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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16335
OLG Bamberg, 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10 (https://dejure.org/2010,16335)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10 (https://dejure.org/2010,16335)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. April 2010 - 2 Ss OWi 531/10 (https://dejure.org/2010,16335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Unbefugter Abruf personenbezogener Daten aus polizeilicher Vorgangsdatei

  • openjur.de

    Datenschutz: Ordnungswidriger unbefugter Abruf nicht offenkundiger personenbezogener Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auch ein Polizeibeamter darf nicht alle Daten abrufen, an die er heran kommt…

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Abrufs geschützter personenbezogener Daten ausschließlich bei Erforderlichkeit ihrer Kenntnis zur Aufgabenerfüllung der abrufenden Stelle oder Person; Zeitpunkt der Vollendung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes des unbefugten Abrufs geschützter ...

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 27
  • DuD 2010, 661
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.08.1998 - 5St RR 122/98

    Abrufung von Daten einer polizeilichen Vorgangsdatei ohne dienstlichen Anlass

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10
    Da das BayDSG nach Art. 2 Abs. 1 für die "… Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen des Freistaats Bayern …" gilt, wurde mit dem BayDSG eine eigene landesrechtliche Vollregelung des Datenschutzes geschaffen, so dass das BDSG im gesamten öffentlichen Bereich in Bayern unanwendbar ist (BayObLGSt 1998, 130/131 m.w.N.).

    Es liegt auf der Hand, dass diese Daten in der Regel nur der Polizei selbst, allenfalls noch Behörden, keinesfalls aber einer unbestimmten Anzahl von anderen Personen zugänglich sein sollen und deshalb nicht offenkundig sind (BayObLGSt 1998, 130/131; 1999, 85/87).

  • BayObLG, 18.01.1999 - 5St RR 173/98

    Daten des Fahrzeughalters als offenkundige Daten

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10
    Auch wenn im Gesetz nicht ausdrücklich definiert ist, wann von einer Offenkundigkeit der Daten auszugehen ist und dies im Einzelnen kontrovers diskutiert wird (… Wilde/Ehmann/Niese/Knoblauch Bayerisches Datenschutzgesetz Art. 37 Rn. 32 ff.), kann dies hier offen bleiben, denn jedenfalls handelt es sich bei den Daten der genannten Vorgangskartei um die Speicherung von Vorgängen, die eine polizeiliche Tätigkeit veranlasst haben und die daher - etwa im Gegensatz zu den von den zuständigen Behörden gespeicherten Kfz- und Halterdaten, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an Jedermann übermittelt werden können (BayObLG NJW 1999, 1727/1728; OLG Hamburg DAR 1998, 149) - nur für den polizeiinternen Gebrauch bestimmt sind.
  • BayObLG, 22.04.1999 - 4St RR 75/99

    Datenabruf zu Ausbildungszwecken im Sinne von Art. 17 Abs. 3 Satz 2 BayDSG

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10
    Es liegt auf der Hand, dass diese Daten in der Regel nur der Polizei selbst, allenfalls noch Behörden, keinesfalls aber einer unbestimmten Anzahl von anderen Personen zugänglich sein sollen und deshalb nicht offenkundig sind (BayObLGSt 1998, 130/131; 1999, 85/87).
  • OLG Hamburg, 22.01.1998 - 2 Ss 105/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10
    Auch wenn im Gesetz nicht ausdrücklich definiert ist, wann von einer Offenkundigkeit der Daten auszugehen ist und dies im Einzelnen kontrovers diskutiert wird (… Wilde/Ehmann/Niese/Knoblauch Bayerisches Datenschutzgesetz Art. 37 Rn. 32 ff.), kann dies hier offen bleiben, denn jedenfalls handelt es sich bei den Daten der genannten Vorgangskartei um die Speicherung von Vorgängen, die eine polizeiliche Tätigkeit veranlasst haben und die daher - etwa im Gegensatz zu den von den zuständigen Behörden gespeicherten Kfz- und Halterdaten, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an Jedermann übermittelt werden können (BayObLG NJW 1999, 1727/1728; OLG Hamburg DAR 1998, 149) - nur für den polizeiinternen Gebrauch bestimmt sind.
  • OLG Bamberg, 28.08.2018 - 2 Ss OWi 949/18

    Unbefugter Datenabruf aus polizeilichem Recherchesystem

    Bei den in den automatisierten polizeilichen Recherchesystemen "Integrationsverfahren Polizei" [IGVP] und "Informationssystem der Polizei" [INPOL] gespeicherten personenbezogenen Daten handelt es sich um nicht offenkundige personenbezogene Daten, deren unbefugter Abruf den Bußgeldtatbestand des Art. 37 I Nr. 3 BayDSG a.F. (vgl. nunmehr Art. 23 I Nr. 1c BayDSG n.F.) erfüllt (Festhaltung u.a. an BGH, Urt. v. 04.06.2013 - 1 StR 32/13 = BGHSt 58, 268 = NJW 2013, 2530 = StraFo 2013, 369 = DuD 2013, 666 = BGHR BDSG § 43 Abs. 2 Nr. 1 Daten, personenbezogene - nicht allgemein zugänglich 1 = StV 2014, 221 = NStZ-RR 2014, 187 = NZV 2014, 369 und OLG Bamberg, Beschl. v. 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10 = DuD 2010, 661 = NStZ-RR 2011, 27 = DAR 2011, 214).

    Bei den im polizeilichen Abfragesystem IGVP gespeicherten Daten mit Informationen über laufende Ermittlungen handelt es sich tatsächlich um personenbezogene Daten i.S.v. Art. 4 I BayDSG a.F., da sie Einzelangaben über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen enthalten (rechtsgrundsätzlich hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10 = DuD 2010, 661 = NStZ-RR 2011, 27 = DAR 2011, 214; BayObLGSt 1998, 130/131; 1999, 85/87).

    Der Abruf nicht offenkundiger personenbezogener Daten in Recherchesystemen der Polizei ist nur dann zulässig i.S.v. Art. 8 III 1 BayDSG a.F., wenn aus der Sicht des handelnden Polizeibeamten deren Kenntnis zur polizeilichen Aufgabenerfüllung notwendig ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2010 - 2 Ss OWi 531/10 = DuD 2010, 661 = NStZ-RR 2011, 27 = DAR 2011, 214; vgl. auch BayObLGSt 1998, 130; 1999, 15).

  • VGH Bayern, 30.04.2025 - 16a D 24.1397

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines Polizeivollzugsbeamten wegen …

    Rn. 32 Innerdienstlich - hinsichtlich der Anschuldigungspunkte I.8 und I.12 - hat der Beklagte gegen Art. 37 Abs. 1 Nr. 3 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 23. Juli 1993 (GVBl. S. 498, BayRS 204-1-I; im Folgenden BayDSG 1993) verstoßen (vgl. hierzu BayObLG, B.v. 12.8.1998 - 5St RR 122/98 - BeckRS 1998, 22661; OLG Bamberg, B.v. 27.4.2010 - 2 Ss OWi 531/10 - NStZ-RR 2011, 27).
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