Rechtsprechung
FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Kindergeldanspruch eines Pflegekindes bei Betreuung durch eine professionelle Pflegestelle bzw. bei Betreuung aufgrund erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Einkommensteuer: Kind im häuslichen Pflegenest
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflegekindschaftsverhältnis; Gewährung von Kindergeld für Pflegekinder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Pflegekindschaftsverhältnis bei kurzfristiger Aufnahme eines behinderten Kindes; Kindergeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
- BFH, 30.06.2005 - III R 80/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1714
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.01.2003 - VIII R 77/99
Kindergeld; Pflegekinder; sog. Familiennest
Auszug aus FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
Im Hinblick darauf, dass die Ehefrau des Klägers eigens für die Betreuung von A. angestellt und entlohnt wurde und sie für die Zeit der Haushaltsaufnahme vom 20. Juni bis 4. September 2000 von der Kreisverwaltung für ihre Tätigkeit finanzielle Zuwendungen erhielt, ist von einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen (gleicher Ansicht für sog. Pflegenestfamilien: Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 10. Juni 1999 2 K 6655/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 78; Revision VIII R 77/99;… Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 16).Im Hinblick auf das Revisionsverfahren VIII R 77/99 erschien es dem Senat angemessen, die Revision gemäß § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.
- BFH, 14.07.1999 - VI B 89/99
Kindergeld; Anwendung der AO
Auszug aus FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
Als Steuervergütung unterliegt das Kindergeld uneingeschränkt den steuerlichen Verfahrensvorschriften nach der Abgabenordnung, soweit nicht die Sonderregelungen des Abschnitt X des EStG (§§ 67 bis 78) anzuwenden sind (…Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 27. Juli 1999 VI S 13/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [bis einschließlich 1997] / Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [seit 1998] - BFH/NV - 2000, 39, und vom 14. Juli 1999 VI B 89/99, BFH/NV 1999, 1597), was vorliegend nicht der Fall ist. - BFH, 27.07.1999 - VI S 13/99
PKH; Versäumung der Beschwerdefrist
Auszug aus FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
Als Steuervergütung unterliegt das Kindergeld uneingeschränkt den steuerlichen Verfahrensvorschriften nach der Abgabenordnung, soweit nicht die Sonderregelungen des Abschnitt X des EStG (§§ 67 bis 78) anzuwenden sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 27. Juli 1999 VI S 13/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [bis einschließlich 1997] / Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [seit 1998] - BFH/NV - 2000, 39, …und vom 14. Juli 1999 VI B 89/99, BFH/NV 1999, 1597), was vorliegend nicht der Fall ist. - FG Köln, 10.06.1999 - 2 K 6655/98
Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld; Bindung zu den Kindern durch ein …
Auszug aus FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01
Im Hinblick darauf, dass die Ehefrau des Klägers eigens für die Betreuung von A. angestellt und entlohnt wurde und sie für die Zeit der Haushaltsaufnahme vom 20. Juni bis 4. September 2000 von der Kreisverwaltung für ihre Tätigkeit finanzielle Zuwendungen erhielt, ist von einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen (gleicher Ansicht für sog. Pflegenestfamilien: Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 10. Juni 1999 2 K 6655/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 78; Revision VIII R 77/99;… Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 16).
- BFH, 30.06.2005 - III R 80/03
Kindergeld für ein behindertes, zeitweise im Heim untergebrachtes Kind
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1714 abgedruckt.