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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 07.08.1985

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 12.03.1985 - 1 B 6/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1791
OVG Bremen, 12.03.1985 - 1 B 6/85 (https://dejure.org/1985,1791)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.03.1985 - 1 B 6/85 (https://dejure.org/1985,1791)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. März 1985 - 1 B 6/85 (https://dejure.org/1985,1791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 1182
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung …

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  • OVG Bremen, 26.02.2009 - 1 B 317/08

    Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht; Verbesserung

    Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Beitragsbescheids (§ 80 Abs. 5 VwGO) kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder wenn die Vollziehung für den Beitragspflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (st. Rspr. des OVG, vgl. B. v. 12.03.1985 - 1 B 6/85 - DVBl 1985, S. 1182).

    Dagegen ist die Höhe der Beitragsforderung im Eilverfahren in der Regel nur daraufhin zu überprüfen, ob sich der geltend gemachte Beitrag in etwa in einer Größenordnung bewegt, die auch bei der abschließenden Prüfung im Hauptsacheverfahren erwartet werden kann (OVG Bremen, B. v. 12.03.1985, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03

    Vermessungsgebühr nach Pauschale für Rohbaukosten

    Eine unbillige Härte ist nur anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschluss vom 25.1.1988 - 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; OVG Bremen, Beschluss vom 12.3.1985 - 1 B 6/85 -, DVBl. 1985, 182; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.3.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13641
VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129 (https://dejure.org/1985,13641)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129 (https://dejure.org/1985,13641)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 1985 - 23 CS 84 A.3129 (https://dejure.org/1985,13641)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 1182
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129
    Da die L.-Straße die sich im Süden anschließende Bebauung sichtbar begrenzt (vgl. BVerwG v. 6.11.1968, BVerwGE 31, 20 ; v. 29.11.1974, Buchholz 406.11 § 34 Nr. 46 = BayVBI. 1975, 541; BayVGH vom 21.6.1985 Nr. 23 B 84 A. 1161) und im Norden davon außer dem Feuerwehrhaus auf dem Grundstück FI.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129
    Als Grundstück im Außenbereich ist es zwar grundsätzlich trotz der möglichen Nutzung in den in § 35 BBauG genannten Fällen nicht bebaubar (vgl. BVerwG vom 29.4.1977, DÖV 1977, 680 ; BayVGH vom 21.6.1985 Nr. 23 B 84 A. 1161), erlangte diese Eigenschaft aber mit der Erteilung einer wirksamen baurechtlichen Genehmigung.
  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129
    BFH, Urteil vom 26.11.1985 - IX R 64/82 - BStBI 11 1986, 161 Aus dem Tatbestand: Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 1977 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129
    Das geltende Recht geht zwar von dem ungeschriebenen Grundsatz aus, niemand könne sein eigener Schuldner sein (vgl. BGH vom 1.6.1967, BGHZ 48, 214; BVerwG v. 21.10.83, a. a. 0.), da in aller Regel jedes Schuldverhältnis die Beteiligung von mindestens zwei Personen verlangt (…vgl. Heinrichs in Palandt BGB, 41. Aufl., Anm. 1 a zu § 241).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 127.83

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei gemeindeeigenem Grundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129
    Diesen Grundsatz hat das BVerwG mit Urteil vom 5.7.1985 - 8 C 127.83 - ( MittBayNot 1985, 268 ) nochmals ausdrücklich bestätigt.
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129
    Der spätere durch Nichtgebrauch der baurechtlichen Genehmigung erfolgte Wegfall der Bebaubarkeit konnte daran nichts mehr ändern (vgl. BVerwG vom 4.10.1974, BVerwGE 47, 64).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89

    Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene …

    Dementsprechend ist auch der VGH München davon ausgegangen, daß ein gemeindeeigenes Grundstück der Beitragspflicht für einen Herstellungsbeitrag für eine Entwässerungseinrichtung unterliegt (DVBl 1985, 1182;… allerdings mit der landesrechtlichen Besonderheit, daß dort gem. Art. 5 VI 1 BayKAG die persönliche Beitragspflicht bereits mit der sachlichen Beitragspflicht entsteht - s. auch Driehaus, § 8 Rdnr. 55;… Wiehte-Körperich, in: Driehaus, § 8 Rdnr. 723).
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