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   BVerwG, 06.10.1959 - V C 316.58   

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https://dejure.org/1959,1532
BVerwG, 06.10.1959 - V C 316.58 (https://dejure.org/1959,1532)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1959 - V C 316.58 (https://dejure.org/1959,1532)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1959 - V C 316.58 (https://dejure.org/1959,1532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1959 - V C 316.58
    Denn nach der Rspr. des BVerwG (BVerwGE 1, 159 [= DVBl. 1954, 704)) besteht ein solcher Rechtsanspruch nur, "soweit das Gesetz dem Träger der Fürsorge zugunsren des Bedürftigen Pflichten auferlegt".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 19 A 4829/95
    Daß der notwendige, den Bestattungspflichtigen kostenmäßig am wenigsten beeinträchtigtende Mindestaufwand nicht mit dem Begriff "erforderliche Kosten der Bestattung" übereinstimmt, ergibt sich bereits daraus, daß § 15 BSHG gegenüber der bis dahin geltenden Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 2 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4. Dezember 1924 (RGBl 1924 I S. 765), wonach der Bestattungsaufwand "nötigenfalls" aus Fürsorgemitteln zu bestreiten war und sich daher auf den notwendigen Mindestaufwand für ein einfaches Begräbnis ohne Beerdigungsfeierlichkeiten beschränkte, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1959 - V C 316.58 -, DVBl. 1960, 246 f., eine erweiternde Regelung darstellt.

    Ein einfaches Begräbnis mit einem Mindestaufwand ohne Beerdigungsfeierlichkeiten verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1959 aaO.; OVG NW, Beschluß vom 4. März 1996 aaO. und Urteil vom 10. Mai 1996 aaO.

    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1959 aaO. zufolge bleibt es vielmehr den Angehörigen oder der Religionsgemeinschaft des Verstorbenen überlassen, religiöse Beerdigungsfeierlichkeiten, die sie für erforderlich halten, ohne behördliche Beauftragung auf eigene Kosten durchzuführen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1996 - 19 A 194/96

    Bestattungsrecht: Kostenerstattung bei Ersatzvornahme einer Bestattung

    vgl BVerwG, Urteil vom 6.10.1959 - V C 316.58 -, DVBl 1960, 246 f,.
  • VG München, 19.12.2013 - M 22 K 12.106

    Antrag auf Löschung der Eintragungen im Taufbuch; keine öffentlich-rechtliche

    Hierzu zählen jedenfalls die kirchliche Lehre und Verkündung einschließlich der Sakramente wie der Taufe (BVerwG DVBl. 1960, 246; OVG Münster NJW 1976, 1550; BayVGH 16.1.2012 - 7 ZB 11.1569; Rennert in Eyermann, § 40 Rn. 92; Korioth in Maunz/Dürig, Art. 140 GG, Art. 137 WRV, Rn. 30).
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