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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10019
OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01 (https://dejure.org/2002,10019)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.06.2002 - 3 B 2.01 (https://dejure.org/2002,10019)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 3 B 2.01 (https://dejure.org/2002,10019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Rechenschaftsbericht bei der Parteienfinanzierung; Voraussetzungen für einen Anspruch einer Partei auf staatliche Mittel; Vorliegen der notwendigen Mitwirkungshandlungen der Partei; Prüfung der materiellen Richtigkeit eines Rechenschaftsberichts; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2896
  • NJW 2003, 1144 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1426
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
    Schließlich soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 85, 264 [319/320]).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 264/319) spricht von einer möglichst vollständigen Rechenschaftslegung.

    Der Gesetzgeber ist durch das Grundgesetz lediglich nicht gehindert, die Parteien bei der Erfüllung der ihnen durch ihren verfassungsrechtlichen Status zugewiesenen Aufgaben finanziell zu unterstützen (BVerfGE 85, 264/288).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen …

    Auszug aus OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
    Eine solche Abweichung kann zwar ein Indiz für Willkür sein, dies jedoch nur dann, wenn damit das System des Gesetzes ohne zureichende sachliche Gründe verlassen wird (BVerfGE 18, 315/334; 85, 238/247).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
    Eine solche Abweichung kann zwar ein Indiz für Willkür sein, dies jedoch nur dann, wenn damit das System des Gesetzes ohne zureichende sachliche Gründe verlassen wird (BVerfGE 18, 315/334; 85, 238/247).
  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2003 - BVerwG 6 B 68.02 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juni 2002 - OVG 3 B 2.01 -,.

    Sie wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde primär gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juni 2002 (NJW 2002, S. 2896), mit dem das ihr günstige Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. Januar 2001 (…NJW 2001, S. 1367) geändert und ihre Klage abgewiesen worden ist.

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2003 - BVerwG 6 B 68.02 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juni 2002 - OVG 3 B 2.01 -, c) mittelbar: § 19 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl I S. 149) .

    Auf die Berufung der Bundesrepublik Deutschland wies das Oberverwaltungsgericht Berlin die Klage mit Urteil vom 12. Juni 2002 (NJW 2002, S. 2896) ab.

  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels …

    Das Gewicht dieser Risiken ergibt sich aus dem Urteil des OVG Berlin vom 12.6.2002 (OVG 3 B 2.01; VG 2 A 25.00), mit dem die Klage der X Deutschlands gegen den Rückforderungsbescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages über 35 Millionen DM in zweiter Instanz abgewiesen worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 3 N 107.08

    Rücknahme von Leistungsbescheiden der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien

    Diese Auffassung verkennt, dass nur ein materiell richtiger Rechenschaftsbericht Grundlage der Festsetzung staatlicher Mittel nach § 23 Abs. 4 Satz 1 PartG 1994 sein kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Juni 2004, a.a.O., S. 86; OVG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2002 - OVG 3 B 12.01 -, DVBl. 2002, 1426, 1427).
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