Rechtsprechung
FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04 G |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer Betriebsprüfung (Bp) bei einer Eisdiele
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuer: - Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer Betriebsprüfung (Bp) bei einer Eisdiele
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung; Zugrundelegung der Buchführung und der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen zur Besteuerung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung; Geltung der Einzelaufzeichnungspflicht bei Kassenaufzeichnungen; ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1810
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (18)
- BFH, 21.02.1990 - X R 54/87
Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung …
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Das Erfordernis größter Zeitnähe erfordert regelmäßig, dass der Steuerpflichtige selbst das Kassenbuch führt oder einen Kassenbericht erstellt (BFH-Urteil vom 21.02.1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass es jederzeit möglich ist, den Kassen-Soll-Bestand mit dem Kassen-Ist-Bestand zu vergleichen - sogenannte Kassensturzfähigkeit - (BFH X R 54/87).
- BFH, 12.09.1990 - I R 122/85
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Gericht, sofern die Buchführung …
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
In einem solchen Fall genügt es, dass die Kasseneinnahmen nur täglich in einer Summe in das Kassenbuch oder einen Kassenbericht eingetragen werden (BFH-Urteile vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226 und vom 12.09.1990 I R 122/85 BFH/NV 1991, 573).Er legt dabei die Schätzungsmethode des äußeren Betriebsvergleichs nach den Richtsätzen in den Richtsatz-Sammlungen des Bundesministeriums der Finanzen für die Jahre 1997 bis 1999 zugrunde (BStBl. I 1998, 937; I 1999, 526 und I 2000, 289), vgl. BFH-Urteil vom 12.09.1990 I R 122/85, BFH/NV 1991, 573).
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
In einem solchen Fall genügt es, dass die Kasseneinnahmen nur täglich in einer Summe in das Kassenbuch oder einen Kassenbericht eingetragen werden (BFH-Urteile vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226 …und vom 12.09.1990 I R 122/85 BFH/NV 1991, 573).Diese muss sich für eine Schätzungsmethode entscheiden, welche die größte Gewähr dafür bietet, mit zumutbaren Aufwand das wahrscheinlichste Ergebnis zu erzielen (BFH vom 18.12.1984 VIII R 195/82, a. a. O.).
- FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Sie wird häufig neben anderen Kalkulationsmethoden zusätzlich eingesetzt (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.10.1999 10 K 3902/98 E, G, U, JURIS-Nr. STRE 2003 70 522;… Finanzgericht Münster 15.12.1999 10 K 7869/99 E, G, U, JURIS-Nr. STRE 2003 70 521 und dazu nachgehend BFH-Beschluss vom 2.11.2000 10 B 39/00 BFH/NV 2001, 610 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.02.1999 10 K 3407/98 E, G, U, F, JURIS-Nr. STRE 2003 70 523; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 5.12.2002 8 V 5774/02 E, G, U JURIS-Nr. STRE 2003 70 524; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U JURIS-Nr. STRE 2003 72 122, EFG 2004 236; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 11.02.2000 9 V 5542/99 K, U, F DstRE 2000, 549; Erich Huber, Weiterentwickelte und neue Methoden der Überprüfung, Verprobung und Schätzung, StBp.Anderes kann nur dann gelten, wenn der Wareneinkauf und die Umsätze in ihrer Zusammensetzung in den einzelnen Zeiträumen so gleichbleibend sind, dass Verzerrungen nicht auftreten (vgl. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 11.02.2000 9 V 5542/99 K, U, F a. a. O.).
- BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Eine Schätzung erweist sich erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt (BFH-Urteil vom 1.10.1992 IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259). - FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98
Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren …
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Er hat wegen der Verletzung dieser Pflichten keinen Anspruch darauf, dass lediglich Mittelsätze zugrundegelegt werden (vgl. auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 31.10.2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401). - BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Zwar entfällt diese wegen Unzumutbarkeit, wenn Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Anzahl nicht bekannter Personen verkauft werden (BFH-Urteil vom 12.05.1966 IV 472/60, Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1966, 372; vom 13.07.1971 VIII 1/65, BStBl. II 1971, 729;… vom 20.06.1985 IV R 41/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1985, 12). - BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77
Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung - …
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Wegen der summarischen Beurteilung im AdV-Verfahren können neben dem Akteninhalt und dem substantiierten Vorbringen der Beteiligten nur präsente Beweismittel berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 5. März 1979 GrS 5/75 BStBl. II 1979, 570). - BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Zwar entfällt diese wegen Unzumutbarkeit, wenn Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Anzahl nicht bekannter Personen verkauft werden (BFH-Urteil vom 12.05.1966 IV 472/60, Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1966, 372; vom 13.07.1971 VIII 1/65, BStBl. II 1971, 729; vom 20.06.1985 IV R 41/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1985, 12). - BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04
Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 3.09.1998 XI B 209, 95 BFH/NV 1999, 290). - BFH, 01.12.1998 - III B 78/97
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung
- FG Münster, 10.11.2003 - 6 V 4562/03
Zulässigkeit von Chi-Quadrat-Tests und Zeitreihen-Vergleichen
- BFH, 13.07.1971 - VIII 1/65
Aufbewahrung - Einnahmeursprungsaufzeichnungen - Auszählung der Tageskasse - …
- FG Münster, 05.12.2002 - 8 V 5774/02
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Festsetzung der …
- BFH, 02.11.2000 - X B 39/00
Mitwirkungspflicht
- FG Münster, 17.02.1999 - 10 K 3407/98
Außenprüfung einer Imbissgaststätte; Rechtmäßigkeit eines auf einer …
- FG Münster, 15.12.1999 - 10 K 7869/99
- FG Münster, 20.10.1999 - 10 K 3902/98
- BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs
Weil eine absolute Konstanz der wöchentlichen Rohgewinnaufschlagsätze in der Praxis auch bei Betrieben mit relativ geringer Lagerhaltung nicht vorkommt, muss der höchste Rohgewinnaufschlagsatz aller Zehn-Wochen-Perioden eines Jahres denknotwendig über dem durchschnittlichen Rohgewinnaufschlagsatz des Gesamtjahres liegen, selbst wenn dieser sich aus einer zutreffenden Buchführung ergibt (ebenso bereits FG Münster, Beschluss vom 19. August 2004 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810, rechtskräftig). - FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem …
Die Auswahl eines solchen Zeitraums wäre dann willkürlich (FG Münster, Beschlüsse vom 11.2.2000 9 V 5542/99 K,U,F, DStRE 2000, 549 und vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810). - FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07
Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie
Richtig ist, dass der Zeitreihenvergleich einen inneren Betriebsvergleich darstellt, mit dem Umsatz und Gewinn eines Betriebs nachkalkuliert werden können (FG Münster, Beschluss vom 19. August 2004 8 V 3055/04, EFG 2004, 1810 mit zustimmender Anmerkung von Büchter-Hole, EFG 2004, 1812).
- FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10
Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …
Die Schätzung der Klägerin bediene sich der Buchhaltungszahlen und sei daher der Schätzung nach Richtsätzen vorrangig (FG Münster vom 19. August 2004 8 V 3055/04 G unter Tz 47). - FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06
Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen; …
d) Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs (…vgl. Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO § 158 Rz. 21) lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden (vgl. ausführlich Finanzgericht Münster, Beschluss vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1810 und Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U, EFG 2004, 236). - FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06
Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei einem China-Restaurant; …
d) Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs (…vgl. Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO § 158 Rz. 21) lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden (ausführlich Finanzgericht Münster Beschluss vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810 und Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U, EFG 2004, 236). - FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10
Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung wegen fehlender Mitwirkung des …
Da diese Schätzung auf den Zahlen der Buchführung der Steuerpflichtigen beruht, ist sie grundsätzlich einer Schätzung nach Richtsätzen überlegen (vgl. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 19. August 2004 - 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810).