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   BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 28.05   

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BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 28.05 (https://dejure.org/2006,3912)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 3 C 28.05 (https://dejure.org/2006,3912)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 3 C 28.05 (https://dejure.org/2006,3912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LAG § 342 Abs. 2 und 3, § 349
    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; Wiedererlangung der Verfügungsbefugnis über privaten geldwerten Anspruch.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 342 Abs. 2 und 3, § 349
    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; Wiedererlangung der Verfügungsbefugnis über privaten geldwerten Anspruch

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs; Rückforderung eines wegen Entziehung einer Darlehensforderung durch die DDR gewährten Lastenausgleichs; Möglichkeit zur Wiederherstellung der Verfügungsrechte über die Darlehensforderung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 720 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1457
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 28.05
    Es ist einzuräumen, dass diese Lösung der das Lastenausgleichsrecht ansonsten prägenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. dazu Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294) nicht ohne weiteres entspricht.
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 1.05

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 28.05
    Das Urteil des Senats vom 17. November 2005 - BVerwG 3 C 1.05 - betreffend die Geltung der Schadensausgleichsfiktion beim Fehlen geringfügiger Teilflächen des zurückgegebenen Grundbesitzes führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 27.12

    Rückforderung von Lastenausgleich; Enteignung; Erbe; Erbschaft; Pflichtteil;

    Schadensausgleich im Sinne des § 349 LAG bedeutet grundsätzlich die Wiedergewinnung der Rechtsmacht, über den weggenommenen Vermögensgegenstand zu verfügen; der Geschädigte muss rechtlich diejenige Position zurückerlangen, die er vor der Wegnahme innehatte (vgl. Urteile vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 28.05 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 11 Rn. 22 = ZOV 2006, 289 = DVBl 2006, 1457 und vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17 Rn. 13, 16 = ZOV 2008, 219).

    c) Mit den Anforderungen an einen Schadensausgleich bei Forderungen hat sich der Senat wiederholt befasst (vgl. Urteile vom 27. April 2006 a.a.O. und vom 26. August 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09

    Auslegung eines Feststellungsbescheides; Ausstattungsforderung;

    Die Beurteilung des Ausgleichs hat abzustellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des den Schaden potenziell ausgleichenden Ereignisses (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 28.05 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 11 Rn. 33); die vom Kläger geltend gemachten späteren Entwicklungen sind daher unerheblich.

    a) Schadensausgleich im Sinne des § 349 LAG bedeutet grundsätzlich die Wiedergewinnung der Rechtsmacht, über den weggenommenen Vermögensgegenstand zu verfügen; der Geschädigte muss rechtlich diejenige Position zurückerlangen, die er vor der Wegnahme innehatte (Urteile vom 27. April 2006 a.a.O. Rn. 22 und vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17 Rn. 13, 16).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 24.08

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs;

    Der Geschädigte muss mithin rechtlich die Position zurückerlangen, die er vor der Wegnahme innehatte (Urteile vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 28.05 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 11 Rn. 22 und vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17 Rn. 13 und 16).
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 C 40.07

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Lastenausgleich; Schadensausgleich;

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass der Senat in seinem Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 28.05 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 11) die Wiedererlangung der Möglichkeit, eine Forderung dem Schuldner gegenüber geltend zu machen und gegebenenfalls durchzusetzen, als Schadensausgleich im Sinne des § 349 Abs. 3 LAG anerkannt hat.
  • VG Münster, 27.08.2009 - 11 K 957/07

    Anspruch auf Rückforderung der Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Das ist in dem den Beteiligten bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2006 - 3 C 28.05 - überzeugend dargelegt.
  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2007 - 6 K 4886/04

    Lastenausgleich, Rückforderung, polnischer Belegenheitsfall, Schadensausgleich

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 28.05 -, juris; Löbach/Kreuer, 2. Auflage, LAG, § 349 Rdnr. 19.
  • VG Berlin, 18.02.2010 - 9 K 294.10

    Rückforderung einer Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Insoweit dürfte allerdings im Hinblick auf die gesetzliche Vermutung aus § 891 Abs. 1 BGB einiges dafür sprechen, dass vor der Eintragung des mutmaßlichen Eigentümers in das Grundbuch faktisch eine Verfügung über ein Grundstück ausgeschlossen ist und daher bei der im Lastenausgleichsrecht anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Urteile vom 27, April 2006 - 3 C 28/05 - und 22. Oktober 1998 - 3 C 37.97 -, jeweils bei Juris) auch bei einer Schädigung durch Entziehung der Verfügungsbefugnis ein sicherer Nachweis nur anhand des Grundbuchs zu führen ist.
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