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   FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00   

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FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00 (https://dejure.org/2002,5769)
FG Köln, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 K 7912/00 (https://dejure.org/2002,5769)
FG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 K 7912/00 (https://dejure.org/2002,5769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1154
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.07.1988 - I R 28/87

    Zur Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht gehören

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Der Begriff der Einnahmen umfasst die sogenannte Gesamtvergütung (Bruttovergütung) in Geld oder Geldeswert ohne jeden Abzug, wobei auf die Definition in § 8 Abs. 1 EStG zurückgegriffen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1988 I R 28/87,BFHE 155, 479, BStBl II 1989, 449; BMF, BStBl I 1996, 89, 93 unter Tz 3.2; Bundesamt für Finanzen, BStBl I 1998, 1161; Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerungsabkommen, Art. 17 DBA USA Tz 37; Maßbaum in Internationale Wirtschaftsbriefe - IWB -, Gruppe 2, Seite 1211, Die Künstler- und Sportlerklausel in DBA Tz XXV).

    Der Bundesfinanzhof ( BFH-Urteil vom 27 Juli 1988 I R 28/87, BFHE 144, 479, BStBl II 1989, 449) hat in einem dem Streitfall vergleichbaren Fall, in dem ein Filmproduzent Reise- und Übernachtungskosten von Schauspielern übernahm, mit denen innerhalb von zwölf Tagen an verschiedenen Orten in Deutschland Dreharbeiten durchgeführt werden sollten, festgestellt, dass es in seinem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse liegen könne, die betroffenen Künstler jeweils zusammen zu den einzelnen Produktionsorten zu befördern, sie jeweils in einem Hotel unterzubringen und die Kosten dafür unmittelbar zu übernehmen.

  • FG Hamburg, 26.07.2001 - II 377/00

    Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler verfassungs- und

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Der Beklagte ist auch grundsätzlich zutreffend davon ausgegangen, dass der volle Bruttobetrag dem Steuerabzug unterliegt; d. h., dass auch die Umsatzsteuer nicht von der Bemessungsgrundlage abzuziehen ist (BMF a. a. O. Tz 3.2 und 3.3; BfF a. a. O.; Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 2001 II 377/00, DStRE 2002, 90 m. w. N.; Blümich, EStG, § 50a Tz 24).

    Es kann dahinstehen, ob es im Bereich von Tourneeveranstaltungen einen " Handelsbrauch " gibt, wonach regelmäßig der Tourneeveranstalter alle Steuern der ausländischen Künstler übernimmt (so möglicherweise FG Hamburg, DStRE 2002, 90), da im vorliegenden Fall eine von diesem möglichen " Handelsbrauch " abweichende Gestaltung gewählt wurde.

  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 51/89

    Erfassung des erstattungsfähigen Teils der Verrechnungssteuer gem. DBA-Schweiz

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Nach herrschender Meinung (vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1992 VIII R 51/89, BFHE 168, 234, BStBl II 1992, 941 m. w. N.; Blümich, EStG, § 8 EStG Tz 28) liegt eine Einnahme des Steuerpflichtigen i. S. v. § 8 Abs. 1 EStG auch dann vor, wenn ein Schuldner seine - durch eine Leistung des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart veranlasste - Zahlungsverpflichtung dadurch erfüllt, dass er mit der Zahlung an einen Dritten eine Schuld des Steuerpflichtigen tilgt.
  • FG München, 26.11.1997 - 1 K 3660/94
    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Es handelt sich bei den Transport- und Unterbringungsleistungen auch nicht um Leistungen, die üblicherweise einem inländischen Veranstalter zusammen mit der künstlerischen Darbietung verkauft werden (vgl. dazu FG München, Urteil vom 26. November 1997 1 K 3660/94 , EFG 1998, 743, zu Beleuchtung, Tontechnik u. a.).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH-Urteil vom 11. Mai 2001 V ZR 492/99, Neue juristische Wochenschrift - NJW - 2001, 2464; BGH-Urteil V ZR 416/97, Wertpapiermitteilungen - WM - 2000, 915), gilt ein vereinbarter Preis grundsätzlich auch die Aufwendung für die von dem Leistenden zu entrichtende Umsatzsteuer ab.
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH-Urteil vom 11. Mai 2001 V ZR 492/99, Neue juristische Wochenschrift - NJW - 2001, 2464; BGH-Urteil V ZR 416/97, Wertpapiermitteilungen - WM - 2000, 915), gilt ein vereinbarter Preis grundsätzlich auch die Aufwendung für die von dem Leistenden zu entrichtende Umsatzsteuer ab.
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Ein derartiges ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse setzt voraus, dass sich die Vorteilszuwendung als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweist (BFH-Urteile vom 17.9.1982, VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; vom 4.6.1993, VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687) und ein damit einhergehendes Eigeninteresse des Empfängers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann.
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Ein derartiges ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse setzt voraus, dass sich die Vorteilszuwendung als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweist (BFH-Urteile vom 17.9.1982, VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; vom 4.6.1993, VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687) und ein damit einhergehendes Eigeninteresse des Empfängers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann.
  • BFH, 16.04.1993 - VI R 6/89

    Trägt der Arbeitgeber die Kosten einer Auslandsreise mit touristischen

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Dagegen stellt die Übernahme von Reisekosten für reine Urlaubsreisen unstreitig Arbeitslohn dar (zu diesem Thema BFH-Urteile vom 16.4.1993, VI R 6/89, BFHE 171, 231, BStBl II 1993, 640; vom 18.2.1994, VI R 53/93, BFH/NV 1994 S. 708).
  • BFH, 18.02.1994 - VI R 53/93

    Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (§ 8 EStG )

    Auszug aus FG Köln, 21.02.2002 - 2 K 7912/00
    Dagegen stellt die Übernahme von Reisekosten für reine Urlaubsreisen unstreitig Arbeitslohn dar (zu diesem Thema BFH-Urteile vom 16.4.1993, VI R 6/89, BFHE 171, 231, BStBl II 1993, 640; vom 18.2.1994, VI R 53/93, BFH/NV 1994 S. 708).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 195/83

    Inanspruchnahme im Haftungswege - Inanspruchnahme eines Gesellschafters -

  • FG Köln, 20.02.1997 - 4 K 5742/96
  • BFH, 19.11.2003 - I R 22/02

    Beschränkte Steuerpflicht eines Künstlers nach DBA-USA

    Das Finanzgericht (FG) gab der daraufhin erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1154 abgedruckten Urteil statt.
  • FG Köln, 24.03.2010 - 2 K 2514/04

    Bagatellgrenze des Art. 17 DBA/USA; Auslegung eines kalifornischem Recht

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Vertrag in der beglaubigten Übersetzung verwiesen (Blatt 110 bis 114 d. A. 2 K 7912/00).

    Wegen der näheren Einzelheiten wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Februar 2002 im I. Rechtszug Bezug genommen (Bl. 181 der FG-Akte 2 K 7912/00).

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