7 B 71.00 (https://dejure.org/2000,6477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Nutzungsuntersagung eines ohne Baugenehmigung betriebenen Parkplatzes - Beeinflussung von der gebietsprägenden Bedeutung von Baukörpern im Rahmen des § 34 BauGB ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 642
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Der beschließende Senat hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wegen eines Verstoßes gegen § 116 Abs. 2 VwGO aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - BVerwGE 106, 366 = NVwZ 1998, 1176).

    Es mag offen bleiben, ob sich der Verwaltungsgerichtshof damit über die Bedenken hinweggesetzt hat, die der Senat in seinem Beschluss vom 6. Mai 1998 (a.a.O., NVwZ 1998, 1176 f.; in BVerwGE nicht abgedr.) dagegen geäußert hat, dem Kläger bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit seines Betriebs eine verkehrslärmbezogene Gebietsprägung durch die bestandskräftig genehmigte Spielbank entgegenzuhalten.

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Wie sich aus seinen Erwägungen zum Prioritätsprinzip ergibt, hat der Verwaltungsgerichtshof bei der Festlegung der Zumutbarkeitsschwelle auch nicht verkannt, dass es darauf ankommen kann, welche der beiden miteinander unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ); wenn er diesem Gesichtspunkt nicht die ihm zukommende Bedeutung beigemessen haben sollte, läge ein Rechtsanwendungsfehler vor, der die Divergenzrevision nicht eröffnet.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Soweit das Vorbringen die vorinstanzliche Beurteilung der Spielbank als einer die Eigenart der näheren Umgebung mitprägenden Anlage betrifft, fehlt es bereits an der erforderlichen Darlegung einer höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO); die Beschwerde begnügt sich, ohne sich mit der einschlägigen Rechtsprechung zur Unbeachtlichkeit von "Fremdkörpern" (vgl. Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 ) auseinander zu setzen, mit Angriffen auf die Sachverhaltswürdigung im Einzelfall, die die Grundsatzrevision nicht eröffnen.
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Die Beschwerde verkennt, dass eine Urteilsformel selbst dann hinreichend bestimmt ist, wenn zu ihrem Verständnis die Entscheidungsgründe herangezogen werden müssen (Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Das angegriffene Urteil weicht auch von dem Urteil des Senats vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92 nicht ab.
  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Denn der Inhalt dieser Vereinbarung, die nach der Lehre von der Doppelnatur des Prozessvergleichs unabhängig von dessen Formunwirksamkeit Bestand haben konnte, wenn der hypothetische Wille der Beteiligten auf eine verbindliche materiellrechtliche Regelung ihrer Rechtsbeziehungen gerichtet war (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 175.93 - Buchholz 310 § 106 VwGO Nr. 17), war nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs wegen Verstoßes gegen das Formerfordernis des Art. 38 Abs. 2 BayGO und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gleichfalls nicht entscheidungserheblich.
  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Dem Gebot, das nach § 3 Abs. 1 BImSchG erforderliche Lärmschutzniveau in städtebaulichen Gemengelagen unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles durch wertenden Ausgleich festzulegen (Beschluss vom 29. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 149.84 - NVwZ 1985, 186; Beschluss vom 28. September 1993 - BVerwG 4 B 151.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119), widerspricht nur scheinbar die freilich missverständliche Formulierung in dem angegriffenen Urteil, dass sich "rein rechnerisch ... als Grenze der Zumutbarkeit ein Immissionswert von nachts 42, 5 dB(A) ergibt"; denn aus den anschließenden Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofs wird deutlich, dass er bei der Bemessung der zumutbaren Lärmbelastung entsprechend der durch die vorhandene Situation geforderten gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme einzelfallbezogene Umstände - namentlich die konkrete Betriebsart des Hotels und die Auslösung des Nutzungskonflikts durch die später errichtete Spielbank - berücksichtigt, sich also nicht schematisch an das arithmetische Mittel der in Rede stehenden Immissionsrichtwerte gebunden gesehen hat.
  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Dem Gebot, das nach § 3 Abs. 1 BImSchG erforderliche Lärmschutzniveau in städtebaulichen Gemengelagen unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles durch wertenden Ausgleich festzulegen (Beschluss vom 29. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 149.84 - NVwZ 1985, 186; Beschluss vom 28. September 1993 - BVerwG 4 B 151.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119), widerspricht nur scheinbar die freilich missverständliche Formulierung in dem angegriffenen Urteil, dass sich "rein rechnerisch ... als Grenze der Zumutbarkeit ein Immissionswert von nachts 42, 5 dB(A) ergibt"; denn aus den anschließenden Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofs wird deutlich, dass er bei der Bemessung der zumutbaren Lärmbelastung entsprechend der durch die vorhandene Situation geforderten gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme einzelfallbezogene Umstände - namentlich die konkrete Betriebsart des Hotels und die Auslösung des Nutzungskonflikts durch die später errichtete Spielbank - berücksichtigt, sich also nicht schematisch an das arithmetische Mittel der in Rede stehenden Immissionsrichtwerte gebunden gesehen hat.
  • BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82

    Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Dass der Verwaltungsgerichtshof die Darstellungen des Flächennutzungsplans bei der Festlegung der Zumutbarkeitsschwelle nicht für maßgeblich gehalten hat, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155); danach ist Maßstab der Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm im unbeplanten Innenbereich die vorhandene Bebauung (§ 34 BauGB), was die Beachtlichkeit von Darstellungen des Flächennutzungsplans ausschließt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 10 S 379/92

    Vollstreckung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
    Der Verwaltungsgerichtshof ist im Einklang mit der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., VBlBW 1993, 52 m.w.N.) davon ausgegangen, dass die Vollstreckung der Unterlassungspflicht nicht nach § 172 VwGO, sondern auf der Grundlage des § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 890 ZPO zu regeln sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Maßstab der Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm im unbeplanten Innenbereich ist die vorhandene Bebauung (§ 34 BauGB), was die Beachtlichkeit von Darstellungen des Flächennutzungsplans ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 23.10.2000 - BVerwG 7 B 71.00 -, DVBl 2001, 642 [643], RdNr. 10 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 - 2 L 98/13

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Maßstab der Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm im unbeplanten Innenbereich ist die vorhandene Bebauung (§ 34 BauGB), was die Beachtlichkeit von Darstellungen des Flächennutzungsplans ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 23.10.2000 - BVerwG 7 B 71.00 -, DVBl 2001, 642 [643], RdNr. 10 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Maßstab der Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm im unbeplanten Innenbereich ist die vorhandene Bebauung (§ 34 BauGB), was die Beachtlichkeit von Darstellungen des Flächennutzungsplans ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 23.10.2000 - BVerwG 7 B 71.00 -, DVBl 2001, 642 [643], RdNr. 10 in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2004 - 10 S 951/03

    Entsprechende Anwendung von TA Lärm Nr 6.7 S 1 bei Bestimmung der

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann hinsichtlich der Festlegung der Zumutbarkeitsschwelle auch darauf abgestellt werden, welche der beiden miteinander unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 206; Beschl. v. 23.10.2000 - 7 B 71.00 -, DVBl 2001, 642-644).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 56/17

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle im Außenbereich -

    Maßstab der Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm im unbeplanten Innenbereich ist die vorhandene Bebauung (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 7 B 71.00 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1013/00

    Klagefrist gegen Plangenehmigung für Eisenbahnanlage; Lärmschutz

    Dies entspricht der ständigen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung, die in Nr. 6.7 TA Lärm ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2000 - 7 B 71.00 - DVBl. 2001, 642; Beschl. v. 29.10.1984 - 7 B 149.84 - NVwZ 1985, 186; Beschl. v. 28.09.1993 - 4 B 151.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119).
  • VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; gemeindliche Mehrzweckhalle;

    Dies ist nach der Rechtsprechung zulässig; eine (vollstreckbare) Unterlassungspflicht in der Urteilsformel ist auch dann als hinreichend bestimmt anzunehmen, wenn zu ihrem Verständnis die Entscheidungsgründe herangezogen werden müssen (vgl. BVerwG vom 23.10.2000 DVBl 2001, 642).
  • VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18

    Klage gegen Rücknahme der Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in

    Die Maßgeblichkeit der tatsächlichen Bebauung schließt aus, dass die Schutzbedürftigkeit anhand der Darstellung eines Flächennutzungsplans ermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 7 B 71.00 -, juris, Rn. 10 = DVBl. 2001, 642; OEufach0000000014, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris, Rn. 141).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen

    Die Nutzung der bestehenden Molkerei wirkt hier gebietsprägend und hat damit Auswirkungen auf die immissionsschutzrechtliche Erheblichkeitsschwelle (§ 3 Abs. 1 BImSchG), indem sie heraufzusetzen ist (vgl. BVerwG, B. v. 23.10.2000 - 7 B 71/00 - DVBl 2001, 642).
  • VG Stuttgart, 05.02.2003 - 16 K 4544/00

    Lärmwerte für Gebiet mit Wohnnutzung, Sanatorien und Parkettfabrik

    Mit dieser -Regelung hat der zuständige Vorschriftengeber der höchstrichterlichen Mittelwert-Rechtsprechung zur Erheblichkeit von Geräuschbelästigungen Rechnung getragen (vgl. dazu etwa BVerwG DVBl 2001, 642; BVerwG NVwZ 1985, 186; BVerwG Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119; vgl. auch BGH NJW 1995, 132).
  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 4100/00

    Betrieb; Gebiet; Gebot; Gebäude; Gemenge; Gemengelage; Geräusch; Gewerbe;

  • VG Neustadt, 23.05.2012 - 4 L 321/12

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen immissionsschutzrechtliche

  • VG München, 30.09.2010 - M 8 SN 10.3910

    Nachbareilantrag; Nutzungsänderung Kino in Versammlungsstätte; Gültigkeit eines

  • VG Gießen, 26.10.2007 - 1 G 1910/07
  • VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090

    Außengastronomie; Gebiete unterschiedlicher Schutzwürdigkeit;

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