Rechtsprechung
| BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 2 Z 54/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DWW 1990, 236
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93
Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zwar formelle Eintragungsvoraussetzung, ohne die Wohnungseigentum nicht eingetragen werden darf (vgl. statt aller etwa BayObLG, Beschluß vom 28. Juni 1990 - BReg. 2Z 54/90 - DWW 1990, 236 [237]).Ergibt sich aus den Eintragungsunterlagen (Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung) die erkennbare Unrichtigkeit der vorgelegten Abgeschlossenheitsbescheinigung, darf das Grundbuchamt die Eintragung des Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch verweigern (vgl. etwa BayObLG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1988 - 2Z 94/88 - NJW-RR 1989, 142 m.w.N., vom 20. Juni 1990 - 2Z 37/90 - NJW-RR 1990, 1356 m.w.N. und vom 28. Juni 1990 - BReg 2Z 54/90 - DWW 1990, 236 [237]).
Sonstige Beweiserhebungen oder Ermittlungen über die Abgeschlossenheit sind dem Grundbuchamt versagt (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 20. Juni 1990 - BReg. 2Z 37/90 - NJW-RR 1990, 1356 m.w.N. und vom 28. Juni 1990 - BReg. 2Z 54/90 - DWW 1990, 236 [237]).
Liegen eine nicht erkennbar unrichtige Abgeschlossenheitsbescheinigung und die sonstigen Eintragungsvoraussetzungen vor, darf es ohne weitere Prüfung anderer Fragen die Wohnungsgrundbücher anlegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1989 - V ZR 339/87 - NJW 1990, 1111 [1112]; BayObLG, Beschlüsse vom 20. Juni 1990 - BReg. 2Z 37/90 - NJW-RR 1990, 1356 und vom 28. Juni 1990 - BReg. 2Z 54/90 - DWW 1990, 236 [237]).
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