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   FG München, 09.06.2005 - 14 K 5374/04   

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https://dejure.org/2005,9722
FG München, 09.06.2005 - 14 K 5374/04 (https://dejure.org/2005,9722)
FG München, Entscheidung vom 09.06.2005 - 14 K 5374/04 (https://dejure.org/2005,9722)
FG München, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 14 K 5374/04 (https://dejure.org/2005,9722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung der privaten Verwendung eines betrieblichen und von der ehemaligen Vorsteuerkappung betroffenen Pkw; Ausschluss der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 9a S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) durch Durchführung einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Besteuerung der privaten Verwendung von sog. Vorsteuerkappungsfahrzeugen bei nachträglicher Berichtigung des Vorsteuerabzugs; Änderung der Verhältnisse nach § 15a UStG; Umsatzsteuer 2003 (Sprungklage)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Besteuerung der privaten Verwendung von sog. Vorsteuerkappungsfahrzeugen bei nachträglicher Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Änderung der Verhältnisse nach § 15a UStG - Umsatzsteuer 2003 (Sprungklage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrzeuge mit 50 Prozent Vorsteuer-Kappung - Keine Umsatzsteuer auf Privatnutzung trotz Berichtigung der Vorsteuer?

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrzeuge mit 50 Prozent Vorsteuer-Kappung - Privatnutzung unterliegt auch in "Altfällen" der Umsatzsteuer

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebs-Pkw mit Vorsteuer-Kappung - Keine Umsatzsteuer auf Privatnutzung trotz Berichtigung der Vorsteuer?

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Eigenverbrauch - Private Pkw-Nutzung in 2003

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1570
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.10.2001 - V R 106/98

    Entnahme eines Pkw

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 14 K 5374/04
    Er kann sich umgekehrt aber auch auf das für ihn günstige richtlinienwidrige nationale Steuerrecht (hier § 3 Abs. 9a Satz 2 UStG ) gegenüber dem ungünstigeren Gemeinschaftsrecht berufen (vgl. BFH Urteil vom 18. Oktober 2001 V R 106/98, unter II. 5. b), BFH/NV 2002, 298 ).
  • BFH, 11.12.2003 - V R 48/02

    Vorsteuerabzug bei Vermietung an Ehegatten

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 14 K 5374/04
    Denn der Kläger kann sich zwar auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht (hier Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG) gegenüber dem ungünstigen richtlinienwidrigen nationalen Steuerrecht (hier § 15 Abs. 1b UStG ) berufen (vgl. BFH Urteil vom 11. Dezember 2003 V R 48/02, BFH/NV 2004, 595 m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2004 - V R 31/02

    Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 14 K 5374/04
    Der Zweck des § 15a UStG erfasst entsprechend seinem weit gefassten Wortlaut nicht nur Änderungen der Verwendungsverhältnisse, sondern sämtliche Änderungen der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren (BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 V R 31/02, BFH/NV 2004, 1487 ).
  • FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11

    Ansetzung von unentgeltlichen Wertabgaben für die nichtunternehmerische Nutzung

    Der Wortlaut der Übergangsregelung des § 27 Abs. 5 Satz 1 UStG ist insoweit eindeutig (ebenso Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG § 27 Stand 10/2010 Rn. 30 und UStR 2004, 105, 120; Gilz in DStR 2004, 624; Zugmaier in Inf 2004, 222; FG München 9. Juni 2005 14 K 5374/04, EFG 2005, EFG 2005, 1570 [FG München 09.06.2005 - 14 K 5374/04] ; vgl. auch BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/05 , BFHE 217, 83, BStBl II 2007, 801 unter II 1 d).
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