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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.1998 - 12 A 10314/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8835
OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.1998 - 12 A 10314/98 (https://dejure.org/1998,8835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.06.1998 - 12 A 10314/98 (https://dejure.org/1998,8835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 12 A 10314/98 (https://dejure.org/1998,8835)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunalabgabe; Abgabensatzung; Grundstücksbezogene Nachveranlagung; Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 1237
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …

    Ändert sich die zulässige Nutzung nach Entstehen der Beitragspflicht, bleibt dies demnach beitragsrechtlich ohne Folgen (so im Anschluss an die Rechtsprechung des HessVGH auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.1998 - 12 A 10314/98 - DVBl. 1998, 1237; OVG NW, Urteil vom 28.11.1995 - 15 A 179/93 - NVwZ-RR 1996, 600).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08

    Neuregelung des KAG RP § 3 Abs 1 Nr 4 ermöglicht Widerruf begünstigender …

    Erfolgt eine Heranziehung, ist damit der mit der Herstellung oder dem Ausbau der Einrichtung verbundene Vorteil abgegolten (OVG R-P, 12 B 42/85, KStZ 1986, 16; OVG R-P, 12 A 10314/98.OVG, DVBl. 1998, 1237, ESOVGRP).

    Dementsprechend hat der früher für das leitungsgebundene Abgabenrecht zuständige 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts bereits entschieden, dass es unter Geltung des KAG 1996 keine gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines beitragsbegründenden Tatbestands in einer kommunalen Abgabensatzung gibt, der in Anlehnung an § 18 Abs. 5 Satz 2 KAG 1986 die grundstücksbezogene Nachveranlagung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Erhöhung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten gestatten soll (OVG R-P, 12 A 10314/98.OVG, DVBl 1998, 1237, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag

    Erfolgt eine Heranziehung, ist damit der mit der Herstellung oder dem Ausbau der Einrichtung verbundene Vorteil abgegolten (OVG RP, 12 B 42/85, KStZ 1986, 16; 12 A 10314/98.OVG, DVBl. 1998, 1237, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 6 A 10430/04

    Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen

    Sollte dies gemäß § 14 Abs. 6 Satz 1 KAG 1986 mit dem Abschluss der Bauarbeiten der Fall gewesen sein, durften die in den Folgejahren angefallenen Grunderwerbskosten nach dem Rechtsgrundsatz, dass eine abstrakte Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf eine bestimmte Ausbaumaßnahme nur einmal, also zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe entstehen kann, mit dem streitgegenständlichen Bescheid vom 19. November 2001 nicht angefordert werden (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. August 1998 -12 A 11364/98.OVG -, NVwZ-RR 2000, 113; Urteil vom 10. Juni 1998 - 12 A 10314/98.OVG -, DVBl 1998, 1237, beide auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 355/01
    Da der Beitragsanspruch, wie oben ausgeführt, jedoch weder durch die Festsetzung in einem Bescheid entsteht noch dadurch erlischt, ist das Vorhandensein eines wirksamen Beitragsbescheides strikt vom Entstehen des gesetzlichen Beitragsschuldverhältnisses zu trennen; der Grundsatz der Einmaligkeit einer Anschlussbeitragspflicht bedingt nicht den Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung (so aber zum dortigen Landesrecht VGH Baden-Württemberg, U. v. 29.03.1989, 2 S 43/87, VBlBW 1989, 345, 346, U. v. 19.07.1990, 2 S 412/90; OVG Münster, U. v. 28.11.1995, 15 A 179/93, NVwZ-RR 1996, 600, 602; B. v. 27.03.1998, 15 A 3421/94, NVwZ-RR 1999, 786, 787; so wie hier [wohl] OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 10.06.1998, 12 A 10314/98, DVBl. 1998, 1237, 1238).
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