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   FG Rheinland-Pfalz, 26.10.1993 - 2 K 2169/92   

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https://dejure.org/1993,34148
FG Rheinland-Pfalz, 26.10.1993 - 2 K 2169/92 (https://dejure.org/1993,34148)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.1993 - 2 K 2169/92 (https://dejure.org/1993,34148)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 2 K 2169/92 (https://dejure.org/1993,34148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 615
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land-

    Will dies die Vorschrift des § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG verhindern, so ist es das gesetzgeberische Ziel, dass die übertragenen stillen Reserven bei ihrer späteren Versteuerung auch von der Gewerbesteuer erfasst bleiben, wenn ihre Neutralisierung die Gewerbesteuer gemindert hat (so zutreffend bereits Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26. Oktober 1993  2 K 2169/92, EFG 1994, 615).

    Der Gesetzesbegründung lässt sich insoweit kein Hinweis darauf entnehmen, dass neben der Sicherstellung des Gewerbesteueraufkommens auch eine Kompensation von Einkommensteuerausfällen durch "Nacherhebung" von Gewerbesteuer beabsichtigt gewesen sein könnte (so bereits Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 1994, 615; anderer Ansicht Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 1980, III 328/79, EFG 1980, 607, zum Erlass nach § 227 AO).

  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 4 K 12096/05

    Voraussetzungen der Bildung und Übertragung einer Rücklage nach § 6b

    In der Begründung wird ausschließlich auf die gewerbesteuerlichen Auswirkungen der Übertragung von stillen Reserven abgestellt, ohne dass dies in der Regelung selbst zum Ausdruck kommt, so dass eine den Wortlaut einschränkende Auslegung geboten erscheint (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 1993, 2 K 2169/92 EFG 1994, 615).
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