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   FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05   

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https://dejure.org/2006,6846
FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05 (https://dejure.org/2006,6846)
FG München, Entscheidung vom 31.05.2006 - 1 K 3948/05 (https://dejure.org/2006,6846)
FG München, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 1 K 3948/05 (https://dejure.org/2006,6846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Steuerfestsetzung auf Grund der Abgabe einer Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG); Voraussetzungen einer wirksamen Strafbefreiung; Umfang des Ausschlusses einer Strafbefreiung oder Bußgeldbefreiung vor Abgabe einer strafbefreienden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beschränkung des Ausschlusses der Strafbefreiung gemäß § 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG auf die strafrechtlich noch nicht verjährten Veranlagungszeiträume

  • rechtsportal.de

    Keine Beschränkung des Ausschlusses der Strafbefreiung gemäß § 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG auf die strafrechtlich noch nicht verjährten Veranlagungszeiträume

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Beschränkung des Ausschlusses der Strafbefreiung gemäß § 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG auf die strafrechtlich noch nicht verjährten Veranlagungszeiträume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    StraBEG - Zum Ausschluss der Strafbefreiung nach dem Amnestiegesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1401
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.04.2002 - I R 25/01

    Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Die Ablaufhemmung nach dieser Vorschrift richtet sich nicht auf einen bestimmten Veranlagungszeitraum, sondern wird allein begrenzt durch die Besteuerungsgrundlagen, die durch die Ermittlungen tatsächlich aufgedeckt werden (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2005 XI R 83/03, BFH/NV 2005, 1961 , vom 24. April 2002 I R 25/01, BStBl II 2002, 586 , und vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BStBl II 1999, 28 ).

    Soweit für den Steuerpflichtigen keine anderen Anhaltspunkte ersichtlich sind, ergibt sich der danach maßgebende Sachverhalt in der Regel aus den im strafrechtlichen Durchsuchungsbeschluss genannten und für den Steuerpflichtigen daraus erkennbaren Gründen (vgl. zum Kriterium der Erkennbarkeit das Urteil des BFH vom 24. April 2002 I R 25/01, BStBl II 2002, 586 ).

  • BFH, 14.04.2005 - XI R 83/03

    Ablaufhemmung bei Steuerfahndung

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. April 2005 XI R 83/03 (BFH/NV 2005, 1961 ) sei der Umfang einer Steuerfahndungsprüfung grundsätzlich nicht beschränkt.

    Die Ablaufhemmung nach dieser Vorschrift richtet sich nicht auf einen bestimmten Veranlagungszeitraum, sondern wird allein begrenzt durch die Besteuerungsgrundlagen, die durch die Ermittlungen tatsächlich aufgedeckt werden (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2005 XI R 83/03, BFH/NV 2005, 1961 , vom 24. April 2002 I R 25/01, BStBl II 2002, 586 , und vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BStBl II 1999, 28 ).

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Der Tatverdacht muss sich vielmehr so weit konkretisiert haben, dass bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGH-Beschluss vom 5. April 2000 5 StR 226/99, Zeitschrift für Wirtschaftsund Steuerstrafrecht 2000, 219).
  • BFH, 11.12.1997 - V R 56/94

    Neue Tatsachen nach einer Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Auch inhaltlich unterscheidet sich eine Außenprüfung von einer Fahndungsprüfung gem. § 208 Abs. 1 AO , die häufig nicht den gesamten Steuerfall aufrollt, sondern lediglich eine punktuelle Prüfung der Bereiche vornimmt, in denen mit der Verwirklichung einer Steuerstraftat zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 56/94, BStBl II 1998, 367 ).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Die Ablaufhemmung nach dieser Vorschrift richtet sich nicht auf einen bestimmten Veranlagungszeitraum, sondern wird allein begrenzt durch die Besteuerungsgrundlagen, die durch die Ermittlungen tatsächlich aufgedeckt werden (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2005 XI R 83/03, BFH/NV 2005, 1961 , vom 24. April 2002 I R 25/01, BStBl II 2002, 586 , und vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BStBl II 1999, 28 ).
  • BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97

    Steufa; Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung ist für die Durchführung einer Fahndungsprüfung deshalb nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186 ).
  • BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97

    Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Dies ist aber nicht notwendig, da es gem. § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zu den Aufgaben der Steuerfahndung gehört, die Besteuerungsgrundlagen der zwar steuerstrafrechtlich, nicht aber steuerrechtlich verjährten früheren Besteuerungszeiträume festzustellen, denn der Begriff der Steuerstraftat i.S. der Vorschrift des § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO , auf die § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO Bezug nimmt, ist umfassend als der nach dem Gesetz unter Strafe gestellte Lebensvorgang anzusehen, ohne Rücksicht darauf, ob die Strafbarkeit im Einzelnen infolge besonderer Umstände (z.B. infolge Strafverfolgungsverjährung oder der Abgabe einer Selbstanzeige) ausgeschlossen ist (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BStBl II 1998, 231 ).
  • BGH, 15.01.1988 - 3 StR 465/87

    Hinderung des Eintritts der Straffreiheit durch das Erscheinen des Außenprüfers -

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Richtig ist zwar, dass der in einer Prüfungsanordnung genannte Prüfungsumfang auch die Sperrwirkung der Regelung in § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a AO (Selbstanzeige) entsprechend einschränkt (Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15. Januar 1988 3 StR 465/87, BGHSt 35, 188 ), der die Vorschrift des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a StraBEG nachgebildet ist.
  • FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 55/03

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Vermögensteuer für künftige Zeiträume bei

    Auszug aus FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
    Sofern nicht ausdrücklich angeordnet, werden von einer Steuerfahndungsprüfung grundsätzlich sämtliche noch nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträume erfasst, in denen sich der entsprechende Sachverhalt auswirkt (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Dezember 2003 1 K 55/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 701 ).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 99/04

    Keine Strafbefreiung nach dem StraBEG bei inhaltlichen und/oder formellen

    Diese Regelung entspricht derjenigen in § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO zum Befreiungsausschluss bei Selbstanzeige (Urteil des FG München vom 31. Mai 2006 1 K 3948/05, EFG 2006, 1401; s. auch BMF-Merkblatt in BStBl I 2004, 225, 233 Rz 9.1; Jesse/Geuenich, Finanz-Rundschau --FR-- 2004, 497, 504, m.w.N.), weshalb Rechtsprechungserkenntnisse und Literaturmeinungen zu jener Vorschrift bei der Auslegung des § 7 Satz 1 Nr. 1 StraBEG herangezogen werden können (s. Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 371 AO Rz 123 ff.; Seipl/Wiese, Praxis Steuerstrafrecht --PStR-- 2005, 34; Jesse/Geuenich, FR 2004, 497, 504).
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 50/07

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Erscheinen des

    Diese Regelung entspricht trotz des nicht vollständig übereinstimmenden Wortlauts derjenigen in § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO zum Befreiungsausschluss bei Selbstanzeige (FG München, Urteil vom 31. Mai 2006  1 K 3948/05, EFG 2006, 1401; Jesse/Geuenich, Finanz-Rundschau 2004, 497, 504, m.w.N.), weshalb Rechtsprechungserkenntnisse und Literaturmeinungen zu jener Vorschrift bei der Auslegung des § 7 Satz 1 Nr. 1 StraBEG herangezogen werden können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2007 - X R 31/06

    Reichweite des Ausschlussgrunds des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Fall

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1401 veröffentlichte Urteil abgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2006 - 6 K 214/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Strafbefreiungserklärung

    Umgekehrt ist die Sperrwirkung nicht auf Zeiträume beschränkt, die noch nicht verjährt sind (FG München, Urteil vom 31. Mai 2006, 1 K 3948/05, EFG 2006, 1401).
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