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   BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96   

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https://dejure.org/1996,2487
BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96 (https://dejure.org/1996,2487)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 2 B 16.96 (https://dejure.org/1996,2487)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 2 B 16.96 (https://dejure.org/1996,2487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der Ernennung durch arglistige Täuschung bei Verschweigen der Tätigkeit für das MfS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamter auf Probe - Zurücknahme der Ernennung - Arglistige Täuschung - Ministerium für Staatssicherheit - Amt für nationale Sicherheit - Verbot der Selbstbezichtigung - Informationelle Selbstbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DtZ 1997, 143
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96
    Das Verbot der Selbstbezichtigung (vgl. BVerfGE 56, 37 ff.) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) werden mit der Frage nach einer Tätigkeit beim früheren Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR nicht berührt, die der Feststellung der Eignung bei einer freiwilligen Bewerbung für den öffentlichen Dienst dient.«.

    Auch greife die Verpflichtung zur Mitteilung gegenüber seinem Dienstherrn in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, BVerfGE 65, 1 ff.).

    Der Hinweis der Beschwerde auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) läßt ebenfalls keine klärungsbedürftige Rechtsfrage erkennen.

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96
    Das Verbot der Selbstbezichtigung (vgl. BVerfGE 56, 37 ff.) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) werden mit der Frage nach einer Tätigkeit beim früheren Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR nicht berührt, die der Feststellung der Eignung bei einer freiwilligen Bewerbung für den öffentlichen Dienst dient.«.

    Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - (BVerfGE 56, 37, 41) ab.

    Die Ausführungen der Beschwerde zum Selbstbezichtigungsverbot im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 56, 37 ff.) greifen nicht.

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96
    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 23.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ausgeführt daß ein Soldat seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat, wenn er bei seiner Bewerbung auf die Frage nach einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis bzw. Kontakten zu Nachrichtendiensten der DDR bewußt nur Angaben zu seiner dienstlichen, nicht aber zu seiner außerdienstlichen informellen Zusammenarbeit mit dem früheren Ministerium für Staatssicherheit gemacht hat, und die Ernennung bei Kenntnis der Zusammenarbeit nicht erreicht hätte.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • OVG Thüringen, 15.05.1997 - 2 EO 260/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamter auf Probe; Rücknahme

    Ein Beamter auf Probe hat seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt, wenn er bei seiner Bewerbung die Frage, ob er mit dem MfS/AfNS der DDR haupt- oder nebenamtlich gegen Vergütung/ohne Vergütung oder in sonstiger Weise zusammengearbeitet habe, bewußt wahrheitswidrig verneint oder außerdienstlich Kontakte verschweigt und die Ernennung bei Kenntnis der Zusammenarbeit nicht erreicht hätte (BVerwG, DtZ 1997, 143).

    Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ThürBG, auf den die Behörde ihren Bescheid stützt, was, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, trotz der vermeintlichen spezielleren Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 3 2. Alt. i.V.m. § 8 Abs. 3 ThürBG möglich ist, da die einzelnen Rücknahmetatbestände nebeneinander stehen (vgl. BVerwGE 13, 156; Beschluß vom 14. November 1996 - 2 B 16.96 -), ist eine Ernennung zurückzunehmen, wenn sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, DVBl 1997, 374; Beschluß vom 14. November 1996 - 2 B 16.96 - DtZ 1997, 143) hat ein Beamter seine Ernennung durch arglistige Täuschung dann herbeigeführt, wenn er bei seiner Bewerbung auf die Frage nach einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis bzw. Kontakten zu Nachrichtendiensten der DDR bewußt nur Angaben zu seiner dienstlichen, nicht aber zu seiner außerdienstlichen informellen Zusammenarbeit mit dem früheren Ministerium für Staatssicherheit gemacht hat und die Ernennung bei Kenntnis der Zusammenarbeit nicht erreicht hätte.

    Jedoch ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 14. November 1996 - 2 B 16.96 - DtZ 1997, 143 ) davon auszugehen, daß der Rücknahmetatbestand des § 13 Abs. 1 Nr. 1 ThürBG rechtlich selbständig ist und die Entlassungsverfügung stützen kann, sofern deren Voraussetzungen vorliegen.

    Diese Frage nach der Mitarbeit beim MfS/AfNS war auch zulässig (BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - 2 B 16.96 -, a.a.O).

    Das Verbot der Selbstbezichtigung (vgl. BVerfGE 56, 37 ff.) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) werden mit der Frage nach einer Tätigkeit beim früheren Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR, die der Feststellung der Eignung bei einer freiwilligen Bewerbung für den öffentlichen Dienst dient, nicht berührt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - 2 B 16.96 - DtZ 1997, 143 ; BAG, Urteil vom 10. Oktober 1996 - 8 AZR 748/94 -).

    Einer weiteren Prüfung des Vorliegens von Tatbestandsvoraussetzungen anderer Entlassungstatbestände bedarf es vorliegend nicht (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - 2 B 16.96 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97

    Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung

    Die Täuschung ist arglistig, wenn dem zu Ernennenden die Unrichtigkeit seiner Angaben bewusst ist oder er die Unrichtigkeit zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, und er außerdem den Vorsatz hat, auf die Willensbildung der für die Ernennung zuständigen Stelle einzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1996, aaO.; zu § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsBG : BVerwG, Beschluss vom 14.11.1996 - 2 B 16.96 - OVG M-V, Urteil vom 06.06.1996 - 2 L 1/96 -).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auch unter der Voraussetzung, daß der verfassungsrechtliche Schutz gegen Selbstbezichtigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 für Verpflichtung eines Beamtenbewerbers, frühere MfS-Tätigkeit zu offenbaren) auch den Schutz davor umfassen sollte, eine Ordnungswidrigkeit nicht aufdecken zu müssen, so wäre damit eine Fahrtenbuchauflage vereinbar.
  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

    1 ThürBG stützen kann (vgl. BVerwG, B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, BVerwGE 13, 156 ff.).

    Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn der Betroffene bei seiner Bewerbung auf die Frage nach einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis bzw. nach Kontakten zu Nachrichtendiensten der DDR keine Angaben zu seiner informellen Zusammenarbeit mit dem früheren MfS gemacht hat und die Ernennung bei Kenntnis dieser Zusammenarbeit nicht erfolgt wäre (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DVBl. 1997, 374; vgl. auch B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, DtZ 1997, 143; ThürOVG, B. v. 25.06.1997 - 2 EO 816/95 -).

  • VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14

    Fahrtenbuchauflage nach Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung trotz

    Auch unter der Voraussetzung, daß der verfassungsrechtliche Schutz gegen Selbstbezichtigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 für Verpflichtung eines Beamtenbewerbers, frühere MfS-Tätigkeit zu offenbaren) auch den Schutz davor umfassen sollte, eine Ordnungswidrigkeit nicht aufdecken zu müssen, so wäre damit eine Fahrtenbuchauflage vereinbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 10 S 2023/10

    Ausschluss landwirtschaftlicher EU-Beihilfen; Vor-Ort-Kontrolle; Rinderhaltung;

    Entscheidend ist daher, ob eine selbstbelastende Auskunft mit Zwangsmitteln durchsetzbar ist (vgl. zu Vorstehendem insgesamt: BVerfG, Urteil vom 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04 -, NJW 2005, 352; BVerwG, Beschluss vo 14.11.1996 - 2 B 16/96 -, juris).
  • VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05

    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine

    14.11.1996 - 2 B 16.96 -, DtZ 1997, 143; ThürOVG, B. v. 25.06.1997 - 2 EO 816/95 -).

    Diese Frage dient allein dazu, die Eignung bei einer freiwilligen Bewerbung für den öffentlichen Dienst festzustellen (vgl. BVerwG, B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, DtZ 1997, 143 ff.; U. v. 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DVBl. 1997, 374 ff.).

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

    Anders als bei der Befragung eines Arbeitnehmers im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung seines Arbeitsverhältnisses nach den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages, die einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt (vgl. BVerfG NJW 1997, S. 2307, 2308; BVerwG DtZ 1997, S. 140, 141), verneint die Rechtsprechung namentlich des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG DtZ 1997, S. 143, 144) bei Bewerbern für die Ernennung zu Beamten unter Hinweis auf die Freiwilligkeit der Datenpreisgabe und die ihnen obliegende Darlegungs- und Mitwirkungslast bezüglich des Vorliegens der beamtenrechtlichen Voraussetzungen einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht (vgl. BVerfG LKV 1996, S. 101 zur Darlegungs- und Mitwirkungslast eines kommunalen Wahlbeamten).
  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

    Eine Wesensveränderung liegt hier nicht vor, da die Rücknahme der Ernennung nach § 15 Abs. 1 SächsBG nicht im Ermessen der Behörde steht und die Erfüllung der unabhängig voneinander bestehenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1) Rücknahmegründe des § 15 Abs. 1 SächsBG a.F. jeweils die selbe Rechtsfolge nach sich zieht.
  • BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung - Entlassung

    Die gesetzlichen Rücknahmegründe bestehen unabhängig voneinander (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 S. 2).
  • VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 89/17

    Führung eines Fahrtenbuchs

  • VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
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