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   FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98   

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FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98 (https://dejure.org/2001,10107)
FG München, Entscheidung vom 13.02.2001 - 2 K 1065/98 (https://dejure.org/2001,10107)
FG München, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 2 K 1065/98 (https://dejure.org/2001,10107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Preisnachlässen der örtlichen Händler bei Berechnung des geldwerten Vorteils infolge der verbilligten Abgabe von PKW durch den Fahrzeughersteller an die Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Preisnachlässen der örtlichen Händler bei Berechnung des geldwerten Vorteils infolge der verbilligten Abgabe von PKW durch den Fahrzeughersteller an die Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verbilligter Kauf des Dienstwagens - Geldwerten Vorteil minimieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 746
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Alle diese Umstände treten gegenüber den für eine Entlohnung sprechenden Umständen ganz in den Hintergrund (BFH Urteil vom 6. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl II 1993, 687 = BFHE 171, 74 ).

    Selbst wenn man entgegen der Auffassung des BFH (Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl 1993, 687) den Preis für Letztverbraucher, die Dauerkunden sind, zugrunde legen würde, so trägt dies im Streitfall die Ansicht der Kläger nicht.

    Als Endpreis ist nach dem EStG 1996 grundsätzlich der nach der Preisangabenverordnung ( PAngV , BGBl I 1985, 580) maßgebliche Preis ohne Abzug von individuellen Rabatten anzusehen (BFH Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl 1993, 687).

    Dies gilt nach dem BFH Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92 aber nur, sofern nicht offenkundig ist, daß nach den Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich ein niederer Preis, etwa ein Haus- oder Normalpreis, gefordert und bezahlt wird.

    2.4 Unter diesen besonderen Umständen des Streitfalles kann sich das Finanzamt für seine gegenteilige Auffassung nicht auf das Urteil des BFH vom 4. Juni 1993, VI R 95/92 stützen.

    Der Begründung des BFH im Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92 kann auch nicht entnommen werden, dass ein Barzahlungsrabatt nicht zu berücksichtigen wäre.

  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Insbesondere ist Arbeitslohn ein anlässlich des Kaufs eines Neuwagens vom Arbeitgeber gewährter Vorteil (BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513 , BStBl II 1990, 472).

    Im Übrigen würden Umstände, die sich zeitlich nach dem Erwerb des Fahrzeuges auswirken, einen geldwerten Vorteil zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht beeinflussen (vgl. BFH vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BStBl II 1990, 472, BFHE 159, 513 ).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Er ist durch das Gleichheitsgebot nicht gehindert, sich in Massenverfahren an Stelle eines ausschließlich individuellen Wirklichkeitsmaßstabes aus Gründen der Verfahrensvereinfachung generalisierender, pauschalierender und typisierender Regelungen zu bedienen (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 22. Juli 1991 1 BvR 829/89, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1991, 503; vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214 ; vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 75).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Er ist durch das Gleichheitsgebot nicht gehindert, sich in Massenverfahren an Stelle eines ausschließlich individuellen Wirklichkeitsmaßstabes aus Gründen der Verfahrensvereinfachung generalisierender, pauschalierender und typisierender Regelungen zu bedienen (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 22. Juli 1991 1 BvR 829/89, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1991, 503; vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214 ; vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 75).
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Nur dieses ist maßgeblich und nicht die Preisauszeichnung auf der Ware (vgl. BGH Urteil vom 16.1.1980 I ZR 25/78, NJW 1980, 1388).
  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 829/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG in Bezug auf Bewohner sogenannter

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Er ist durch das Gleichheitsgebot nicht gehindert, sich in Massenverfahren an Stelle eines ausschließlich individuellen Wirklichkeitsmaßstabes aus Gründen der Verfahrensvereinfachung generalisierender, pauschalierender und typisierender Regelungen zu bedienen (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 22. Juli 1991 1 BvR 829/89, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1991, 503; vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214 ; vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 75).
  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 208/84

    Unternehmeridentität; Begriff des Preisnachlasses

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte liegt ein Rabatt im Sinne der Preisvorschriften nur vor, wenn er als zusätzlicher Abzug vom Normalpreis gewährt wird (vgl. BGH Urteil vom 6.11.1986 I ZR 208/84, NJW 1987, 956 ).
  • FG München, 14.07.1993 - 10 K 1300/92
    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Die Entscheidung steht nicht in Widerspruch zum Urteil des Finanzgerichts München vom 14.7.1993 10 K 1300/92 (JURIS DVRE000141346), da dieses andere tatsächliche Verhältnisse angenommen hat.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.1979 - 4 U 137/77
    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Ein Barzahlungsrabatt setzt gerade voraus, daß er unterschiedslos sämtlichen Kunden des betreffenden Einzelhändlers gewährt wird, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (OLG Karlsruhe vom 1. März 1979, 4 U 137/77, JURIS Nr: BORE002608006).
  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98
    Eine Gleichbehandlung im Unrecht läßt sich aber aus Art. 3 GG nicht herleiten (ständige Rechtsprechung vgl. BFH - Urteil vom 20.06.1989 VIII R 82/86, BStBl. II, 1989, 836, BFH Beschluss vom 12.04.2000 - V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372 m.w.N.).
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

  • BFH, 26.05.1998 - VI R 9/96

    Steuerbefreiung von Krankentagegeldern aus einer schweizerischen

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

  • BFH, 12.04.2000 - V B 10/00

    Steuerfreie Umsätze; selbständig tätige Restauratoren

  • BFH, 15.03.1974 - VI R 25/70

    Nachlaß bei Provision - Kauf von Wertpapieren - Steuerpflichtiger Arbeitslohn -

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02

    Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage in Höhe des "Hilfsantrages" mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 746 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 5 K 1084/08

    Berechnung des geldwerten Vorteils bei fabrikneuen Fahrzeugen

    Der Kl legte jeweils Einsprüche gegen die vorgenannten ESt-Bescheide ein und begehrte, bei der Ermittlung des Angebotspreises für fremde Dritte vom Bruttolistenpreis abzüglich des vollen durchschnittlichen Preisnachlasses auszugehen, so wie das Finanzgericht München dies mit Urteil vom 13. Februar 2001 2 K 1065/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 746) entschieden habe.
  • FG Köln, 21.04.2021 - 9 K 2291/17

    Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten

    Für eine gewerbliche Tätigkeit spreche schließlich auch das Urteil des FG Saarland vom 05.04.2001 (1 K 356/98, EFG 2001, 746).
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