Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ausschluß aus einer Gemeinderatsfraktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 13.09.1989 - III/2 G 1555/89
- VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 391
- NVwZ-RR 1990, 391
- DVBl 1990, 830
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 15 B 2380/88
Ausschluss aus einer Ratsfraktion
Auszug aus VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89
Die Fraktion ist eine ständige Gliederung der Gemeindevertretung, deren Zweck die politisch gleichgerichtete Ausübung der den Gemeindevertretern zustehenden Rechte ist (Hess. VGH, Beschluß vom 02.08.1984 -- 2 TG 607/84 -- HSGZ 1987, 209; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21.11.1988 -- 15 B 2380/88 --, DVBl 1989, 940; Rehn-Cronauge, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Stand 8/1989, § 30 Anm. VI, 1.).Diese Regelung spricht dafür, daß der Zusammenschluß von Gemeindevertretern zu einer Fraktion und damit auch das Innenverhältnis seine Rechtsgrundlage in öffentlich-rechtlichen Vorschriften findet (OVG Münster, Urteil vom 21.11.1988 -- 15 B 2380/88 --, a.a.O.; für den öffentlich-rechtlichen Charakter einer Streitigkeit über einen Fraktionsausschluß im Ergebnis auch: Erdmann, Der Fraktionsausschluß im Gemeinderecht und seine Auswirkungen, DÖV 1988, 907 (909); Zuleeg, Partei, Fraktion und Abgeordnete in den Kommunalvertretungen, JuS 1978, 240 (241)).
Sie kann deshalb keine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Bejahung eines "wichtigen Grundes" sein; für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Grundes trägt die ausschließende Fraktion die materielle Beweislast (so auch OVG Münster, Beschluß vom 21.11.1988 -- 15 B 2380/88 -- a.a.O., S. 942).
- VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226
Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Kreistagsfraktion; Voraussetzungen …
Auszug aus VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89
Diese Rechte haben ihre Grundlage in der Hessischen Gemeindeordnung, in der auch der Zusammenschluß der Gemeindevertreter in § 36 a geregelt ist (anders z. B. die Bayrische Gemeindeordnung, die die Fraktion an keiner Stelle erwähnt; auch unter Hinweis darauf qualifiziert der Bay. VGH den Zusammenschluß von Gemeindevertretern zu einer Fraktion als privatrechtliche Angelegenheit, siehe Urteil vom 09.03.1988 -- 4 B 86.03226 --, NJW 1988, 2754 (2755)). - VGH Hessen, 16.08.1983 - II OE 67/82
Anfechtung eines Mandatsverzichts
Auszug aus VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89
Ein wichtiger Grund für den Ausschluß aus einer Fraktion liegt vor, wenn ein Fraktionsmitglied durch eine Abweichung in zentralen Fragen, auf den sich der politische Konsens bezieht, das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (Hess. VGH, Urteil vom 16.08.1983 -- 2 OE 67/82 -- NVwZ 1984, 55;… Maunz in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand 27. Lieferung 11/1988, Art. 38 Rdnr. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 15 B 2723/88
Auszug aus VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89
Da es eine Regelung der Antragsgegnerin -- insbesondere in Form einer Geschäftsordnung -- für den Ausschluß aus der Fraktion nicht gibt, ist es sachgerecht, auf diesen Maßstab zurückzugreifen, der allgemein für die Beendigung von Beteiligungen in Dauerrechtsverhältnissen gilt, die durch die persönliche Zusammenarbeit der Beteiligten geprägt werden (OVG Münster, Beschluß vom 21.11.1988 -- 15 B 2723/88 -- a.a.O., 941;… Erdmann a.a.O., S. 912; siehe auch § 10 Abs. 4 Parteiengesetz, nach dem ein Mitglied aus der Partei ausgeschlossen werden kann, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt). - VGH Hessen, 02.08.1984 - 2 TG 607/84
Auszug aus VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89
Die Fraktion ist eine ständige Gliederung der Gemeindevertretung, deren Zweck die politisch gleichgerichtete Ausübung der den Gemeindevertretern zustehenden Rechte ist (Hess. VGH, Beschluß vom 02.08.1984 -- 2 TG 607/84 -- HSGZ 1987, 209; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21.11.1988 -- 15 B 2380/88 --, DVBl 1989, 940; Rehn-Cronauge, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Stand 8/1989, § 30 Anm. VI, 1.).
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 53/05
Verfassungsmäßiger Ausschluss eines Abgeordneten aus der FDP-Fraktion
Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein Fraktionsausschluss an materielle Voraussetzungen gebunden und nicht nach Belieben der Fraktion zulässig ist, wobei ganz überwiegend insoweit auf das Vorliegen eines qualifizierten Grundes abgestellt wird (…vgl. MVVerfG, a. a. O., S. 519 m. w. N.;… C. Lenz, a. a. O., S. 368; für den Ausschluss aus Fraktionen kommunaler Vertretungskörperschaften: BayVGH, NVwZ 1989, 494 ; HessVGH, NVwZ 1990, 391 ; OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 506 ; OVG NW, NVwZ 1993, 399 ; HessVGH, NVwZ 1999, 1369 ).Demnach ist ein wichtiger Grund für einen Fraktionsausschluss zum einen dann gegeben, wenn das für eine sinnvolle Meinungsbildung und Arbeit der Fraktion erforderliche Mindestmaß an prinzipieller politischer Übereinstimmung fehlt (vgl. HessVGH, NVwZ 1990, 391 ; OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 506 ; OVG Berlin, NVwZ 1998, 197 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 15 B 1643/92
Fraktionsausschluss; Vorläufiger Rechtsschutz
Rn. 9 Vgl. Hessischer VGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 6 TG 3175/89 -, DVBl. 1990, 830; VG Darmstadt, Beschluß vom 30. Juni 1989 - III/V G 1057/89 -, NVwZ-RR 1990, 104; Rothe, BayVBl. 1989, 359 ff., und Stadt und Gemeinde 1991, 107 (109), Aulehner, JA 1989, 478 ff.; Ehlers, NWVBl. 1990, 44 (50).Rn. 38 HSGZ 1987, 209, vom 13. Dezember 1989, a.a.O.,.
Rn. 45 Beschluß vom 13. Dezember 1989, a.a.O. -.
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02
Fraktionsausschluss
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 15 B 2713/04
Fraktionsgemeinschaft "Technische Fraktion" im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises …
BVerwG, Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 20.91 -, NVwZ 1993, 375 ( 376); OVG NRW, Beschluss vom 21.11.1988 - 15 B 2380/88 -, NJW 1989, 1105 f.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2.12.1987 - 10 C 33/86 -, DVBl. 1988, 798; Urteil vom 22.1.1986 - 10 C 35/85 -, DöV 1986, 800 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 13.12.1989 - 6 TG 3175/89 -, DVBl. 1990, 830; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.1.1978 - I 1602/77 -, Kottenberg/Rehn, Rechtsprechung zum kommunalen Verfassungsrecht des Landes NRW, § 30 VII GO NW a.F., Nr. 9, S. 56. - VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
Erfolgreicher Eilantrag gegen Fraktionsausschluss
Für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Grundes trägt die ausschließende Fraktion die materielle Beweislast (HessVGH, B.v. 13.12.1989 - 6 TG 3175/89 - juris Rn. 5). - VG Darmstadt, 20.12.2016 - 3 L 2960/16
Fraktionsausschluss
Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist es deswegen bei Vorliegen eines Anordnungsanspruchs geboten, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Klageverfahren die Hauptsache vorwegzunehmen, indem der Fraktion aufgegeben wird, das bisherige Fraktionsmitglied vorläufig mit allen Rechten und Pflichten zur Fraktionsarbeit zuzulassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 13.12.1989 - 6 TG 3175/89 -, NVwZ 1990, 391 ff. und [...]).Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Fraktionsmitglied in zentralen Fragen, auf die sich der politische Konsens bezieht, abweicht, die große Linie der Fraktion verlässt oder eine grobe Schädigung der Fraktion verursacht und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13.12.1989 - 6 TG 3175/89, a.a.O.; Beschluss v. 05.01.1998 -8 TG 3361/97 -, NVwZ 1999, 1371 ff. und [...]; VG Darmstadt, Beschluss v. 18.08.2015 - 3 L 1082/15 -, unveröffentlicht).
Da sie sich sodann an diesem, in der E-Mail vom 14.11.2016 an sie erteilten und ausführlich begründeten Rat orientiert hat, ist zumindest keine vorsätzliche Kompetenzüberschreitung der Antragstellerin in ihrem Amt als Kreissprecherin erkennbar (vgl. zum Kriterium des Vorsatzes: Hess. VGH, Beschluss v. 13.12.1989 - 6 TG 3175/89 -, a.a.O., Rn. 5).
- VG Bremen, 05.04.2012 - 1 V 445/12
Ausschluss aus der Fraktion vom 19.03.2012 - Fraktionsausschluss; Grundsatz der …
Demnach ist ein wichtiger Grund für einen Fraktionsausschluss zum einen dann gegeben, wenn das für eine sinnvolle Meinungsbildung und Arbeit der Fraktion erforderliche Mindestmaß an prinzipieller politischer Übereinstimmung fehlt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 13.12.1989 - 6 TG 3175/89 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.03.1993 - 10 m 338/93 - OVG Berlin, Beschluss vom 19.08.1997 - 8 SN 295.97 - jeweils juris).Durch den Ausschluss aus der Antragsgegnerin und die damit verbundene Verhinderung der Teilnahme an der Fraktionsarbeit, insbesondere an den Fraktionssitzungen, werden dem Antragsteller maßgebliche Informations- und Einflussmöglichkeiten genommen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 13.12.1989, a. a. O.).
Dies wäre unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Antragsteller einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht hat, dem Antragsteller nicht zumutbar (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 13.12.1989, a. a. O.).
- VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Gemeinderatsfraktion; Ausschluss eines Mitgliedes wegen kritischer Äußerungen
Eine Fraktion im Sinne des § 36a HGO stellt einen freiwilligen, auf gewisse Dauer angelegten Zusammenschluss von in kommunalpolitischen Grundüberzeugungen und Zielsetzungen gleichgesinnten Mandatsträgern zu dem Zweck, ihre übereinstimmenden politischen Ziele durch geschlossenes Auftreten in der Vertretungskörperschaft durchzusetzen, dar (HessVGH, NVwZ 1990, 391) und ist somit eine organschaftliche Vereinigung von Gemeindevertretern (HessVGH, NVwZ 1986, 328).Trifft die Fraktion, so wie hier, in ihrer Geschäftsordnung keine Regelung, so ist ein Ausschluss nur aus wichtigem Grund zulässig (HessVGH NVwZ-RR 1997, 308; NVwZ 1990, 391), also ist auf den Maßstab zurückzugreifen, der allgemein für die Beendigung von Beteiligungen in Dauerrechtsverhältnissen gilt (HessVGH, 8. Senat, 5.1.1998, AZ: 8 TG 3361/97).
Rn. 18 Dieser ist in der Regel materiell rechtmäßig, wenn jemand das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört, indem er bei einer zentralen Frage, auf die sich der politische Konsens bezieht, abweichend stimmt und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (HessVGH NVwZ 1990, 391; HSGZ 1987, 209; NVwZ 1984, 55; VG Wiesbaden HSGZ 1995, 109, 112) bzw. wenn der Einzelne in zentralen Bereichen abweicht oder in Kernfragen dissentiert, die große Linie der Fraktion verlässt, eine grobe Schädigung der Fraktion verursacht und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (VG Wiesbaden, 3. Kammer, 10.11.1994, AZ: 3/3 G 1094/94).
- VGH Hessen, 06.11.1991 - 6 TG 1967/91
Entscheidungsfindung über Fraktionsausschluss
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 13. Dezember 1989 (6 TG 3175/89 - NVwZ 1990, 391 f.) betreffend den Ausschluß aus einer Fraktion einer Gemeindevertretung entschieden hat, werden durch den Ausschluß und die damit verbundene Verhinderung der Teilnahme an der Fraktionsarbeit, insbesondere an den Fraktionssitzungen, dem bisherigen Fraktionsmitglied maßgebliche Informations- und Einflußmöglichkeiten genommen.Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist es deswegen bei Vorliegen eines Anordnungsanspruchs geboten, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Klageverfahren die Hauptsache vorwegzunehmen, indem der Fraktion aufgegeben wird, das bisherige Fraktionsmitglied vorläufig mit allen Rechten und Pflichten zur Fraktionsarbeit zuzulassen (Hess. VGH, Beschluß v. 13. Dezember 1989, a.a.O., S. 392; vgl. auch Erdmann, DÖV 1988, 907 ff., 910).
- VG Gießen, 08.11.2022 - 8 K 3619/21
Fraktionsausschluss
a) Ein Fraktionsmitglied kann von seiner Fraktion aus wichtigem Grund aus der Fraktion ausgeschlossen werden (VGH Kassel, Beschluss vom 13.12.1989 - 6 TG 3175/89, juris Rn. 5; OVG Münster…, Beschluss vom 26.02.2018 - 15 B 19/18, juris Rn. 21).Dies steht im Widerspruch zu der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass für die Beendigung der Fraktionsmitgliedschaft - gegebenenfalls vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Fraktionsgeschäftsordnung - ein wichtiger Grund erforderlich ist (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 05.01.1998 - 8 TG 3361/97, juris Rn. 7 und Beschluss vom 13.12.1989 - 6 TG 3175/89, juris Rn. 5; OVG Münster…, Beschluss vom 26.02.2018 - 15 B 19/18, juris Rn. 21).
- VG Hannover, 21.03.1997 - 9 B 1291/97
Gemeindeordnungsrechtliche Ausgestaltung der Rechtsstellung von fraktionslosen …
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2025 - 1 S 936/25
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion
- VG Gießen, 30.05.2003 - 8 G 1662/03
Fraktionsausschluss
- OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 10 M 338/93
Ausschluß aus einer Ratsfraktion; Ausschluß (Ratsfraktion); Grund, wichtiger; …
- VGH Hessen, 05.01.1998 - 8 TG 3361/97
Ausschluß eines Mitgliedes aus der Fraktion - Verfahren und inhaltliche …
- VG Gießen, 02.10.2023 - 8 L 2375/23
Fraktionsausschluss
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 64.14
Einstweilige Anordnung; Feststellung; Beschwerde; Beschwerdegründe; …
- VG Cottbus, 13.12.2021 - 1 L 369/21
Eilantrag des Abgeordneten Rainer Schamberger gegen die Fraktion der AfD im …
- VG Freiburg, 28.09.2005 - 8 K 1577/05
Antrag auf vorläufige Weiterbehandlung als Mitglied einer Ratsfraktion im Wege …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - 3 S 3.18
Ausschluss aus der Gemeinderatsfraktion
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 65.14
Einstweilige Anordnung; Feststellung; Beschwerde; Beschwerdegründe; …
- VG Stade, 04.01.2018 - 1 B 3431/17
Anhörung; Ausschluss; Fraktion; Kommunal; Ladung
- VG Wiesbaden, 10.11.1994 - 3 G 1093/94
Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses; Vorliegen einer …
- VGH Hessen, 03.12.1991 - 6 TG 2216/91
Fraktionsberatung - zur Teilnahme Dritter; Fraktionsausschluß; Überwachung der …
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