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   FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04 G   

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https://dejure.org/2004,6057
FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04 G (https://dejure.org/2004,6057)
FG Münster, Entscheidung vom 19.08.2004 - 8 V 3055/04 G (https://dejure.org/2004,6057)
FG Münster, Entscheidung vom 19. August 2004 - 8 V 3055/04 G (https://dejure.org/2004,6057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer Betriebsprüfung (Bp) bei einer Eisdiele

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer: - Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer Betriebsprüfung (Bp) bei einer Eisdiele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung; Zugrundelegung der Buchführung und der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen zur Besteuerung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung; Geltung der Einzelaufzeichnungspflicht bei Kassenaufzeichnungen; ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1810
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung

    Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
    Das Erfordernis größter Zeitnähe erfordert regelmäßig, dass der Steuerpflichtige selbst das Kassenbuch führt oder einen Kassenbericht erstellt (BFH-Urteil vom 21.02.1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).

    Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass es jederzeit möglich ist, den Kassen-Soll-Bestand mit dem Kassen-Ist-Bestand zu vergleichen - sogenannte Kassensturzfähigkeit - (BFH X R 54/87).

  • BFH, 12.09.1990 - I R 122/85

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Gericht, sofern die Buchführung

    Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
    In einem solchen Fall genügt es, dass die Kasseneinnahmen nur täglich in einer Summe in das Kassenbuch oder einen Kassenbericht eingetragen werden (BFH-Urteile vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226 und vom 12.09.1990 I R 122/85 BFH/NV 1991, 573).

    Er legt dabei die Schätzungsmethode des äußeren Betriebsvergleichs nach den Richtsätzen in den Richtsatz-Sammlungen des Bundesministeriums der Finanzen für die Jahre 1997 bis 1999 zugrunde (BStBl. I 1998, 937; I 1999, 526 und I 2000, 289), vgl. BFH-Urteil vom 12.09.1990 I R 122/85, BFH/NV 1991, 573).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
    In einem solchen Fall genügt es, dass die Kasseneinnahmen nur täglich in einer Summe in das Kassenbuch oder einen Kassenbericht eingetragen werden (BFH-Urteile vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226 und vom 12.09.1990 I R 122/85 BFH/NV 1991, 573).

    Diese muss sich für eine Schätzungsmethode entscheiden, welche die größte Gewähr dafür bietet, mit zumutbaren Aufwand das wahrscheinlichste Ergebnis zu erzielen (BFH vom 18.12.1984 VIII R 195/82, a. a. O.).

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Weil eine absolute Konstanz der wöchentlichen Rohgewinnaufschlagsätze in der Praxis auch bei Betrieben mit relativ geringer Lagerhaltung nicht vorkommt, muss der höchste Rohgewinnaufschlagsatz aller Zehn-Wochen-Perioden eines Jahres denknotwendig über dem durchschnittlichen Rohgewinnaufschlagsatz des Gesamtjahres liegen, selbst wenn dieser sich aus einer zutreffenden Buchführung ergibt (ebenso bereits FG Münster, Beschluss vom 19. August 2004  8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810, rechtskräftig).
  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09

    Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem

    Die Auswahl eines solchen Zeitraums wäre dann willkürlich (FG Münster, Beschlüsse vom 11.2.2000 9 V 5542/99 K,U,F, DStRE 2000, 549 und vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810).
  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    Richtig ist, dass der Zeitreihenvergleich einen inneren Betriebsvergleich darstellt, mit dem Umsatz und Gewinn eines Betriebs nachkalkuliert werden können (FG Münster, Beschluss vom 19. August 2004 8 V 3055/04, EFG 2004, 1810 mit zustimmender Anmerkung von Büchter-Hole, EFG 2004, 1812).
  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Die Schätzung der Klägerin bediene sich der Buchhaltungszahlen und sei daher der Schätzung nach Richtsätzen vorrangig (FG Münster vom 19. August 2004 8 V 3055/04 G unter Tz 47).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen;

    d) Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO § 158 Rz. 21) lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden (vgl. ausführlich Finanzgericht Münster, Beschluss vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1810 und Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U, EFG 2004, 236).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06

    Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei einem China-Restaurant;

    d) Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO § 158 Rz. 21) lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden (ausführlich Finanzgericht Münster Beschluss vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810 und Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U, EFG 2004, 236).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10

    Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung wegen fehlender Mitwirkung des

    Da diese Schätzung auf den Zahlen der Buchführung der Steuerpflichtigen beruht, ist sie grundsätzlich einer Schätzung nach Richtsätzen überlegen (vgl. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 19. August 2004 - 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810).
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