Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.03.2000 - 7 S 14/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbildungsförderung: aus Nachzahlung gebildetes Vermögen als anrechenbares Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.11.1999 - 13 K 1457/99
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2000 - 7 S 14/00
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 307 (Ls.)
- NVwZ 2000, 616
- NVwZ-RR 2000, 616 (Ls.)
- DVBl 2000, 1698
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70
Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2000 - 7 S 14/00
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im Bereich der Sozialleistung Ausbildungsförderung (…vgl. Rothe/Blanke, a.a.O., Einf. Nr. 2.1, S. 3) der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 29, 337, 339;… 36, 230, 235, sowie Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 1 RdNr. 13). - BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Unterhaltssicherung eines Wehrpflichtigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2000 - 7 S 14/00
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im Bereich der Sozialleistung Ausbildungsförderung (…vgl. Rothe/Blanke, a.a.O., Einf. Nr. 2.1, S. 3) der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 29, 337, 339; 36, 230, 235, sowie Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 1 RdNr. 13). - VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - 7 S 1305/98
Ausbildungsförderung: "Nichtschülerprüfung"
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2000 - 7 S 14/00
Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn erhebliche (überwiegende) Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung im Ergebnis fehlerhaft (unvertretbar) ist (vgl. etwa den Beschluß des Senats vom 22.7.1998 - 7 S 1305/98 - sowie Bader, DÖV 1997, 442, S. 445/446).
- VG München, 29.04.2010 - M 15 K 08.2558
Ausbildungsförderungsrecht; Nachzahlung von Ausbildungsförderung als Vermögen …
Hierzu gehören insbesondere alle Zahlungsansprüche aus Guthaben von Giro-, Spar- oder Bausparkonten (…vgl. Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., RdNr. 1 zu § 27; Rothe/Blanke, BAföG, RdNr. 6 zu § 27), unabhängig davon, aus welchen Leistungen der Guthabenstand resultiert (BayVGH Beschl. v. 10.3.2010 Az. 12 ZB 08.3003; VGH BW Beschl. v. 24.3.2000 Az. 7 S 14/00 DVBl 2000, 1698;… VG Augsburg Urt. v. 17.1.2006 Az. Au 3 K 05.458; VG Ansbach Beschl. v. 5.9.2007, Az. AN 2 K 06.2068).Der Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung besteht gerade nicht darin, Vermögen für spätere Zeiträume und künftige Anschaffungen zu bilden (…BayVGH v. 10.3.2010 a.a.O.; VGH BW v. 24.3.2000 a.a.O.;… VG Augsburg v. 17.1.2006 a.a.O.;… VG Ansbach v. 5.9.2007 a.a.O.).
Ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder gegen sonstige Verfassungsgrundsätze liegt hierin entgegen den nicht näher begründeten Behauptungen des Klägerbevollmächtigten nicht (VGH BW v. 24.3.2000 a.a.O.).
Unabhängig davon, dass es für eine solche Praxis keinen Anhaltspunkt gibt und der Auszahlungszeitpunkt vielmehr häufig von der Vorlage erforderlicher Nachweise durch den Auszubildenden abhängt, kann eine vom Auszubildenden nicht zu vertretende Verspätung der Auszahlung von Ausbildungsförderung auf Antrag bei der Vermögensanrechnung als Härtefall gemäß § 29 Abs. 3 BAföG berücksichtigt werden, sofern der Auszubildende dies rechtzeitig dem Amt gegenüber angibt (…BayVGH v. 10.3.2010 a.a.O.; VGH BW v. 24.3.2000 a.a.O.;… Rothe/Blanke a.a.O. RdNr. 17.5 zu § 29).
- VGH Bayern, 15.01.2019 - 12 C 17.2421
Freistellung von Vermögenswerten bei der Bemessung von Ausbildungsförderung
Denn ungeachtet des Umstands, dass aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen der Nachzahlung sowie der Antragstellung nicht mehr festgestellt werden kann, dass im Januar 2016 vorhandenes Vermögen konkret Bestandteil dieser Nachzahlung ist (vgl. hierzu VG München, U.v. 29.4.2010 - M 15 K 08.2558 - BeckRS 2010, 35803), kommt eine Anrechnungsfreistellung nach § 29 Abs. 3 BAföG für BAföG-Nachzahlungen auch dann nicht in Betracht, wenn sie aufgrund rechtswidriger Vorenthaltung durch das zuständige Ausbildungsförderungsamt erfolgte (vgl. hierzu Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, B.v. 24.3.2000 - 7 S 14/00 - juris, Rn. 4 f.;… ferner Hartmann in Rothe/ Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Stand April 2016, § 29 Rn. 17.5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - 12 A 2306/07
Vorliegen eines unbilligen Härtefalls bei Berücksichtigung eines weiteren Teils …
Rn. 12 Vgl. Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2009, § 29, Rn. 17.5; a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 24. März 2000 - 7 S 14/00 -, DVBl 2000, 1698, juris. - VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 ZB 10.1410
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Antrag auf Zulassung der Berufung; …
Dementsprechend begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass das Verwaltungsgericht die im Zeitpunkt der Antragstellung (19.9.2001) auf dem Konto der Klägerin vorhandene Nachzahlung von Ausbildungsförderung als förderungsrechtlich relevantes Vermögen behandelt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 10.3.2010 Az. 12 ZB 08.3003; VGH BW vom 24.3.2000 DVBl 2000, 1698). - VG Göttingen, 09.11.2005 - 2 A 34/05
Ausbildung; Ausbildungsförderung; BAföG; Bedingung; Bescheid; Darlehen; Ermessen; …
Hätte die Klägerin Schulden machen müssen, um den Zeitraum bis zur rückwirkenden Leistung von Ausbildungsförderung zu überbrücken, hätten diese andererseits vermögensmindernd berücksichtigt werden müssen (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 24.03.2000 - 7 S 14/00 - DVBl. 1000, S. 1698).
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