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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.05.1995

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2690
BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95 (https://dejure.org/1995,2690)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1995 - XII ZA 3/95 (https://dejure.org/1995,2690)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - XII ZA 3/95 (https://dejure.org/1995,2690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichteheliche Kinder - Unterhalt - Verjährung - Klageverbindung - Kindschaftssache - Recht der früheren DDR - Vaterschaftsklage - Klageverbindungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindung einer Klage auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft mit einer Klage auf rückständigen Unterhalt für die Zeit vor Wirksamwerden des Beitritts; Verjährung der zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Unterhaltsansprüchen nichtehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 169
  • FamRZ 1995, 994
  • DtZ 1995, 409
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 278/93

    Verjährung von Arzthaftungsansprüchen nach dem Recht der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95
    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 6 Abs. 1 EGBGB nach DDR-Recht (vgl. BGHZ 126, 87, 91), gegen dessen Verjährungsvorschriften im Hinblick auf rechtsstaatliche Grundsätze keine Bedenken bestehen (…vgl. BGHZ aaO., 93).
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95
    Diese Vorschrift ist hier weiterhin so anzuwenden, wie sie von den Gerichten der DDR angewendet worden wäre (vgl. BGHZ 126 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53] aaO. 91 und 102).
  • BVerfG, 07.04.1994 - 1 BvR 419/94

    Abänderung eines Unterhaltstitels der ehemaligen DDR über Kindesunterhalt durch …

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95
    Abgesehen von den weitgehend nicht miteinander vergleichbaren sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die den Unterhaltsbedarf prägten, besteht ein maßgeblicher Unterschied zwischen nichtehelichen Kindern aus den alten und den neuen Bundesländern darin, daß sich ihr Unterhalt für die Zeit vor dem Beitritt nach unterschiedlichem materiellem Recht bemißt und das Verfahrensrecht - §§ 642 ff ZPO - untrennbar mit einer materiell-rechtlichen Regelung - Regelunterhalt - verbunden ist, die der einen Teilrechtsordnung fremd war (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 7. April 1994 - 1 BvR 419/94 - DAVorm 1994, 736 zur Anpassung von in der DDR errichteten Unterhaltstiteln im Vereinfachten Verfahren).
  • BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 61/79

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen ein amtsgerichtliches …

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95
    Dies gilt auch dann, wenn mit der Berufung nur noch die Verurteilung zur Unterhaltsleistung, nicht aber die Feststellung der Vaterschaft angefochten wird (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1979 - IV ARZ 61/79 - FamRZ 1980, 48, 49).
  • OLG Naumburg, 19.05.1993 - 2 U 539/92

    Regelbedarf des nichtehelichen Kindes; Anwendungszeitpunkte; Verjährungsregel; …

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95
    Allein der Grundsatz der Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder, die in der früheren DDR aufgewachsen sind, mit solchen in den alten Bundesländern gebietet keine verfassungskonforme Auslegung des § 472 Abs. 2 ZGB dahin, daß auch in Fällen, in denen der Schuldner seine späte Heranziehung zu Kindesunterhalt nicht zu verantworten hat, die Verjährung generell durchbrochen wird und Unterhalt rückwirkend seit der Geburt zuzuerkennen ist (vgl. Maurer FamRZ 1994, 337, 343; Lingelbach NJ 1994, 204, 205 f; a.A. OLG Naumburg FamRZ 1993, 1470, 1471) [OLG Naumburg 19.05.1993 - 2 U 539/92].
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1993 - 3 U 52/92
    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95
    Diese Einkommensermittlung im Festsetzungsverfahren würde zu einer sachfremden Erweiterung der Aufgaben des Rechtspflegers führen und die wesentlichen Vorteile dieses Verfahrens, nämlich seine schematische Einfachheit und Schnelligkeit, Zunichte machen (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 983 [OLG Düsseldorf 17.03.1993 - 3 U 52/92] zur Anwendung polnischen Unterhaltsrechts).
  • OLG Hamm, 02.07.1993 - 29 U 206/92

    Die Ansprüche auf Unterhalt für ein uneheliches Kind aus der ehemaligen DDR für …

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - XII ZA 3/95
    Denn das Recht der ehemaligen DDR kannte keine dem Regelunterhalt vergleichbare, standardisierte Unterhaltsfestsetzung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 656 [OLG Hamm 02.07.1993 - 29 U 206/92]; OLG Celle FamRZ 1975, 509, 510; a.A. OLG Stuttgart DAVorm 1971, 412, 415).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB die Bestimmungen des ZGB-DDR über den Beginn, die Hemmung und die Unterbrechung der Verjährung anzuwenden (vgl. BGHZ 148, 90, 93; 156, 232, 241 f.; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1995 - XII ZA 3/95 - MDR 1996, 169 f. und vom 5. März 1999 - BLw 36/98 - WM 1999, 1138, 1140; Urteil vom 7. Juli 2000 - V ZR 287/99 - NJ 2001, 96, 97; BAGE 93, 289, 292; BAG, Urteil vom 23. Januar 1997 - DtZ 1997, 295 f.;… wohl a.A. OLG Brandenburg VersR 1999, 1110 und Grambow, Die Haftung bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Betreuung in der DDR, 1997, S. 68 ff.).
  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

    Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei …

    Allgemeine Billigkeitserwägungen können dabei nicht genügen; vielmehr ist in jedem Fall eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse des Gläubigers erforderlich, die unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Schuldners und seines Verhaltens die Durchbrechung der Verjährung zwingend gebietet (BGHZ 126, 87, 103 f; 135, 158, 167 f; BGH, Beschl. v. 17. Mai 1995, XII ZA 3/95, DtZ 1995, 409).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 63/96

    Hemmung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs

    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 6 EGBGB nach dem Recht der DDR bestimmt, weiter anzuwenden ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 126, 87, 102; BGH, Beschluß vom 17. Mai 1995 - XII ZA 3/95 - DtZ 1995, 409).

    Erforderlich ist vielmehr eine besonders schwere Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse des Gläubigers, die unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Schuldners und seines Verhaltens die Durchbrechung der Verjährung zwingend gebietet (vgl. Senatsurteil BGHZ 126, 87, 103 f.; BGH, Beschluß vom 17. Mai 1995 - XII ZA 3/95 aaO).

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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1995 - V ZR 293/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12745
BGH, 19.05.1995 - V ZR 293/93 (https://dejure.org/1995,12745)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1995 - V ZR 293/93 (https://dejure.org/1995,12745)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - V ZR 293/93 (https://dejure.org/1995,12745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Kreispachtvertrag wegen mangelhafter Unterhaltung eines Gebäudes - Haftung der Landkreise im Beitrittsgebiet für Kreispachtverträge mit den früheren Räten der Kreise der DDR - Einordnung der Landkreise des Beitrittsgebiets als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DtZ 1995, 409 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der …

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - V ZR 293/93
    Der Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 4. November 1994, LwZR 12/93 (DtZ 1995, 93, LM VwRehaG Nr. 1, WM 1995, 208; ZIP 1995, 74; für BGHZ bestimmt) entschieden, daß im Hinblick auf einen sog. Kreispachtvertrag, wie er hier vorliegt, die jetzigen Landkreise im Beitrittsgebiet weder mit den früheren Räten der Kreise identisch noch deren Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger sind.
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - V ZR 293/93
    Sie haften auch nicht unter einem anderen Gesichtspunkt für Ansprüche aus den mit den Räten der Kreise bestehenden Nutzungsverträgen über landwirtschaftliche Grundstücke (vgl. auch Urt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93, WM 1995, 169; für BGHZ bestimmt).
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