Rechtsprechung
| EFTA-Gerichtshof, 10.03.2020 - E-3/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EFTA-Gerichtshof
Gable Insurance AG in Konkurs
Request for an Advisory Opinion from the EFTA Court by the Princely Court (Fürstliches Landgericht), received on 29 March 2019 in the case of Gable Insurance AG in Konkurs.
- eurlex-efta
Gable Insurance AG in Konkurs
Richtlinie 2009/138/EG - Insolvenz - Abwicklungsverfahren - Versicherungsforderung - gerichtlicher Vergleich - unterschiedliche Behandlung von Versicherungsforderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EU-Kommission (Tenor)
Gable Insurance AG in Konkurs
Richtlinie 2009/138/EG - Insolvenz - Abwicklungsverfahren - Versicherungsforderung - gerichtlicher Vergleich - unterschiedliche Behandlung von Versicherungsforderungen
Wird zitiert von ...
- EFTA-Gerichtshof, 05.02.2025 - E-17/24
Söderberg & Partners AS v Gable Insurance AG in Konkurs
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der beklagten Partei führten zu Ersuchen liechtensteinischer Gerichte um Gutachtenserstattung gemäss Artikel 34 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs (im Folgenden: ÜGA) an den Gerichtshof, die als Rechtssachen Gable Insurance AG in Konkurs (im Folgenden: Gable I), E-3/19, und SMA SA und Société Mutuelle d'Assurance du Bâtiment et des Travaux Publics ./. Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: Gable II), E-5/20, behandelt wurden.Da die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für Liquidationsverfahren in den EWR-Staaten nicht harmonisiert sind - wie u. a. aus Erwägungsgrund 117 der Richtlinie hervorgeht -, soll die Richtlinie zudem die gegenseitige Anerkennung von Sanierungsmassnahmen und Liquidationsvorschriften für Versicherungsunternehmen sowie die nötige Zusammenarbeit sicherstellen, wobei den Geboten der Einheit, der Universalität, der Abstimmung und der Publizität dieser Massnahmen sowie der Gleichbehandlung und des Schutzes der Versicherungsgläubiger Rechnung zu tragen ist (vgl. Gable I, E-3/19, oben erwähnt, Randnr. 34).
Rn. 36 Eine "Versicherungsforderung" wird für die Zwecke des Titels IV, d.h. für die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen gemäss Artikel 268 Absatz 1 Buchstabe g der Richtlinie anhand vier kumulativer Voraussetzungen definiert: 1) ein Betrag wird geschuldet; 2) von einem Versicherungsunternehmen; 3) gegenüber Versicherten, Versicherungsnehmern, Begünstigten oder geschädigten Dritten, die einen Direktanspruch gegen das Versicherungsunternehmen haben; 4) aufgrund eines Versicherungsvertrags (vgl. Gable I, E-3/19, oben erwähnt, Randnr. 38).
In diesem Zusammenhang erinnert der Gerichtshof daran, dass Gleichbehandlung ein grundlegendes Prinzip der Richtlinie ist (vgl. Gable I, E-3/19, oben erwähnt, Randnr. 35, und die dort zitierte Rechtsprechung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".