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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,904
BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82 (https://dejure.org/1984,904)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1984 - 6 C 78.82 (https://dejure.org/1984,904)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 6 C 78.82 (https://dejure.org/1984,904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarentscheidungen - Bindungswirkung - Umfang - Entscheidungsausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 334
  • NVwZ 1985, 115
  • DVBl 1984, 1226
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82
    Diese Dienstpflichtverletzung hat der Kläger nicht nur grob fahrlässig (vgl. hierzu BVerwGE 19, 243 ; Urteil vom 3. Februar 1972 - BVerwG 6 C 22.68 - ), sondern bewußt und gewollt, also vorsätzlich begangen.
  • BVerwG, 03.02.1972 - VI C 22.68

    Dienstherr - Schadensersatzanspruch - Eigenschaden - Fahrlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82
    Diese Dienstpflichtverletzung hat der Kläger nicht nur grob fahrlässig (vgl. hierzu BVerwGE 19, 243 ; Urteil vom 3. Februar 1972 - BVerwG 6 C 22.68 - ), sondern bewußt und gewollt, also vorsätzlich begangen.
  • BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82
    Das gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerwGE 46, 175; Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG 2 C 38.65 - <ZBR 1966, 304>), insbesondere bei freisprechenden Urteilen, weil der Freispruch ohne Einbeziehung der disziplinarrechtlichen Würdigung des angeschuldigten historischen Vorganges inhaltlos bleiben würde.
  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82
    Bei dieser Sachlage ist die in dem Urteil des Senats vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - (RiA 1970, 156 = DÖD 1971, 30) offengebliebene Frage, ob den Entscheidungen der Disziplinargerichte eine über die Tatbestandswirkung hinausgehende Bindungswirkung zukommt, von entscheidungserheblicher Bedeutung.
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 38.65

    Ermessen bei der Beurteilung von "dienstlichen Bedürfnissen" - Zugrundelegung …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82
    Das gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerwGE 46, 175; Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG 2 C 38.65 - <ZBR 1966, 304>), insbesondere bei freisprechenden Urteilen, weil der Freispruch ohne Einbeziehung der disziplinarrechtlichen Würdigung des angeschuldigten historischen Vorganges inhaltlos bleiben würde.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Aufgrund dieser Bindungswirkung sind die Gerichte bei der nachfolgenden Beurteilung der geltend gemachten Rechte aus dem Beamtenverhältnis z.B. in den Vermögens- oder statusrechtlichen Folgeprozessen (vgl. BVerwGE 69, 334 ) gehalten, auf der Grundlage der geltenden Rechtsordnung die Entscheidung des Disziplinargerichts dergestalt zu beachten, daß sie sich die im Urteil zum Ausdruck gekommene rechtliche Würdigung des Sachverhalts als vorgegeben zu eigen machen müssen (vgl. auch Beschlüsse vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 33.84 - und vom 17. Januar 1990 - BVerwG 1 DB 35.89 - <DVBl 1990, 642>).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …

    Auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens, muß sich das Verschulden nicht erstrecken (vgl. BVerwGE 69, 334 ; Beschluß vom 30. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 38.98 -).

    Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (vgl. BVerwGE 69, 334 ; 70, 296 ).

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    anschließenden Zeitraum bis zum 16. März 1981, in dem die Ermittlungen nach seinen eigenen Feststellungen wie auch nach den Feststellungen des Truppendienstgerichts Mitte geruht haben, einen Verstoß gegen das disziplinarrechtliche Beschleunigungsgebot nicht ausgeschlossen, sich mit Recht aber auch nicht für verpflichtet gehalten, einen solchen Verstoß im Hinblick auf den Beschluß des Truppendienstgerichts Mitte vom 5. Oktober 1981 ohne eigene Sach- und Rechtsprüfungen anzunehmen (vgl. BVerwGE 69, 334 ).
  • SG Osnabrück, 27.01.2020 - S 44 AY 76/19

    Leistungskürzung; Leistungskürzung nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz; …

    Sie muss sich aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ergeben (BVerwG, Urteil vom 27.06.1984, 6 C 78/82, Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 1 B 670/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Entlassung …

    Rn. 22 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1984 - 6 C 78.82 -, BVerwGE 69, 334, 339; Beschlüsse vom 28. Mai 1984 - 2 B 33.84 -, DVBl. 1984, 959, sowie vom 2. Juli 1998 - 2 B 130.97 -, Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 9, und vom 17. Januar 1990 - 1 DB 35.89 -, ZBR 1990, 214 (letztere jeweils zur Bindungswirkung nach § 130 Abs. 2 BDO); ferner NdsOVG, Beschluss vom 2. August 1999 - 5 M 1921/99 -, Juris Rn. 15; Urteile vom 16. März 1988 - 13 A 96/86 -, NZWehrr 1989, 122, 123 m.w.N., und vom 19. November 1990 - 13 L 171/89 -, S. 7.

    Rn. 36 Ebenso auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1984 - 6 C 78.82 -, BVerwGE 69, 334, 339; Beschluss vom 28. Mai 1984 - 2 B 33.84 -, DVBl. 1984, 959.

  • VG München, 24.04.2017 - M 21 K 16.292

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen unentschuldigten Fernbleibens …

    Rn. 34 Die Bindungswirkung nach § 145 Abs. 2 WDO beschränkt sich zwar lediglich auf den Entscheidungsausspruch, nicht auf die diesem zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen (BVerwG, U.v. 27.6.1984 - 6 C 78/82 - juris Ls. 1 und Rn. 16).

    Insbesondere disziplinarrechtliche Feststellungen über den Grad des Verschuldens nehmen nicht an der Bindungswirkung teil (BVerwG, U.v. 27.6.1984 a.a.O. - juris Ls. 2, Rn. 18).

    Das ändert aber nichts daran, dass mit der disziplinarrechtlichen Entscheidung feststeht, dass der Soldat durch den zugrunde gelegten Sachverhalt ein Dienstvergehen begangen hat (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.1984 a.a.O. - juris Rn. 17;… BVerwG, B.v. 28.5.1984 - 2 B 33/84 - juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 4 S 504/95

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom …

    Auf Grund dieser Bindungswirkung steht für die Gerichte bei der nachfolgenden Beurteilung der geltend gemachten Rechte aus dem Beamtenverhältnis z. B. in den vermögens- oder statusrechtlichen Folgeprozessen jedenfalls fest, ob der Sachverhalt den Tatbestand eines Dienstvergehens erfüllt oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.1984, BVerwGE 69, 334;… Beschluß vom 17.1.1990, aaO.;… Urteil vom 27.1.1994, aaO.).

    Stellt das Disziplinargericht daher - wie hier - fest, daß der Beamte dem Dienst ab einem bestimmten Zeitpunkt (hier 22.12.1990) nicht schuldhaft ferngeblieben ist, eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung also nicht vorliegt, kann wegen dieses Verhaltens des Beamten auch eine Haftung nach § 96 Abs. 1 Satz 1 LBG nicht in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.1984, aaO.).

  • BVerwG, 24.05.1989 - 6 B 34.88

    Geltendmachung einer Abweichungsrüge hinsichlich der Grundsätze einer …

    Die Beschwerde macht zur Begründung der Abweichungsrüge geltend, das angegriffene Urteil des Oberverwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 27. Juni 1984 - BVerwG 6 C 78.82 - (BVerwGE 69, 334) ab.

    Davon abgesehen ist auch materiell keine Abweichung des angegriffenen Urteils von der Entscheidung des beschließenden Senats in BVerwGE 69, 334 festzustellen.

    Eine Divergenz zwischen dem Urteil des beschließenden Senats in BVerwGE 69, 334 und dem Beschluß des 2. Senats vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 33.84 - (DVBl. 1984, 959) besteht entgegen der - nicht näher begründeten - Auffassung des Klägers nicht.

  • BVerwG, 17.01.1990 - 1 DB 35.89

    Umfang der Bindungswirkung des § 120 Abs. 2 BDO

    Gegen diesen dem Beamten am 5. Oktober 1989 zugestellten Beschluß richtet sich dessen rechtzeitig eingelegte Beschwerde, mit der er die Abänderung des vorgenannten Beschlusses beantragt und zu deren Begründung er im wesentlichen geltend macht, die Rechtsansicht des Bundesdisziplinargerichts widerspreche 087 Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, so insbesondere dem Urteil vom 27. Juni 1984 - BVerwG 6 C 78.82 -.

    Dem steht auch nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1984 - BVerwG 6 C 78.82 - (BVerwGE 69, 334 = NVwZ 1985, 115 = DVBl. 1984, 1226) zur Bindungswirkung einer disziplinargerichtlichen Entscheidung entgegen, auf das der Beamte ausdrücklich hinweist.

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen; …

    Eine Feststellungswirkung dahin, dass ihre materiell-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, entfalten die Waldumwandlungsgenehmigungen mangels entsprechender ausdrücklicher Bestimmung durch besondere Rechtsvorschriften jedenfalls nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 18.87 -, Juris, Rn. 18 und Urteil vom 27.06.1984 - 6 C 78.82 -, Juris;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 43 Rn. 161;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Auflage, § 43 Rn. 26 f.;… Leisner-Egensperger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Auflage 2014, § 43 Rn. 43).
  • VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 1 S 21.2420

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Kameradschaftspflichtverletzung, …

  • OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06

    Schadensersatzanspruch des Dienstherren gegen den Beamten wegen grob fahrlässiger …

  • SG Osnabrück, 09.04.2021 - S 44 AY 77/19

    Leistungskürzung nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz; Tatbestandswirkung; …

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82

    Wehrrecht - Soldaten - Schadensersatzamspruch - Bundesrepublik Deutschland - …

  • VG Köln, 04.02.2015 - 10 K 7733/13

    Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Tochter eines Deutschen und einer …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 2 A 11942/03

    Unerlaubte "Arbeitspausen" - Beamter muss Detektivkosten zahlen

  • VG Freiburg, 01.08.2023 - 3 K 1600/23

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beteiligung der …

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2015 - 2 LB 3/15

    Fristlose Entlassung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis auf Zeit; in Zweifel …

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2025 - 2 LB 6/24

    Zurückverweisung; wesentlicher Verfahrensmangel; Verstöße gegen den Grundsatz der …

  • VG München, 14.12.2016 - M 25 K 15.1105

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborenes Kind

  • VG Weimar, 12.09.2000 - 4 K 1941/99

    Haftung des Beamten; Inanspruchnahme eines Beamten auf Schadensersatz wegen der …

  • VG Oldenburg, 10.05.2000 - 6 A 1971/98

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 5 SG …

  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 6 C 15.1364

    Aussetzung der Klage gegen die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis bis zur …

  • BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 104.94

    Unterscheidung zwischen hoheitlicher und nicht hoheitlicher Tätigkeit - …

  • VG Berlin, 28.06.2016 - 1 K 365.14

    Auferlegung von Sondernutzungsgebühren

  • VG Köln, 05.04.2006 - 27 K 7600/04

    Haftung eines Soldaten für an einem Dienstfahrzeug verursachte Schäden; Einfahren …

  • BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98

    Erforderlichkeit eines Vorsatzes auch bezüglich des Eintritts eines …

  • OVG Niedersachsen, 02.08.1999 - 5 M 1921/99

    Zustellungserfordernis bei Entlassung von Zeitsoldat;; Bundeswehr: Entlassung, …

  • VG Lüneburg, 23.01.2002 - 1 A 16/01

    Ausländer; Disziplinarmaßnahme; fristlose Entlassung ; Jude; Menschenwürde; …

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