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   FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11   

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FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11 (https://dejure.org/2011,68030)
FG München, Entscheidung vom 05.10.2011 - 3 V 2094/11 (https://dejure.org/2011,68030)
FG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 3 V 2094/11 (https://dejure.org/2011,68030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Folgen der Löschung einer US-amerikanischen Limited Liability Company im dortigen Handelsregister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Löschung einer US-amerikanischen Limited Liability Company im dortigen Handelsregister für einen Rechtsstreit um Umsatzsteuer aus der Überlassung eines Alleinvertriebsrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Folgen der Löschung einer US-amerikanischen Limited Liability Company im dortigen Handelsregister - Beteiligtenfähigkeit der LLC - Vertretung einer gelöschten LLC bzw. Berechtigung zur Erstellung einer Prozessvollmacht - unzulässiger Antrag auf Aussetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 723
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10

    Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    32 Jedoch besteht auch eine ausländische Kapitalgesellschaft fort, solange sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat oder - wie vorliegend - gegen sie ergangene Steuerbescheide angreift (BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 I B 210/03, BFH/NV 2004, 670; FG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2011 Az. 9 V 3872/10 K, EFG 2011, 1443, rechtskräftig).

    53 Das Gericht geht im Streitfall entsprechend der rechtlichen Situation in Deutschland davon aus, dass die Vertretungsmacht der Frau S mit der hier gegebenen Vermögenslosigkeit und der Eintragung der Antragstellerin als inaktiv in der Business Registry des Staates Oregon erloschen ist und sie deshalb die Vollmacht der Rechtsanwälte nicht mehr als gesetzliche Vertreterin der Antragstellerin unterzeichnen konnte (vergleiche BFH-Urteil vom 30. März 1993 VIII R 8/91, BFHE 172, 19, BStBl II 1993, 864 zu einer panamaischen AG, und FG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2011 Az. 9 V 3872/10 K, rechtskräftig, EFG 2011, 1443 zu einer zivilrechtlich aufgelösten britischen Private company limited by shares).

    c) Das Gericht sieht keine Veranlassung für anderweitige Fürsorgemaßnahmen zu Gunsten der Antragstellerin, etwa die Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 155 FGO i.V.m. § 57 ZPO), damit dieser die Aussetzung der Vollziehung der streitigen Bescheide erreichen könnte, da die Antragstellerin vermögens- und funktionslos ist, also ihre wirtschaftliche Existenz nicht (mehr) vernichtet werden kann (vgl. dazu auch FG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2011 Az. 9 V 3872/10 K, rechtskräftig, EFG 2011, 1443).

    58 3. Die Kosten des Verfahrens sind der als Vertreterin ohne (gesetzliche) Vertretungsmacht handelnden Frau S aufzuerlegen, weil sie durch Ausstellung der Prozessvollmacht namens der Antragstellerin für die Rechtsanwaltsgesellschaft das erfolglose Antragsverfahren veranlasst hat (BFH-Beschluss vom 31.7.1991 I R 32/91, juris; FG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2011 Az. 9 V 3872/10 K, EFG 2011, 1443, rechtskräftig).

    Insoweit folgt der Senat der Auffassung, dass die Prozessvertreter im vorliegenden Verfahren als gutgläubig anzusehen sind, auch wenn sie von der Eintragung der "Articles of Dissolution" der Antragstellerin im Register und der Vermögenslosigkeit wussten und dies auch als Verlust der Handlungsfähigkeit der Antragstellerin eingeordnet haben, weil die (prozess-)rechtlichen Folgen der Auflösung einer ausländischen Gesellschaft im vorliegenden finanzgerichtliche Verfahren erst zu klären waren (vgl. FG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

  • BFH, 28.01.2004 - I B 210/03

    Ausländische KapG - Fortbestehen trotz Löschung

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    32 Jedoch besteht auch eine ausländische Kapitalgesellschaft fort, solange sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat oder - wie vorliegend - gegen sie ergangene Steuerbescheide angreift (BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 I B 210/03, BFH/NV 2004, 670; FG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2011 Az. 9 V 3872/10 K, EFG 2011, 1443, rechtskräftig).

    Die Beschwerde hat das Gericht nicht zugelassen, da die Folgen der Löschung im Handelsregister geklärt sind und es sich entsprechend dem BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 I B 210/03, BFH/NV 2004, 670 und dem BGH-Beschluss 26. Oktober 1977 IV ZB 7/77, NJW 1978, 49 befugt sieht, eine Parallele zum deutschen Recht als die praktikabelste Lösung zu ziehen.

  • BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77

    Anwendung deutschen Rechts bei aufwendig feststellbarem ausländischen Recht

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    Zudem erscheint im vorliegenden Verfahren eine Parallele zum deutschen Recht als die praktikabelste Lösung (vgl. BGH-Beschluss 26. Oktober 1977 IV ZB 7/77, NJW 1978, 496, juris Rn. 20).

    Die Beschwerde hat das Gericht nicht zugelassen, da die Folgen der Löschung im Handelsregister geklärt sind und es sich entsprechend dem BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 I B 210/03, BFH/NV 2004, 670 und dem BGH-Beschluss 26. Oktober 1977 IV ZB 7/77, NJW 1978, 49 befugt sieht, eine Parallele zum deutschen Recht als die praktikabelste Lösung zu ziehen.

  • BFH, 19.12.2007 - I R 46/07

    Anwendung einer subjekt-to-tax-Klausel - Auslegung ausländischen Rechts -

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    Die Feststellung ausländischen Rechts gehört zu den von Amts wegen und unter Beachtung des § 76 Abs. 1 Satz 4 Finanzgerichtsordnung - FGO - i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung vorzunehmenden Tatsachenfeststellungen (§ 155 FGO i.V.m. § 293 der Zivilprozessordnung; BFH-Urteile vom 19. Dezember 2007 I R 46/07, BFH/NV 2008, 930, oder vom 22. Dezember 2010 I R 84/09, BFH/NV 2011, 1069).

    Damit steht die Art und Weise der Ermittlung ausländischen Rechts im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007, a.a.O.).

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    Der vollmachtslose Prozessbevollmächtigte selbst kommt zwar ebenfalls als Veranlasser in der Regel dann in Betracht, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt; nicht aber, wenn er hinsichtlich einer tatsächlich erteilten Vollmacht gutgläubig ist (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601; BGH-Beschluss vom 4. März.1993 V ZB 5/93, juris).
  • OLG Jena, 22.08.2007 - 6 W 244/07

    Fortbestand einer englischen Limited nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    Anders als das FA annimmt, besteht auch keine sog. Restgesellschaft mehr, für die die bisherige Geschäftsführerin/Liquidatorin handeln könnte (ohne dass ein Nachtragsliquidator bestellt werden müsste), da kein Vermögen in Deutschland zu verwerten ist (OLG Thüringen, Beschluss vom 22. August 2007 Az. 6 W 244/07 6 W 244/07, DB 2007, 2030; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2010 I-24 U 160/09, 24 U 160/09, ZIP 2010, 1852).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    Anders als das FA annimmt, besteht auch keine sog. Restgesellschaft mehr, für die die bisherige Geschäftsführerin/Liquidatorin handeln könnte (ohne dass ein Nachtragsliquidator bestellt werden müsste), da kein Vermögen in Deutschland zu verwerten ist (OLG Thüringen, Beschluss vom 22. August 2007 Az. 6 W 244/07 6 W 244/07, DB 2007, 2030; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2010 I-24 U 160/09, 24 U 160/09, ZIP 2010, 1852).
  • BFH, 22.07.2002 - V R 55/00

    Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    Der vollmachtslose Prozessbevollmächtigte selbst kommt zwar ebenfalls als Veranlasser in der Regel dann in Betracht, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt; nicht aber, wenn er hinsichtlich einer tatsächlich erteilten Vollmacht gutgläubig ist (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601; BGH-Beschluss vom 4. März.1993 V ZB 5/93, juris).
  • BFH, 11.07.1975 - III R 124/74

    Vollmachtloser Vertreter - Prozeßkostenpflicht - Nierderlegung des Mandats -

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    An der Kostentragungspflicht der Rechtsanwaltsgesellschaft würde sich hingegen nichts ändern, weil die Rechtsanwaltsgesellschaft mitgeteilt hat, dass sie die Antragstellerin mit sofortiger Wirkung nicht mehr vertrete (BFH-Urteil vom 11. Juli 1975 III R 124/74, BStBl II 1975, 714).
  • BFH, 23.07.2002 - II B 44/01

    GbR; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11
    Im Rahmen des dem Gericht insoweit zustehenden Ermessens kann aber auf eine Vollmachtsvorlage nur dann verzichtet werden, wenn keine Zweifel an der Bevollmächtigung der als Vertreter auftretenden Person bestehen (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 II B 44/01, BFH/NV 2002, 1602, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1991 - I R 32/91
  • OLG München, 21.11.1977 - 26 WF 656/77
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

  • BFH, 23.06.1992 - IX R 182/87

    Körperschaftssteuerpflicht ausländischer Kapitalgesellschaften

  • BFH, 22.12.2010 - I R 84/09

    Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung - Keine

  • BFH, 30.03.1993 - VIII R 8/91

    Zur Annahme von Sonderbetriebsvermögen, wenn ein Kommanditist einer GmbH, an

  • BFH, 18.03.1986 - VII R 146/81

    Zur Haftung nach § 75 Abs. 1 AO 1977 in den Fällen der Überlassung des

  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

  • BFH, 28.10.1992 - VIII B 85/92

    Rechtsstellung des bevollmächtigten Liquidators im Steuerverfahren

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