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   VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20   

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https://dejure.org/2020,49082
VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20 (https://dejure.org/2020,49082)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.11.2020 - 37 K 148.20 (https://dejure.org/2020,49082)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. November 2020 - 37 K 148.20 (https://dejure.org/2020,49082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Berlin: Gesetz ist Gesetz - Generelles Hundehaltungsverbot muss befristet sein

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:VGBE:2020:1127.37K148.20.00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 10 ZB 18.103

    Haltungsuntersagung für große Hunde

    Auszug aus VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20
    Schließlich führt auch der Hinweis des Beklagten, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in einem vergleichbaren Fall eine generelle Haltungsuntersagung von großen und gefährlichen Hunden ohne Befristung für rechtmäßig erachtet, nicht zu einer anderen Einschätzung (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2018 - 10 ZB 18.103 - juris).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20
    Grundsätzlich besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass eine natürliche Person in einem gerichtlichen Verfahren ihre ladungsfähige Anschrift angeben muss (vgl. BVerwG v. 13. April 1999 - 1 C 24/97 - juris, Rn. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Bezeichnung des Klägers - Angabe

    Auszug aus VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20
    Da ein obdachloser Kläger naturgemäß über keine feste Wohnanschrift verfügt, ist in diesem Fall die Angabe einer solchen Anschrift entbehrlich (vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Entbehrlichkeit der ladungsfähigen Anschrift bei Obdachlosigkeit, vgl. beispielsweise LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2016 - L 9 AS 5116/15 - juris, Orientierungssatz und Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. März 2012 - L 19 AS 2033/11 B - juris, 3. Orientierungssatz).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1203/99

    Keine Verletzung des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch das

    Auszug aus VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass es in der Regel keine unzumutbare Erschwerung des Rechtswegs darstellt, wenn der Kläger seine ladungsfähige Anschrift angeben muss (vgl. BVerfG Beschluss v. 11. November 1999 - 1 BvR 1203/99 - juris, Orientierungssatz).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20
    Da ein obdachloser Kläger naturgemäß über keine feste Wohnanschrift verfügt, ist in diesem Fall die Angabe einer solchen Anschrift entbehrlich (vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Entbehrlichkeit der ladungsfähigen Anschrift bei Obdachlosigkeit, vgl. beispielsweise LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2016 - L 9 AS 5116/15 - juris, Orientierungssatz und Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. März 2012 - L 19 AS 2033/11 B - juris, 3. Orientierungssatz).
  • VGH Hessen, 21.12.1988 - 4 TG 2070/88

    Antrag auf einstweilige Anordnung - Inhalt der Antragsschrift - ladungsfähige

    Auszug aus VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20
    Die Obdachlosigkeit sei polizeirechtlich als Störung der öffentlichen Ordnung anzusehen und der Obdachlose sei als polizeipflichtiger Störer zur Beseitigung der Störung verpflichtet (vgl. VGH Kassel, Beschluss v. 21. Dezember 1988 - 4 TG 2070/88 - juris, Rn. 38).
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