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   FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01   

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https://dejure.org/2002,12593
FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01 (https://dejure.org/2002,12593)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2002 - 4 V 2649/01 (https://dejure.org/2002,12593)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 4 V 2649/01 (https://dejure.org/2002,12593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung einer Ansparrücklage; Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Durchführung einer Sammelbuchung einer Ansparabschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung der Ansparrücklage; Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO; Feststellungsbescheid 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung der Ansparrücklage - Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO - Feststellungsbescheid 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1025
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01
    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000, II 357/00, DSTRE 2001, 175-176).

    Auch nach Meinung des BFH setzt die Bildung einer Ansparrücklage keine (weitere) Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen voraus (BFH v. 12.12.2001, BStBl II 2002, 385).

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01
    Allerdings erfordert die Inanspruchnahme der Ansparrücklage für eine Investition vor dem Abschluss der Betriebseröffnung, dass das Wirtschaftsgut verbindlich bestellt oder für die Herstellung des Wirtschaftsguts eine Genehmigung verbindlich beantragt oder - falls eine Genehmigung nicht erforderlich ist - mit dessen Herstellung bereits tatsächlich begonnen worden ist (BFH v. 25.4.2002 - IV R 30/00, BFH/NV 2000, 1097 ).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01
    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000, II 357/00, DSTRE 2001, 175-176).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 151/97

    Sachaufklärungspflicht des FG

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01
    Allerdings erfordert die Inanspruchnahme der Ansparrücklage für eine Investition vor dem Abschluss der Betriebseröffnung, dass das Wirtschaftsgut verbindlich bestellt oder für die Herstellung des Wirtschaftsguts eine Genehmigung verbindlich beantragt oder - falls eine Genehmigung nicht erforderlich ist - mit dessen Herstellung bereits tatsächlich begonnen worden ist (BFH v. 25.4.2002 - IV R 30/00, BFH/NV 2000, 1097 ).
  • FG Köln, 21.10.1999 - 13 K 2596/99

    Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei Ansparrücklage

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01
    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000, II 357/00, DSTRE 2001, 175-176).
  • FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 1799/99

    Zum Nachweis der Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparrückslage nach § 7g

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01
    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000, II 357/00, DSTRE 2001, 175-176).
  • FG Hamburg, 24.10.2000 - II 357/00

    Voraussetzungen für die Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01
    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000, II 357/00, DSTRE 2001, 175-176).
  • FG Köln, 01.06.2005 - 7 K 3186/04

    Konkretisierung der voraussichtlichen Investition bei Bildung der Ansparrücklage

    Soweit der Beklagte demgegenüber auf die Regelung im BMF - Schreiben vom 27.02.2004 (BStBl. I 2004, 337, Tz. 8) sowie die Entscheidungen der Finanzgerichte Köln (Urteil vom 21.10.1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309), Hamburg (Beschluss vom 24.10.2000 II 357/00, DStR 2001, 175) und des Landes Brandenburg (Beschluss vom 06.02.2002 IV V 2649/01, EFG 2002, 1025) hingewiesen hat, die von der Erforderlichkeit der Angabe des Investitionszeitpunkts ausgehen, so vermag der Senat sich dieser Rechtsauffassung nicht anzuschließen.
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02

    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

    Auch der daraufhin beim Finanzgericht (FG) gestellte Antrag blieb erfolglos (Beschluss vom 6. Februar 2002 4 V 2649/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1025).
  • FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 939/02

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für den in Gründung befindlichen Betrieb

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Finanzgerichtes des Landes Brandenburg vom 6.02.2002, 4 V 2649/01 in EFG 2002, 1025 scheitert die Gewährung einer Ansparrücklage für die geplanten Investitionen Büroeinrichtung mit EDV-Anlagen und Überwachungseinrichtungen zudem daran, dass die Angabe von Sammelbegriffen unter Nennung der voraussichtlichen Anschaffungskosten in einem lediglich zusammengefassten Betrag nicht die Voraussetzungen für die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht erfüllt.
  • FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01

    Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für

    Ob solch grobe Angaben zu einem doch erheblichen Investitionsvorhaben im Fall einer Eigeninvestition eine ausreichende Konkretisierung darstellen würden, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. hierzu den Beschluss des FG Brandenburg vom 06.02.2002 4 V 2649/01, EFG 2002, 1025 ; sowie das BFH-Urteil vom 07.11.2000 III R 7/97, BFHE 193, 219 , BStBl II 2001, 200 m. w. Hinw.: keine hinreichende Individualisierung einer nach § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1991 begünstigten Investition bei bloßer Gattungsbezeichnungen).
  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 4 V 2873/03

    Zusammenfassung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in der Buchführung; Antrag

    Zwar ist der gesetzlichen Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 1 EStG nicht zu entnehmen, dass die einzeln zu bildende Rücklage auch zwingend einzeln zu buchen ist (a.A.: s. Leitsatz zum Urteil des BFH vom 12.12.2001, XI R 13/00, a.a.O.; Lambrecht in Kirchhof/Söhn, EStG Kommentar, § 7 g Rz. D 14; BMF, Schreiben vom 25.02.2004, IV A 6 - S 2183b - 1/04, Tz. 15, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2004, 455) Vielmehr erscheint nach Ansicht des Senates eine Sammelbuchung bzw. eine zusammengefasste Buchung bei gleichartigen Wirtschaftsgütern mit jeweils identischen Anschaffungskosten aus Gründen der Praktikabilität durchaus ebenfalls möglich (anders bei verschiedenartigen Wirtschaftsgütern oder unter einem Sammelbegriff zusammengefassten Wirtschaftsgütern, vgl. Beschluss des Senats vom 06.02.2002, 4 V 2649/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 1025 ), sofern die weitere in § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EStG genannte Voraussetzung erfüllt ist.
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