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| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1977 - VII B 22/77 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.10.1977 - VII B 22/77 (https://dejure.org/1977,10587)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Oktober 1977 - VII B 22/77 (https://dejure.org/1977,10587)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1978, 67
- DÖV 1978, 294
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
- BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188) = NVwZ 1993, 578; zur Frage, ob eine so gestaltete erste Teilgenehmigung eine "Konzeptgenehmigung" beinhaltete, einerseits OVG Koblenz, ET 1986, 444, andererseits - verneinend - BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188 f.) = NVwZ 1993, 578; dazu, ob die erste atomrechtliche Teilgenehmigung notwendigerweise eine sog. Standortgenehmigung umfaßte, einerseits OVG Lüneburg, DVBl 1978, 67 (68); OVG Koblenz, NJW 1982, 197 (198); andererseits - verneinend - BVerwG, DVBl 1988, 148; zur früheren Beurteilung dieser Fragen vgl. im übrigen Mutius/Schoch, DVBl 1983, 149; Ossenbühl, DVBl 1980, 803; ders., NJW 1980, 1353). - BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78
Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende …
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen solchen Drittschutz (allerdings bezogen auf § 21 der Ersten Strahlenschutzverordnung i.d.F. vom 15. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1654] - 1. SSVO -) mit der Erwägung begründet, die Dosisgrenzwerte seien keine Schwellenwerte, jenseits derer das Risiko für den einzelnen als unbeachtlich oder aber wegen seiner Geringfügigkeit oder seiner geringen Wahrscheinlichkeit als grundsätzlich zumutbar zu gelten habe (OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 1975 - VII A 911/69 -, ET 1975, 220 [223 ff.]; ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 17. Oktober 1977 - VII OVG B 22/77 - DVBl. 1978, 67 [69]). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
Rechtmäßigkeit der Ersten Teilgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und …
Dabei geht der Senat bezüglich der Standortgenehmigung und des vorläufigen positiven Gesamturteils in Übereinstimmung mit der überwiegend in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Auffassung (vgl. Ossenbühl, Regelungsgehalt und Bindungswirkung der 1. Teilgenehmigung im Atomrecht, NJW 1980, 1353 ff. [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79] mit Nachweisen) davon aus, daß diesen Elementen nicht nur im Rahmen eines Vorbescheids nach § 7 a AtG (so allerdings VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 8. Oktober 1975, DVBl 1976, 539 [VGH Baden-Württemberg 08.10.1975 - X - 351/75], und vom 26. Februar 1979, DÖV 1979, 521 = NJW 1979, 2528), sondern ebenso innerhalb einer ersten atomrechtlichen Teilgenehmigung gemäß § 7 AtG der Charakter einer Bindungswirkung entfaltenden Regelung zukommt; denn eine solche, die Gestattung von Errichtungsmaßnahmen aussprechende Teilgenehmigung ergeht zum einen notwendigerweise "standortbezogen" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 17. Oktober 1977, DVBl 1978, 67, 68) [OVG Niedersachsen 17.10.1977 - VII B 22/77] , und ihre Erteilung setzt zum anderen nach § 1 Abs. 2 Satz 2 AtomanlVO ebenso wie nach § 18 AtVfV ein vorläufiges positives Gesamturteil über die Errichtung und den Betrieb der Anlage insgesamt voraus, so daß sowohl von dem Umfang der behördlichen Prüfung her als auch im Hinblick auf das Bedürfnis des Anlagenträgers nach rechtlicher Absicherung seines Investitionsrisikos sowie wegen der Effektivität des Rechtsschutzes für Dritte die im Rahmen einer ersten atomrechtlichen Teilgenehmigung enthaltene Standortentscheidung und das vorläufige positive Gesamturteil zu deren mit Bindungswirkung ausgestatteten Regelungsgehalt gehören. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
Bindung der Wasserbehörde an eine atomrechtliche Standortgenehmigung; Befugnis …
Rn. 30 Wie der Senat in dem Beschluß vom 17. Oktober 1977 - 7 OVG B 22/77 - (DVBl 1978, 67 [OVG Niedersachsen 17.10.1977 - VII OVG B 22/77]) entschieden und wie inzwischen das Bundesverfassungsgericht (Besohl, v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 -, DVBl 1980, 356/361) bestätigt hat, ist die ständige Praxis der Genehmigungsbehörden, atomrechtliche Gemehmigungsbescheide für sofort vollziehbar zu erklären, mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar, soweit die Betroffenen hierdurch keine irreparablen Eingriffe in ihre Rechtssphäre ohne die Möglichkeit eines effektiven, mindestens vorläufigen, Rechtsschutzes erleiden. - VG Karlsruhe, 18.08.1978 - IV 19/78
Genehmigung eines Kernkraftwerkes; Erteilung einer Teilerrichtungsgenehmigung; …
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