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FG Köln, 09.10.1991 - 6 K 432/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1992, 384
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der …
Auszug aus FG Köln, 09.10.1991 - 6 K 432/90
Ein Billigkeitserlaß aus sachlichen Gründen ist deshalb nicht gerechtfertigt (…FG Köln, nrkr. Urt. v. 9.10.1991 - 6 K 432/90; Az. beim BFH X R 104/91).
- BFH, 09.06.2015 - III R 64/13
Festsetzung von Aussetzungszinsen bei Einspruchsrücknahme - Keine Nichtigkeit …
Dementsprechend sind die Lebenssachverhalte, die einer Steuerveranlagung zugrunde liegen, austauschbar (vgl. FG Köln, Urteil vom 9. Oktober 1991 6 K 432/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 384). - BFH, 24.11.1992 - VII R 63/92
Verjährungsunterbrechung durch Wohnsitzanfrage des Finanzamts
Wegen der Begründung insoweit wird auf die in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1992, 384 veröffentlichten Urteilsgründe der Vorentscheidung Bezug genommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98
Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von …
vgl. FG Berlin, Urteil vom 9. Juli 1985, a.a.O.; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 K 432/90 -, EFG 1992, 384. - BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage gegen die ablehnenden Verfügungen des FA und der Oberfinanzdirektion (OFD) als unbegründet ab (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 384). - FG Baden-Württemberg, 08.02.2013 - 4 K 308/11
Festsetzung von Aussetzungszinsen bei Kompensation des begründeten …
Dies stellt jedoch nicht einmal eine steuerlich zu berücksichtigende Unbilligkeit dar (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 9. Oktober 1991 6 K 432/90, EFG 1992, 384).